Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts


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ZFA-Prüfungen

Ab dem 01.08.2022 gilt eine neue Ausbildungsverordnung, welche eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht.
Im 4. Ausbildungshalbjahr steht der erste Prüfungsteil (GAP I) mit zwei schriftlichen Prüfungen an:
1. „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und
2. „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.
Am Ende der Ausbildung gilt es dann, den zweiten Teil der gestreckten Abschlussprüfung (GAP II) zu bestehen. Dieser Teil findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ (schriftlich),
2. „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (schriftlich),
3. „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“ (mündlich/praktische Prüfung).
Darüber hinaus wird noch eine schriftliche Prüfung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz durchgeführt.
Auszubildende, die nach der alten Ausbildungsverordnung geprüft werden, haben die Zwischenprüfung bereits abgelegt. Die Abschlussprüfung, bestehend aus mehreren schriftlichen Prüfungen und einer mündlich/praktischen Prüfung steht allerdings noch an.

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Wichtig für Sie ist es, die Termine im Auge zu behalten und sich auf die Prüfungen gut vorzubereiten.

Besuchen Sie daher regelmäßig unsere Homepage und informieren Sie sich zu allen Ausbildungsthemen unter anderem hier:

⇒ News & ZFA-aktuell           ⇒ Kurse für Auszubildende

Schauen Sie sich Videos auf dem YouTube-Kanal ZFA-Academy an:

⇒ ZFA-Academy: Tipps für die mündliche Prüfung

⇒ ZFA-Academy: Keine Panik, Kein Blackout

Weitere Videos (beachten Sie insbesondere die Playlists) ⇒ ZFA-Academy: Alle Videos



Prüfungsordnungen

Die Regeln, nach denen die Prüfungen abgehalten werden, sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgehalten.

Für Auszubildende, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2022/23 begonnen haben, gelten:

Prüfungsordnung 2023 und ⇒neue Ausbildungsverordnung

Für Auszubildende, die ihre Ausbildung bis Ende 2021 begonnen haben, gilt die ⇒alte Prüfungsordnung.



Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist gemäß Prüfungsordnung durch die Auszubil­den­den oder die Umschulenden schriftlich zu stellen. Die von der BZK Rheinhessen vorgegebenen Fristen (s. unten) sind streng einzuhalten. Die Auszubildenden bzw. Umschulenden haben die Ausbildenden über die Antragstellung zu unter­richten.

Einladungen zu den Prüfungen und die Anmeldeformulare werden im Falle der Erstprüfung rechtzeitig von der BZK Rheinhessen verschickt. Sollten Sie seit Beginn der Ausbildung umgezogen sein und Ihre neue Adresse der Kammer noch nicht mitgeteilt haben, holen Sie dies unverzüglich nach.

Bewerber/innen für Wiederholungsprüfungen, die eine Vertragsverlängerung bei der BZKR eingetra­gen haben, werden zur nächstmöglichen Prüfung automatisch eingeladen. Liegt der Kammer keine Vertrags­verlängerung vor, werden die Anmeldeunterlagen nicht automatisch zugeschickt. In solchen Fällen müssen sich die Bewerber/innen frühzeitig vor Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist bei der BZK Rheinhessen als externe Prüflinge für die Prüfung vormerken lassen! Sie erhalten dann ebenfalls Anmelde­unterlagen und bestätigen mit ihrer Unterschrift die definitive Teilnahme an der Wiederholungs­prüfung. Für externe Prüflinge fallen Gebühren an.



Bekanntgabe der Prüfungstermine & Anmeldefristen

Abschlussprüfung Sommer 2024 nach alter Ausbildungsverordnung

Schriftliche Abschlussprüfung ZFA     

23. + 24. April 2024 um 08:00 Uhr

BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, 55122 Mainz       bzw.

Berufsbildende Schule III Wirtschaft, Von-Steuben-Straße 31, 67549 Worms


Die praktischen / mündlichen Abschlussprüfungen ZFA finden im Zeitraum von 19.06.2024 bis 28.06.2024 statt. Die individuellen Einladungen werden nach Feststellung der schriftlichen Prüfungs­ergebnisse verschickt.


Anmeldefrist

abgelaufen

Abschlussprüfung Winter 2024/2025 nach alter Ausbildungsverordnung

Schriftliche Abschlussprüfung ZFA     

19. + 20. November 2024 um 08:00 Uhr

BBS III Wirtschaft und Verwaltung, Am Judensand 8, 55122 Mainz

 

Praktisch / mündliche Prüfungen

voraussichtlich in der Zeit vom 13. bis 14.01.2025
Die individuellen Einladungen werden nach Feststellung der schriftlichen Prüfungs­ergebnisse verschickt.

Ort: Geschäftsstelle der BZKR, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 24, 55130 Mainz

 

Anmeldefrist

02. Oktober 2024

 

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist gem. § 10 (1) der ZFA-Prüfungsordnung 23.11.2013 durch die Auszubil­den­den oder die Umschulenden schriftlich zu stellen. Die von der BZK Rheinhessen vorgegebenen Fristen sind streng einzuhalten. Die Auszubildenden bzw. Umschulenden haben die Ausbildenden über die Antragstellung zu unter­richten.

Einladungen zu den Prüfungen und die Anmeldeformulare werden im Falle der Erstprüfung rechtzeitig von der BZK Rheinhessen verschickt. Sollten Sie seit Beginn der Ausbildung umgezogen sein und Ihre neue Adresse der Kammer noch nicht mitgeteilt haben, holen Sie dies unverzüglich nach.

Bewerber/innen für Wiederholungsprüfungen, die eine Vertragsverlängerung bei der BZKR eingetra­gen haben, werden zur nächstmöglichen Prüfung automatisch eingeladen. Liegt der Kammer keine Vertrags­verlängerung vor, werden die Anmeldeunterlagen nicht automatisch zugeschickt. In solchen Fällen müssen sich die Bewerber/innen frühzeitig vor Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist bei der BZK Rheinhessen als externe Prüflinge für die Wiederholungsprüfung vormerken lassen! Sie erhalten dann ebenfalls Anmelde­unterlagen und bestätigen mit ihrer Unterschrift die definitive Teilnahme an der Wiederholungs­prüfung. Für externe Prüflinge fallen Gebühren an.

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