Nach den ersten 18 Monaten der Ausbildung steht zunächst die Zwischenprüfung bzw. der erste Teil der Abschlußprüfung an.
Am Ende der Ausbildung gilt es dann, die schriftlichen und mündlich/praktischen Abschlussprüfungen zu bestehen. Die Regeln, nach denen die Prüfungen abgehalten werden, sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgehalten. Für Auszubildende, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2022/23 begonnen haben, gilt die neue Prüfungsordnung 2023 (s. unten).
Wichtig für Sie ist es, die Termine im Auge zu behalten und sich auf die Prüfungen gut vorzubereiten.
Besuchen Sie daher regelmäßig unsere Homepage und informieren Sie sich zu allen Ausbildungsthemen unter anderem hier:
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist gem. § 10 (1) der ZFA-Prüfungsordnung durch die Auszubildenden oder die Umschulenden schriftlich zu stellen. Die von der BZK Rheinhessen vorgegebenen Fristen (s. unten) sind streng einzuhalten. Die Auszubildenden bzw. Umschulenden haben die Ausbildenden über die Antragstellung zu unterrichten.
Einladungen zu den Prüfungen und die Anmeldeformulare werden im Falle der Erstprüfung rechtzeitig von der BZK Rheinhessen verschickt. Sollten Sie seit Beginn der Ausbildung umgezogen sein und Ihre neue Adresse der Kammer noch nicht mitgeteilt haben, holen Sie dies unverzüglich nach.
Bewerber/innen für Wiederholungsprüfungen müssen sich frühzeitig vor Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist bei der BZK Rheinhessen für die Wiederholungsprüfung vormerken lassen! Sie erhalten dann ebenfalls Anmeldeunterlagen und bestätigen mit ihrer Unterschrift die definitive Teilnahme an der Wiederholungsprüfung.
16. + 17. Mai 2023 um 08:00 Uhr
BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, 55122 Mainz bzw.
Berufsbildende Schule III Wirtschaft, Von-Steuben-Straße 31, 67549 Worms
10. bis 15. Juli 2023 gemäß individueller Einladung
Geschäftsstelle der BZKR, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 24, 55130 Mainz
30. März 2023