Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

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Prüfungsordnungen

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Corona-Maßnahmen - Sommerprüfung 2021

Da sich die Covid-19-Situation nicht zuletzt aufgrund der Mutationen in den letzten Wochen gravierend zugespitzt hat, sind wir - in Sorge um die Gesundheit aller Teilnehmenden - verpflichtet, weitergehende Maßnahmen für die Abschlussprüfungen anzuordnen. Diese sind wie folgt:

An allen Prüfungstagen (04.05.2021 + 05.05.2021 + praktisch/mündliche Prüfung) ist jeweils eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Corona-Schnelltest vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Auszubildende ohne Corona-Schnelltest dürfen an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen! Selbsttests vom Discounter werden nicht akzeptiert!

Wir akzeptieren Bescheinigungen eines Testzentrums (s. Liste unten) oder des Arbeitgebers. Ein entsprechender Vordruck für die Bescheinigung des Arbeitgebers ist unten eingestellt.

Da die erste schriftliche Abschlussprüfung an einem Dienstag stattfindet (04.05.2021), ist am Montag die letzte und einzige Gelegenheit, einen Corona-Schnelltest zu machen. Für den zweiten Prüfungstag (05.05.2021) muss am Dienstag dem 04.05.2021 ein zweiter Test gemacht werden. Ein weiterer Test ist unmittelbar vor der mündlichen Prüfung durchzuführen.

Der „Allgemeine Hygieneplan für Prüfungsteilnehmer, Prüfer, Prüfungsaufsichten - PRÜFUNGEN SOMMER 2021“ (s. unten) ist zu beachten.

Für die Maßnahmen bitten wir um Verständnis, aber es geht hier um unsere Gesundheit und da gibt es keine Kompromisse.

Ihre BZK Rheinhessen

Downloads:

Allgemeiner Hygieneplan Prüfungen BZKR Sommer 2021

Corona-Test Bescheinigung Arbeitgeber

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