Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Referenten für Öffentlichkeitsarbeit


Dr. Boris Henkel

Referent

Heiligkreuzweg 6, 55130 Mainz
Tel.-Praxis: 06131-85061
E-Mail: mail@mainzdent.de

 

Dr. Julia Löwe
Referentin

Carlo-Mierendorff-Straße 39, 67574 Osthofen
Tel.-Praxis: 06242-4110
E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de


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Treffpunkt-Ausbildung zum Thema Onboarding

Zum wiederholten Mal lud am 11.10.23 die BZKR zum „Treffpunkt-Ausbildung“ in ihre Räumlichkeiten ein. Diesmal ging es um wichtige Informationen zur Integration von Auszubildenden in das Praxisteam und die Eingliederung in die täglichen Arbeitsprozesse, was kurz und prägnant mit dem Begriff „Onboarding“ (an Bord nehmen) beschrieben ist.

Die Vorsitzende der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen, Frau Dr. Andrea Habig-Mika (s. Foto links), eröffnete die Veranstaltung mit einem Rückblick auf die Historie des ZFA-Berufes, wonach aus dem „Empfangs­fräulein des Zahnarztes“ zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Laufe der Zeit ein Lehrberuf und Ende der 60er Jahre mit der Einführung des sog. Dualen Systems ein Ausbildungsberuf wurde. Begrifflich wandelte sich die „Zahnarzthelferin“ im Jahr 2001 zur „Zahnmedizinischen Fachangestellten“, kurz ZFA, um damit der Komplexität des Berufsbildes gerecht zu werden. So sei heute im ZFA-Beruf neben technischer Versiertheit auch die Fähigkeit zum „Multitasking“ bei insgesamt hohem beruflichem Engagement gefragt. Besondere Rücksicht müsse dabei auf spezifische Eigenschaften der „Generation Z“ genommen werden. Diese fordere nämlich neben gutem, respektvollem Arbeitsklima auch ein ausreichendes Mitspracherecht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Vorsitzende beendete ihre einführenden Worte mit einem vielsagenden Zitat, das sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildende gilt: „You never get a second chance to make a first impression.“

Die von der Bezirkszahnärztekammer für diesen Nachmittag eingeladene Referentin Julie-Anne Rhodes (s. Foto mitte), Wirtschaftspsychologin, und als Managing Consultant für das Personalwesen bei Campana & Schott/Mainz zuständig, schloss sich danach mit ihrem Vortrag an. Sie bestätigte die gestiegenen Ansprüche der aktuellen Ausbildungsgeneration an die Unternehmen. Auf der Zeitschiene von der Vertragsschließung über das sog. „Preboarding“, den dann stattfindenden ersten Arbeitstag und die sich anschließende Orientierungsphase bis zum Ende der Probezeit, gelte es viel zu beachten. So müsse dem „Preboarding“ eine wichtige Funktion beigemessen werden. Mit positiven Botschaften, wie z.B. Überreichung einer Willkommensmappe mit Praxisinformationen oder die Einbindung in Praxisevents, sollte der Gedanke eines Teamgeistes geweckt und signalisiert werden. Auf diese Weise können anfängliche Unsicherheiten bei den Auszubildenden abgebaut werden. Um Sicherheit von Anfang an zu geben, sei auch ein „Buddy-System“ empfehlenswert. Die Zuteilung einer vertrauenswürdigen, erfahrenen Bezugsperson für Antworten rund um fachliche und persönliche Fragen könne schon frühzeitig ein Wohlbefinden erzeugen, das wirksam zur Arbeitsmotivation und Team-Loyalität beitrage.

Zu bedenken sei, so Rhodes, dass Auszubildende in der Regel einer Alterskategorie angehörten, in der die Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen sei. Ein besonderes Merkmal gerade der „Generation Z“ sei der Widerspruch, zum einen der Wunsch nach einem „an die Hand nehmen“ zu Beginn der Ausbildung und zum anderen die Forderung nach einer möglichst großen Autonomie im weiteren Verlauf.

Der Vortrag von Julie-Anne Rhodes wurde vom Auditorium mit sehr viel Interesse aufgenommen.

Die Weitergabe der zughörigen Grafiken hat die Referentin freundlicherweise gestattet. Diese sind unter dem Link www.bzkr.de / ZFA-Ausbildung / Für Ausbildungsbetriebe abrufbar. Es wird allen Ausbildungspraxen dringend empfohlen, davon Gebrauch zu machen.

Die Mainzer Kollegin Dr. Sandra Goedecke (s. Foto rechts) stellte daraufhin einen Leitfaden für das Onboarding in den Zahnarztpraxen vor.

Diese Zusammenstellung mit dem Titel „Onboarding neuer Auszubildender: Entspannt zusammen durch die Ausbildung - ein Leitfaden für die Praxis“ ist ein Kompendium, das es allen Ausbildern maßgeblich erleichtert, die Auszubildenden strukturiert und effizient auf ihrem mehrjährigen Weg zu begleiten. Darin enthalten sind, tabellarisch gegliedert und chronologisch geordnet, alle wesentlichen Fragen rund um dieses wichtige Thema. Die Anwender werden darin an unerlässliche Erledigungen, die ihre Obliegenheiten betreffen, erinnert. Weiterhin werden Zuständigkeiten für bestimmte Punkte benannt und, was äußerst sinnvoll ist, Hinweise zu den jeweils erforderlichen Erledigungen mit passenden Links gegeben. Goedecke nahm sich die notwendige Zeit, um wichtige Erläuterungen dazu dem dankbaren Auditorium ausführlich und engagiert zu vermitteln.

Das Thema „Ausbildung“ wurde an diesem Nachmittag von allen Anwesenden intensiv besprochen und diskutiert. Festgehalten werden kann, dass, gemessen an der Brisanz des Themas, vor allem angesichts der gravierenden Problematik hoher Abbruchzahlen während der Ausbildungszeit einerseits und einem eklatantem Fachkräftemangel andererseits, eine höhere Zahl an Teilnehmern wünschenswert wäre. Die Reihe wird fortgesetzt und die Teilnahme daran wird allen Ausbildungspraxen im Gebiet der BZKR hiermit noch einmal wärmstens ans Herz gelegt.

 

Dr. Boris Henkel

Öffentlichkeitsreferent der BZKR

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#NUTZEWASDUKANNST - GOZ gemeinsam nutzen!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

unsere Veranstaltung #NUTZEWASDUKANNST war zwar von der Kollegenschaft gut frequentiert, erreichte aber natürlich nicht jeden.

Mit der Zusammenfassung möchten wir an alle Kolleginnen und Kollegen in Rheinhessen die Botschaft senden, sich neu mit der eigenen Routine der GOZ-Nutzung auseinander zu setzen. Wir empfehlen den inhaltsreichen Bericht unseres Öffentlichkeitsreferenten, Herrn Dr. Boris Henkel (s. unten) und verweisen auf die Ausführungen der Referenten, welche als Skript auf www.bzkr.de im Download-Portal abgerufen werden können.

Download-Code:  #NUTZEWASDUKANNST

Ihre
Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

 

Möglichkeiten der GOZ gemeinsam nutzen – wenn nicht jetzt, wann dann?

 Die BZKR veranstaltete am Freitag, den 07. Juli einen Informationsnachmittag, um Auswege aus wirtschaftlichen Zwängen, ausgelöst durch die Budgetierung zahnärztlicher Leistungen im Bereich der GKV einerseits und der seit über drei Jahrzehnten ausbleibenden Anpassung der GOZ andererseits, aufzuzeigen.

Die Vorsitzende der BZKR, Dr. Andrea Habig-Mika, kam in ihren einleitenden Worten dann auch ohne Umschweife auf die Missstände zu sprechen, die von den Verantwortlichen in der Politik hervorgerufen wurden. So rief sie die anwesenden Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich der Protestaktion „Zähne zeigen“ der KZBV anzuschließen und sich dadurch dem von Minister Lauterbach zu verantwortenden GKV-Finanz-Stabilisierungsgesetz entgegenzustemmen.

„Es ist gar Wahnsinn, immer das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“

Dr. Andrea Habig-Mika Albert Einstein zitierend

Bezüglich der völlig veralteten GOZ, um die es in den folgenden Stunden nun gehen sollte, machte Habig-Mika wenig Hoffnung auf eine Punktwerterhöhung. Gleichwohl gelte es, in dieser Situation die durchaus vorhandenen Möglichkeiten der GOZ auszuschöpfen und keine Leistung unter Wert zu berechnen. Im Sinne einer wohl überlegten Nutzung der GOZ, die eben nicht in einem gleichförmigen Schema verharrt, sondern den gestiegenen Praxiskosten Rechnung trägt, schloss die Vorsitzende dann auch ihre Einleitung sehr passend mit folgendem Sinnspruch von Albert Einstein: „Es ist gar Wahnsinn, immer das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“

Der sich daran anschließende Beitrag des Präsidenten der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Wilfried Woop, nahm nun in konkreter Weise Bezug auf das Thema. Er bestätigte die Einschätzung von Habig-Mika, dass die eigentlich dringend notwendige Punktwertanpassung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei. Trotz der gesetzlich verankerten Vorschrift, den Punktwert von Zeit zu Zeit anhand der wirtschaftlichen Entwicklung zu überprüfen, komme es zu keiner Anpassung, da laut Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die GOZ durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrem Liquidationsverhalten nicht in vollem Maße ausgeschöpft werde und außerdem eine erkennbare wirtschaftliche Notlage der Praxen bislang ausgeblieben sei. Die Zahnärzteschaft gelte demnach als „gut alimentiert“ und daher, so Woop, sei die verfassungsrechtliche Hürde, die auf dem Klageweg nach 2004  erneut genommen werden müsse, als sehr hoch einzuschätzen. Mit einem Umdenken könne nicht gerechnet werden, solange das deutsche Gesundheitswesen nur halbwegs funktioniere.

 „Wir müssen uns selbst helfen!“

Dr. Wilfried Woop

 Wie Woop noch einmal eindrücklich klarstellte, befinden sich viele Leistungen, die über GOZ 2,3fach abgerechnet werden, mittlerweile unter dem, was über den BEMA zu erzielen ist. Darüber hinaus müssen inzwischen über 170 Leistungen analog abgerechnet werden, da sie in der GOZ nicht beschrieben sind.  Der noch bei 11 Pfennigen liegende Punktwert müsste bei 9,3 Cent liegen, um die in der Zwischenzeit erfolgte Kostensteigerung zu berücksichtigen. Als Folge daraus könne es, so Woop, demnach nur heißen: „Wir müssen uns selbst helfen“!

Eine daraufhin von ihm präsentierte Darstellung der aktuell bei der Liquidation verwendeten Steigerungsfaktoren zeigte auf, dass diese Botschaft offensichtlich bislang nicht flächendeckend bei der Kollegenschaft angekommen ist.   

So beträgt der durchschnittliche Steigerungsfaktor nicht mehr als 2,36 (!) bei persönlichen Leistungen. 11 % liegen darunter, 75 % bleiben bei 2,3 stehen, 9 % befinden sich zwischen 2,3 und 3,4 und 5,4 % enden bei 3,5. Lediglich 0,1 % aller persönlichen Leistungen überschreiten den 3,5fachen Satz, obwohl dies in § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geregelt und damit zulässig ist.

Honorarzuwachs war laut Woop in der letzten Zeit zwar zu erreichen, doch konnte dies lediglich durch Prophylaxe-Leistungen ermöglicht werden.

So veranschaulichte der Präsident der LZK dann anhand der Wirtschaftsdaten einer Beispielspraxis auch mehrere Szenarien, die vor Augen führten, wie dramatisch negativ sich ein Einnahmerückgang auf der einen und eine Kostensteigerung auf der anderen Seite auf die Gewinnsituation auswirken und fügte sogleich mit Nachdruck hinzu, dass das Betreiben einer Praxis ausschließlich auf wirtschaftlich solider Basis möglich sei. Alle Inhaber müssten daher wissen, was die Behandlungsstunde in ihrer Praxis koste, um den Steigerungsfaktor je nach Leistung angemessen zu kalkulieren.

Ausdrücklich wies der Präsident der LZK darauf hin, dass der unternehmerische Erfolg der eigenen Praxis auch eine Frage der Verantwortungsverpflichtung für die Patientinnen und Patienten, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schließlich auch für die Inhaber selbst und ihre Familien sei.   

Des Weiteren zeigte er auf, dass der Steigerungssatz von 2,3 nach seiner Ansicht vor allem folgendes bedeute:

  1. Abrechnung und nicht Berechnung,
  2. Liquidationserstellung durch Personal,
  3. Konfliktvermeidungsstrategie,
  4. Ausdruck der Selbstentwertung eigener zahnärztlicher Leistung.

Im Gegensatz zu früheren Gepflogenheiten sei es damit auch unabdingbar geworden, Steigerungssätze (individuell bemessen, den Einzelfall, den Zeitaufwand sowie die Umstände berücksichtigend) als Zahnärztin/Zahnarzt selbst zu bestimmen und sich auch nicht zu scheuen, mit den Patientinnen und Patienten über Geld zu reden.

Angesichts zunehmend kontinuierlich nachlassender Wirtschaftlichkeit von im Rahmen der GOZ ohne gesonderte Vereinbarung liquidierten Leistungen machte Woop deutlich, dass es auch keine Vorbehalte gegen die Abweichende Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geben dürfe. Wichtig dabei sei eine lückenlose Dokumentation, die durch gut geschulte ZFA zu leisten ist und auf die dann im konkreten Fall durch die Zahnärztin und den Zahnarzt zurückgegriffen werden kann.

Unverzichtbar in diesem Zusammenhang für die Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ ist eine schriftlich fixierte, formell einwandfreie Aufklärung des Patienten, die immer vor der Behandlung zu erfolgen hat. Hierin enthalten sind stets die Gebührenziffer und Leistungsbezeichnung sowie der Steigerungsfaktor, der Betrag und der Hinweis darauf, dass eine Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.

Woop berichtete in diesem Zusammenhang von eigenen, sehr guten Erfahrungen mit diesem Modus und warb dafür, den Weg gerade auch bei Leistungen zu gehen, die deutlich unterbewertet sind und deren Planbarkeit die vorherige Absprache mit den Patienten erlaubt.

Einen weiteren Ausweg aus dem wirtschaftlichen Dilemma einer in weiten Teilen obsoleten GOZ bietet die Analogberechnung. Hier führte Woop beispielhaft die neue PAR-Strecke auf. Eine Behandlung der Parodontitis gemäß S3-Leitlinie kann bei Privatversicherten wirtschaftlich nur stattfinden, wenn die neuen Leistungen, die bereits im BEMA zu finden sind, analogisiert werden. Diese Analogpositionen sind allgemein anerkannt und dürfen über einen individuell zu bestimmenden Steigerungsfaktor angewendet werden.

Woop schloss seinen Vortrag mit dem dringenden Appell, die Freiheiten zu nutzen, die die GOZ biete.

Mit dem Thema der Rückfragen von Seiten der Privaten Krankenversicherungen befasste sich der nun folgende Beitrag des Stellvertretenden Vorsitzenden der BZKR PD Dr. Dan Brüllmann.

Dem Auditorium gab Brüllmann zu Beginn folgende Hinweise: 

  1. Wenn eine schriftliche Rückfrage einer PKV gestellt wird, sollte diese stets beantwortet werden. Eine Nichtbeantwortung wird registriert und führt zu weiteren Rückfragen.
  2. In der GOZ nicht beschriebene Leistungen sollten konsequent analog berechnet werden.
  3. Erbrachte Leistungen sollten konsequent mit einem adäquaten Steigerungsfaktor versehen werden.
  4. Das Vorgehen muss mit den Patientinnen und Patienten kommuniziert werden.
  5. Bei Klärungsbedarf sollte Kontakt mit dem GOZ-Referat der BZKR aufgenommen werden.

Im Folgenden machte er zudem deutlich, dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Versicherungen dazu neigten, eine Rolle einzunehmen, die vortäuscht, sie seien gewissermaßen die Anwälte, die die Patientin bzw. den Patienten vor zu hohen Behandlungsausgaben schützen - in Wirklichkeit eine leicht erkennbare Strategie, um lediglich Kosten für die PKV einzusparen.

Als Gegenargument in diesem Zusammenhang empfahl er in solchen Fällen zu verdeutlichen, dass die PKV dann offensichtlich nicht in der Lage sei, die zahnmedizinisch erforderliche Leistung in korrekter Weise zu tragen.  

Bei schriftlichen Stellungnahmen gegenüber der PKV und der in diesem Zusammenhang zu berechnenden Vergütungen für Aufwendungen regte Brüllmann an, auf die Anwendung der Ä 75 zu verzichten, auch wenn dies regelmäßig von der PKV so vorgeschlagen wird. Nicht nur die geringe Vergütung sprächen dagegen, sondern auch die Tatsache, dass es sich bei Auskünften gegenüber einer PKV nicht um eine medizinisch notwendige Leistung handelt. Eine Vergütung nach §§ 611, 612 BGB sei daher angebracht.

Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte empfahl Brüllmann bei entsprechendem Aufwand auf die GOÄ 85 zurückzugreifen.

 „Die Patienten kommen nicht, weil Sie besonders günstig sind,
sondern weil Sie das, wofür die Patienten zu Ihnen kommen, besonders gut können!“

PD Dr. Dan Brüllmann

Nicht nur in wirtschaftlicher, sondern durchaus auch in psychologischer Hinsicht sei es geboten, Stellungnahmen nicht zu Mindestkosten zu verfassen. Es sei ein wichtiges Signal, dass eine Rückfrage, die die PKV, häufig auch bezüglich kleinerer Beträge aus Gründen der vermeintlichen Kosteneinsparung, stellt, aufgrund der weiteren Bearbeitung im Rahmen einer damit verbundenen, zeitintensiven zahnärztlichen Inanspruchnahme, zuletzt meist wesentlich höhere Kosten verursacht, als die eigentliche Liquidation der durch die Praxis erbrachten Leistung.

Gemeinsam vertraten Woop und Brüllmann mit Verweis auf das Einzelleistungsprinzip überdies die Ansicht, dass das von verschiedenen Seiten gelegentlich bemühte Argument, man könne doch, um einerseits auf seine Kosten zu kommen und andererseits den Steigerungsfaktor zu begrenzen, innerhalb einer Liquidation Leistungen, die schwach bewertet sind, mit anderen, höher bewerteten ausgleichen, nicht überzeuge. So war es einhellige Ansicht, dass die eine Leistung die andere nicht subventionieren kann.

Abschließend gab PD Dr. Brüllmann allen noch eine sehr wichtige, an das berufliche Selbstverständnis der Anwesenden appellierende „Take-Home-Message“ mit auf den Heimweg: „Die Patienten kommen nicht, weil Sie besonders günstig sind, sondern weil Sie das, wofür die Patienten zu Ihnen kommen, besonders gut können!“  

 

Dr. Boris Henkel

Öffentlichkeitsreferent der

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

 

Schlussgedanke:

Menschen beklagen sich immer über Umstände, die dafür verantwortlich sind, was sie sind.

Ich glaube nicht an Umstände.

Die Menschen, die es in dieser Welt zu etwas bringen, sind die Menschen, die aufstehen, um nach den Umständen, die sie sich wünschen zu suchen und wenn sie die nicht finden, dann schaffen sie sich diese Umstände.

George Bernard Shaw

Treffpunkt-Ausbildung mit Fokus auf die neue Ausbildungsverordnung

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Am 22.02.2023 lud nach langer Coronapause die BZK zur 2019 gegründeten Plattform Treffpunkt-Ausbildung ein. Über 30 Kolleginnen und Kollegen nutzten die Möglichkeit, sich mit dem Vorstand der BZK und anderen Kollegen auszutauschen und sich über Aktuelles im Bereich Ausbildung zu informieren.

Im Fokus des Treffens standen diesmal die neue Ausbildungsverordnung mit Herrn Matthias Gloede als ZFA-Referent der BZKR und Mitglied des Vorstandes. Herr Matthias Weiß Dentalbetriebswirt, Medical Coach und Praxismanager gab Einblicke wie Ausbildung zu Praxisbindung führt.

In ihrer Einleitung resümierte unsere BZKR-Vorsitzende Frau Andrea Habig-Mika über wesentliche Aspekte des Ausbildungswesens. So konnte in den vergangenen Jahren eine stetige Abnahme der Ausbildungsabschlüsse festgestellt werden. Sie betonte die Wichtigkeit, Azubis entsprechend ihrer Bildung und kognitiver Fähigkeiten auszuwählen, damit zukünftig Zahlen von weniger als nur 42,4% an Absolventen vermieden werden. Sie bat die Kollegenschaft dringend, sich an die Vergütungsempfehlung der Kammer für Azubis zu halten, da diese mittlerweile im guten Mittelfeld im Vergleich mit anderen Ausbildungsberufen lägen. Dies sollte maßgebend die Entscheidung zukünftiger Berufsanfänger beeinflussen, zumal bei vielen ein medizinischer Beruf favorisiert wird.
Hohe Ausbildungsabbruchszahlen seien auf mangelnde soziale Kompetenzen, eine hohe Anzahl nicht honorierter Überstunden, Konflikte mit dem Chef und nicht zuletzt auf falsche Vorstellungen des Berufsbildes und unterschätzte körperliche Belastungen zurückzuführen.
Während die seit September angebotene individuelle Sprechstunde mit der Mediatorin und Ausbildungsberaterin der Kammer, Frau Schernikau, gut anläuft, wurde die bis jetzt einmal durchgeführte Kammerstunde „Mit der Kammer im Dialog“ für Anliegen der Azubis nicht gut angenommen.

Herr Weiß arbeitete in seinem Vortrag charakterisierende Merkmale im Arbeitsalltag aufeinandertreffender Generationen heraus. Er gab Tipps für Bewerbungsprozesse und Erstgespräche. Er betonte die Wichtigkeit, Werte und Beweggründe der Bewerber zu erkennen. Auch Schwerpunkte des Engagements, Freizeit-gestaltung, Erfolge sowie Misserfolge sollten erfragt werden, um einen umfassenden Eindruck des Bewerbers zu bekommen. Führungskräfte sollten verschiedene bevorzugte Bindungsarten ihrer Arbeitnehmer bedienen können und somit eine langfristige Zusammenarbeit in der Praxis mit gemeinsamen Zielen, Werten und gegenseitiger Wertschätzung im Team erreichen können. Verhaltensregeln im Umgang mit Auszubildenden rundeten seinen Vortrag ab.

Herr Gloede hatte im zweiten Teil der Veranstaltung das Wort zum Thema neue Ausbildungsordnung.

Das Alter der Ausbildungsordnung, ein gewandeltes Aufgabenspektrum durch komplexere betriebliche     Arbeits- und Praxisabläufe sowie andere wichtige Punkte wie z. B. Hygienemaßnahmen und Medizinprodukteaufbereitung erforderten eine Neuauflage mit dem Ziel der Neuordnung.
Die Ausbildung zur/zum ZFA soll weiterhin attraktiv für junge Menschen bleiben und ihre Bedürfnisse abbilden, Tätigkeitsspektren der Praxen abdecken und eine Aufstiegsqualifizierung anschließend optimal ermöglichen.

Grundlagen der neuen Ausbildung seien nun eine Ausbildungsverordnung, ein Rahmenausbildungsplan mit zeitlicher Gliederung und ein Rahmenlehrplan. Neu hinzugekommen seien Themen wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit und digitalisierte Arbeitswelt. Des Weiteren gäbe es zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung.

Inhalte der Ausbildung sollten Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit und digitalisierte Arbeitswelt sein.
Weitere Informationen und eine Umsetzungshilfe für die Ausbildungspraxis könnten auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter Materialien für Betriebe bezogen werden.
Musterausbildungspläne seien bei www.bzkr.de unter ZFA-Ausbildung/Ausbildungsnachweis herunterzuladen.
Als Umsetzungshilfe blieben nun besonders die praxisnahen Beispiele für Arbeits- und Prüfungsaufgaben, Ideen und Hinweise zu Lernkooperationen und der Rahmenlehrplan mit exemplarischen Lernsituationen hervorzuheben.

Bei der gestreckten Abschlussprüfung würde die Zwischenprüfung entfallen, stattdessen fände die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen statt. Der erste Teil würde in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung miteinfließen, über Ergebnisse erbrachter Leistungen des ersten Teils würde informiert. Eine eigenständige Wiederholung dieses Abschnitts könne nicht erfolgen. Die Feststellung des Gesamtprüfergebnisses erfolge nach Beendigung des zweiten Teils.

Zum Ende wurde auf Fehlerquellen beim Ausfüllen eines Ausbildungsvertrages hingewiesen.

Interessierte konnten sich beim „Qualitätszirkel Ausbildung“ für einen zukünftigen kollegialen Austausch melden. Frau Priv. Doz. Dr. Birgül Azrak und Frau Dr. Sandra Goedecke als OrganisatorInnen ermöglichen eine Anmeldung zur Teilnahme unter: s.goedecke@zauberhaftes-lachen.de.

Dr. Julia Löwe
Stv. Öffentlichkeitsreferentin der BZKR

Colloqium Carnevale 2023

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Nach einer Zwangspause durch die Corona-Pandemie konnte am 04. Februar 2023 im Hilton Hotel Mainz wieder das Colloquium Carnevale der BZKR abgehalten werden. Nach zeitlich passendem Start, närrisch-genau um 14:11 Uhr, begann die Veranstaltung mit der Begrüßung der Gäste und Referenten durch die BZKR-Vorsitzende Dr. Andrea Habig-Mika. Danach übernahm Dr. Torsten Conrad in seiner Eigenschaft als BZKR-Fortbildungsreferent und zugleich Moderator des Colloquium Carnevale das Wort. In humoriger Weise brachte er den Dank für die Unterstützung durch DGI und DGOI, sowie der Sponsoren aus der Industrie zum Ausdruck und gab einen Ausblick auf das bevorstehende Programm.

Auf dem Plan stand zunächst der Vortrag „Das Implantat aus Sicht des kompromittierten Patienten“, gehalten durch Priv. Doz. Dr. Dr. Keyvan Sagheb, Oberarzt der Klinik und Poliklinik für MKG-Chirurgie der Universität Mainz. Er vertrat Prof. Dr. Dr. Al Nawas, der durch Terminkollision verhindert war.

PD Sagheb begann seine Ausführungen mit der wichtigen Botschaft, dass sich die Indikationsstellung für Implantat-Versorgungen aufgrund der sich in den vergangenen Jahren stetig erweiterten Therapiemöglichkeiten zugunsten der Insertion ausgedehnt hätten. Diese Grenzverschiebung müsse aber immer mit einer eingehenden Risikoanalyse unter dem Gesichtspunkt minimalinvasiver Therapiealternativen einhergehen, wobei auch unter diesen Voraussetzungen Grenzen immer zu respektieren seien.

Vor dem Hintergrund einer Gesellschaft, die in Deutschland immer mehr ältere, in ihrem gesundheitli­chen Status kompromittierte Patientinnen und Patienten hervorbringt, sind es nach Sagheb vor allem folgende beeinträchtigende Faktoren, die zu beachten sind: Multimorbidität, Gerinnungsstörung, Immunsuppression, Multimorbidität, Gerinnungsstörung, Immun­suppression, Diabetes mellitus, Bisphosphonat- und Medikamentenassoziierte Osteonekrosen und Radiatio. Dabei sei es von entscheidender Bedeutung, unter Beachtung einer von Leitlinien getragenen, individuellen Auswahl in Form eines Ampelschemas, die für den jeweiligen Patient geeignete Indikation zu stellen.

Gerade auch unter dem Aspekt der frequen­ten Mehrfach-Verordnung von Medikamen­ten pro Indi­­vi­duum und der damit einher­gehen­den Poly­pharma­zie, komme der Anamnese­erhebung und damit der präoperativen Risikoeinschä­tzung eine überragende Bedeutung zu. So lautete auch eine zentrale „Take Home Message“, dass bei allem, was man im Rahmen der Implantologie tue, immer auch das Beherrschen möglicher Kompli­kationen, gerade auch beim gesund­heitlich kompro­mittierten Patienten, von vorne­herein mitbedacht werden müsse.

Nach diesem, nicht nur im Hinblick auf die Implantologie, sehr praxisrelevanten Vortrag, stellte Dr. Conrad den international renommierten, am Carolinum in Frankfurt lehrenden Zahntechniker­meister Uli Hauschild als nächsten Referenten vor. Die nun kommenden Minuten galten unter dem Titel: „Das Implantat aus prothetischer Sicht“ einem faszinierenden Einblick in High-End Zahntechnik zur Versorgung hochkomplexer Behandlungsfälle mit Hilfe digitaler 3D-Verfahren. Dabei betonte Hauschild den Begriff der „Fusion Dentistry“ als Produkt von „Digital“ plus „Brain“ plus „Hands“. Die Beantwortung der Frage, ob „digital“ oder „analog“ orientiere sich dabei jedoch einzig am Ziel der „guten“ Arbeit.

Anhand von Filmen wurden Patienten vorgestellt, die durch einen umfassenden digitalen Workflow versorgt wurden. Mittels Scan-Technologie wird der Patient, wie Hauschild umschrieb, „mathematisch“. Dies bedeutet, dass durch ein umfangreiches Konvolut an Daten, die individuellen anatomischen Voraussetzungen für eine umfangreiche Implantat-prothetische Versorgung exakt bestimmt werden können. Durch eine vollständige Darstellung der vorhandenen Gegebenheiten, können wiederum Planungen vorgenommen werden, deren Präzision eine genau abgestimmte Fertigung von Bohrschablonen zur exakten Angulierung von Implantaten ermöglicht.

Darauf basierend kann ein Langzeitprovisorium hergestellt werden, welches unmittelbar nach OP mit sehr hoher Qualität inkorporiert werden kann. Für die dann später erfolgende definitive Versorgung, wird ebenfalls auf den vorhandenen Datensatz zurückgegriffen.

Die Berechenbarkeit hochkomplexer Versorgungen noch vor der operativen Phase und die damit einher­gehenden, umfassenden Möglichkeiten bei der Fertigung digital generierten Zahnersatzes, hat sowohl funktional, als auch ästhetisch beeindruckende Ergebnisse zur Folge.

Die auf engem, multidisziplinärem Teamwork basierende Philosophie der „Brain-Guided Prothetics“ führt im Zeitalter der Digitalisierung demnach folgerichtig zu einer Weiterentwicklung vom klassischen Bild des Zahntechnikers und Zahnmediziners zum MDT (Master of Dental Technology), dessen Studiengang seit 2019 an der Goethe-Universität angeboten wird.

Unter dem Titel: „Das Implantat aus chirurgischer Sicht“, schloss sich ein weiterer Vortrag an, der von Prof. Dr. Fred Bergmann aus Viernheim vorgetragen wurde. Prof. Bergmanns umfassende Expertise auf dem Gebiet der Implantologie, ist nicht zuletzt Resultat seiner langjährigen, intensiven Laufbahn als Operateur. Noch einmal anknüpfend an den ersten Vortrag, verdeutlichte er gleich zu Beginn seiner Ausführungen, dass er stets eine Risikoanalyse vornehme, an die sein Standardprotokoll individuell angepasst werde.

In diesem Zusammenhang betonte Bergmann, dass eine möglichst minimalinvasive, „biologisierte“ Vor­gehens­weise zu wählen sei, die die Wachstumspotentiale des Patienten optimal nutze. Das richtige Vorgehen bedeutet demnach nicht unbedingt, den Mehraufwand zu wählen, sondern die unter dem genannten Primat angemessene Vorgehensweise.  

So nannte er als Beispiel beim Sofortimplantat die biologische Breite, deren Berücksichtigung als Schlüsselelement eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Insertion spielt, ebenso das Einhalten einer lingualisierten Position mit einer Dimensionierung von mindestens 2 mm Abstand zum buccalen Knochen, was in vielen Fällen schon alleine die Regeneration der buccalen Lamelle ermögliche.

Es müsse nicht immer der Knochenblock oder ein Sinuslift sein, um ans Ziel zu kommen, sondern es gelte vor allem eine vorausschauende, Planung („brain-guided“), vorzunehmen, bei der das digitale Element dem analogen als Ergänzung diene.

So zitierte Bergmann bezüglich der immer wieder auftauchenden Fragestellung, zur Sofort­implanta­tion in einem infektiös vorbelasteten Gebiet eine aussagekräftige Studie, wonach bei unveränderter Survival-Rate ein signifikanter Unterschied in Bezug auf die Qualität und das Vorhanden­sein keratinisierter Gingiva besteht, was in der ästhetischen Zone im Zweifel eher zu einer vorherigen Socket Preservation raten lässt.

Auch erwähnte er, dass bei der minimalinvasiven Sofortimplantation, nach dem häufigsten, eher banalen Fehler einer zu weit buccalen Insertion, die vertikale Dimension durch eine unzureichende Tiefe nicht ausreichend berücksichtigt werde. Hier wird von ihm im Zweifelsfall zu einer Röntgenkontrolle geraten.                

Im Zusammenhang mit der Patientenaufklärung, gab der erfahrene Praktiker dem Auditorium noch einen wichtigen Rat mit auf den Weg. Insbesondere bei Sofortimplantationen sollten vor der OP die Patienten darüber unterrichtet werden, dass es intraoperativ auch eine Rückzugsentscheidung durch den Operateur geben kann. Es können sich unvorhersehbare Umstände ergeben, die dies im Hinblick auf das Erreichen des abschließenden Erfolges rechtfertigen. So kann laut Bergmann das vorher im Rahmen einer Aufklärung in dieser Weise Gesagte stets wissenschaftlich begründet werden, während eine nachträgliche Erklärung im Falle des Abbruchs stets als Entschuldigung wahrgenommen wird, was nachteilig ist.

Den Abschluss des Fortbildungsteils bildete PD Dr. Dan Brüllmann, Mainz, mit seinem Vortrag: „Keine Angst vor der Kieferhöhle“.

In seinen Ausführungen vermittelte er wertvolle Erkenntnisse, die von hoher Relevanz für oralchirur­gische Eingriffe im Oberkiefer sind, nicht nur für Kolleginnen und Kollegen, die implantieren.

Nach kurzer Einleitung in die grundsätzliche Sinus-Anatomie, klärte Brüllmann darüber auf, dass die Sinusitis maxillaris immerhin 30 % dentogenen Ursprunges ist. Dabei kann sie insbesondere durch das DVT gut bildgebend dargestellt werden. Ihre klinischen Symptome bestehen unter anderem in einer Schmerzintensivierung bei Lageveränderung.

Dabei kommt es bei der rhinogenen Sinusitis maxillaris aufgrund der entzündlichen Vorgänge an der Sinus-Basis zu bisweilen starken Schmerzen der angrenzenden Zähne ohne dentogenen Bezug, was im Hinblick auf die Therapieentscheidung von Bedeutung ist.    

Die dentogene Sinusitis maxillaris folgt einer typischen Symptomatik. Hierbei zeigen sich einseitig Schmerzen, Aufbiss-Empfindlichkeit, Palpationsempfindlichkeit, eitriger Schnupfen und eine ebenso einseitige Schleim-Eiter-Straße an der Rachenhinterwand.  

Stets muss, besonders bei einseitiger Entleerung von Blut aus dem Nasenloch, das mögliche, wenn auch seltene, Vorhandensein eines Tumors bis zum Vorliegen einer Ausschlussdiagnostik in Betracht gezogen werden.  

Eine MAV kann durch Extraktion oder Wurzelspitzenresektion iatrogen hervorgerufen werden und muss nach Diagnose mittels Sondierung umgehend durch Lappen-OP gedeckt werden.

Bei länger bestehender, nicht behandelter MAV, ist von einer starken Keimbesiedelung des Sinus maxillaris auszugehen. PD Dr. Brüllmann beschrieb, dass dann vor oralchirurgischer Deckung mittels Rehrmann-Lappen eine umfangeiche Spülung der noch offenen Kieferhöhle erforderlich ist, die so lange ausgeführt wird, bis die Spülflüssigkeit klar ist.

Eine weitere dentogene Erkrankung der Kieferhöhle kann aufgrund periapical infizierter Zähne resul­tieren. Dabei wölbt sich die Kieferhöhlenschleimhaut auf und es entsteht eine Pseudozyste. Die Therapie besteht in der Entfernung der verursachenden Zähne mit anschließender Wundversorgung. Bei Pilz­infektionen aufgrund von Aspergillose durch überpresstes ZNO-Material muss das Material durch chirur­gischen Eingriff entfernt werden. Der piezochirurgische Zugang zum Sinus findet durch das Ausschnei­den eines Knochendeckels statt, der zuvor mit mindestens zwei Perforationen versehen wurde, um ihn anschließend per Naht zuverlässig zu fixieren.  Weitere Fremdkörper im Rahmen zahnärztlicher Eingriffe können neben WF-Material sein: Dislozierte Wurzelreste, Abformmaterial, Implantate und Fräsen, deren Bergung häufig auch durch endoskopische Maßnahmen minimalinvasiv gelingt.

Bei der iatrogen verursachten Implantat-Exposition in den Sinus maxillaris kann es zu Nasenbluten und dem Entstehen einer Pseudozyste kommen, allerdings gibt es nach Auskunft des Referenten keine statistisch signifikanten Unterschiede in der Überlebensrate der Implantate.

Abschließend stellte PD Brüllmann noch das Ergebnis eines Revue aus dem Zeitraum von 1976-2006 vor, wonach die Kieferhöhlenschleimhaut eine hohe osteogenetische Potenz besitzt. Eine verletzungsfreie Anhebung der Kieferhöhlenschleimhaut über das Implantat nach dem „Zeltstangen-Prinzip“, rechtfertigt es, gerade beim Zweifel, ob ein interner Sinuslift zur Perforation geführt hat, das Einbringen von Augmentat-Material zu unterlassen, um weitere Komplikationen zu vermeiden.       

Nachdem dieser äußerst interessante Fortbildungsteil des Colloquium Carnevale beendet war, ging die Veranstaltung in den geselligen Teil über. Nach einer Pause zum Anlegen der Masken und Kostüme, trafen sich die Teilnehmer und Referenten zu einem gemeinsamen Abendessen, um sich für den bevorstehenden Besuch der „MCV-Funzelsitzung“ zu stärken.

Angeführt von seiner „Tollität Prinz Torsten dem Ersten“ aus Bingen, begab man sich in die frisch renovierte, festlich geschmückte Rheingoldhalle, um die Plätze für einen unterhaltsamen, vierfarbbunten Abend einzunehmen. So wurde das Beisammensein fastnachtlich, mit viel Spaß und guter Laune fortgesetzt, bis die Sitzung mit dem durch die weltbekannten Hofsänger dargebrachten „So ein Tag, so wunderschön, wie heute“ gegen Mitternacht mit einem fulminanten Höhepunkt und dreifach donnerndem Helau ausklang.

Dr. Boris Henkel

Öffentlichkeitsreferent BZKR

⇒ Bericht Colloquim Carnevale 2023 - Download

Vertreterversammlung der BZKR am 30.11.2022

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Am Mittwoch, den 30.11.2022 fand in den Räumlichkeiten der LZK RLP in Mainz die erste ordentliche Vertreterversammlung der Legislaturperiode 2022-2027 statt.

Der Vorsitzende der Versammlung, Dr. Christopher Köttgen, eröffnete die Tagesordnung mit der Begrüßung der Delegierten.

Unter den Gästen befand sich der Präsident der Landeszahnärztekammer, Dr. Wilfried Woop, ebenso konnten die Landesvorsitzende des Freien Verbandes in Rheinland-Pfalz, Dr. Ulrike Stern und die Mitglieder des Vorstandes der BZKR begrüßt werden.

Das Gedenken an die Verstorbenen galt zum einen Frau Kollegin Eva Steinbock, die im Alter von nur 52 Jahren verstarb, zum anderen der Zahnärztin Susanne Ohler. Sie verstarb im Alter von 92 Jahren. Aufgrund ihres vielfältigen, langjährigen Engagements für den zahnärztlichen Berufsstand wurde sie mit der Ehrennadel der Bundeszahnärztekammer, sowie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.

Im Anschluss daran richtete der Präsident der LZK, Dr. Wilfried Woop, ein Grußwort an die Versammlung. Rückblickend auf das Jahr 2022, verdeutlichte er die einschneidenden Auswirkungen des seit dem 24.02.2022 andauernden Krieges in der Ukraine, der neben der humanitär katastrophalen Lage seit seinem Fortdauern auch gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich zieht, wie die seit den vergangenen Monaten zu beobachtende starke Verteuerung von Gas und Strom.

In der darauffolgenden Diskussion um die Thematik der seit Jahrzehnten nicht angepassten GOZ-Honorierung verdeutlichte er, dass dies nicht zuletzt dem seit Jahren politisch gewollten Vermeiden einer Mehrbelastung der öffentlichen Hand in Form von dann zu zahlenden Beihilfeleistungen geschuldet sei. Dennoch gäbe es Möglichkeiten, mit den Patientinnen und Patienten eine angemessene Honorierung zu vereinbaren. Die Werkzeuge dafür würden von der LZK zur Verfügung gestellt, nur müssten diese auch von den Kolleginnen und Kollegen in die Hand genommen werden.

Als weiterer Redebeitrag folgte das Grußwort der FVDZ-Landesvorsitzenden Dr. Ulrike Stern, die auf die Möglichkeiten der Fortbildung im Rahmen der durch den Freien Verband organisierten Veranstaltungen hinwies und dazu ermunterte, diese im Sinne der eigenen Freiberuflichkeit wahrzunehmen.

An die Grußworte schloss sich der Bericht der Vorstandsvorsitzenden der Bezirkszahn­ärztekammer Rheinhessen, Dr. Andrea Habig-Mika über das Geschäftsjahr 2022 an.

Im Focus ihrer Ausführungen stand zunächst das umstrittene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit seinen nachteiligen Auswirkungen, insbesondere auf die Parodontitis-Behandlung, welches sie als einen Angriff auf die Zahnärzteschaft und auch auf die Patientenversorgung bezeichnete. Des Weiteren, so Dr. Habig-Mika, stünden auch aufgrund von explodierenden Energiepreisen und hoher Inflation die zahnärztlichen Praxen vor einer ungewissen Zukunft, in der auch eine angemessene Entlohnung des Praxispersonals erschwert werde. Daher habe die Bundesversammlung der BZÄK mit ihrer Resolution zu Recht gefordert: „Respekt für die Zahnmedizin“ und angemahnt: „Das Maß ist voll!“

Als weiteres Thema beleuchtete Habig-Mika in ihrem Referat die Kammerwahlen 2022, deren Analyse bezüglich der Wahlbeteiligung ergeben habe, dass sowohl im Bezirk der Universität (ZMK-Klinik), als auch bei den jüngeren Wählern insgesamt ein positiver Trend zu verzeichnen war, wohingegen die Beteiligung der älteren Wähler in etwa gleichem Maße sank. Als mögliche Ursachen für den Rückgang, gerade in Mainz, nannte sie unter anderem die Corona-bedingten Einschränkungen bei Zusammenkünften wie Kreisgruppen oder ähnlichem. Sie schloss mit der Hoffnung, dass im Zuge einer gesteigerten Anerkennung der geleisteten Kammerarbeit die Wahlbeteiligung in Zukunft wieder steige.

Schließlich wand sich die BZKR-Vorsitzende der Dauerproblematik der ZFA-Ausbildung zu. So sei der Fachkräftemangel zu einem zentralen Thema auf allen standespolitischen Ebenen geworden.

Zur Bewältigung dieser Mangelsituation zählte Dr. Habig-Mika eine Reihe von Aktionen auf, die von der Bezirkszahnärztekammer angeschoben wurden. Zunächst soll die Werbekampagne, die vor mehreren Jahren eingeführt wurde, überarbeitet werden, um die Zielgruppe der möglichen ZFA-Anwärter/innen offensiver anzusprechen. Des Weiteren stellte sie einen Videofilm vor, in dem der ZFA-Beruf auf eine moderne Weise präsentiert wird. Dieser soll mit der Berufsinformationsseite der BZKR verlinkt werden. Außerdem entwickelte sich, angestoßen durch die Aktivitäten des Qualitätskreises der Kolleginnen Dr. Sandra Goedecke und Dr. Birgül Azrak, zu Beginn der Legislaturperiode ein Arbeitskreis zum Thema Ausbildungsförderung. Dieser wirkt u.a. an der Organisation der die Veranstaltung „Treffpunkt-Ausbildung“ am 25.01.2023 mit.

Als nicht zufriedenstellend beurteilte die Vorsitzende den Verlust von 42,3% der Auszubildenden während der Ausbildungszeit und auch die Abschlussnoten mit konstant schwachem Niveau. Um dem entgegenzuwirken, wurden zahlreiche Kurse durchgeführt und eine „Dummy-Prüfung“ eingerichtet. Auf diese Weise versucht die Kammer, den Auszubildenden möglichst ein Grundgerüst für strukturelles Arbeiten mitzugegeben.

Abschließend berichtete Dr. Habig-Mika von einem Treffen der Öffentlichkeitsbeauftragten der Kammern in Rheinland-Pfalz beim ZDF, wo neben einer interessanten Besichtigung auch ein Seminar mit der Journalistin Miriam Elmers über Medien-kompetentes Arbeiten auf dem Programm stand. In diesem Zusammenhang erwähnte die Vorsitzende auch die Idee der möglichen Einrichtung einer Podcast-Folge durch die Kammer.

Die BZKR-Vorsitzende schloss ihre Ausführungen mit dem Dank an alle Kollegen im Vorstand, den Vorsitzenden der Vertreterversammlung und den Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle.

In der Diskussion, die nach diesem Vortrag stattfand, ging es noch einmal intensiv um die Frage der zukünftigen Honorierung der Parodontal-Behandlungen. Die Delegierte und zugleich neu gewählte rheinland-pfälzische KZV-Vorsitzende Dr. Christine Ehrhardt informierte darüber, dass aufgrund der günstigen Vertragslage in Rheinland-Pfalz Parodontal-Behandlungen im kommenden Jahr nicht eingeschränkt werden müssen. 

Der danach über das GOZ-Abrechnungswesen referierende stellvertretende Vorsitzende der BZKR, PD Dr. Dan Brüllmann, betonte in seinen Ausführungen, dass es durchaus wichtig sei, vom Angebot der Beratung durch die Kammer in GOZ-Angelegenheiten Gebrauch zu machen und bot an, gerne für Anfragen aus der Kollegenschaft zur Verfügung zu stehen.

In der daran anschließenden Diskussion der vorangegangenen Redebeiträge, in denen es schwerpunktmäßig um den Fachkräftemangel ging, verdeutlichte Oberarzt Dr. Helmut Dietrich, dass es nicht ausreiche, den Fokus ausschließlich auf weibliche Auszubildende zu legen, sondern auch männliche Auszubildende zum Zuge kommen müssten. Schließlich gebe es z.B. auch Krankenpfleger. So müsse auch diese Ressource genutzt werden, um die unzureichende Nachfrage für den zahnärztlichen Assistenzberuf auszugleichen.

Die Vertreterversammlung verabschiedete auch in diesem Jahr durch den Vorstand der BZKR eingebrachte Anträge. So werden im ersten Leitantrag unter dem Betreff „Zahnmedizin fordert faire Rahmenbedingungen und mehr Respekt gegenüber dem Berufsstand“, auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beendigung der Blockade beim Anheben der GOZ-Punktwertes und der Verzicht auf Budgetierungen verlangt. Der zweite Leitantrag thematisiert die Anpassung des GOZ-Punktwertes, der seit 35 Jahren unverändert ist. Aufgrund von inflationär steigenden Kosten, vor allem auch in Bezug auf das Personal, wird, so der Antragstext, bei fehlender Anpassung eine Schieflage der flächendeckenden Versorgung befürchtet.

Beide Anträge wurden von den Delegierten einstimmig angenommen.

Nach diesem Tagesordnungspunkt referierte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. Hartmut Lingelbach, über die Rechnungsprüfung und die wirtschaftliche Situation der Kammer.

Der daraufhin von ihm erfolgte Antrag zur Entlastung des Vorstandes wurde einstimmig angenommen.

Zur Tagesordnung kam danach die Regelung von Satzungsangelegenheiten. Es wurde diesmal über drei Anträge abgestimmt, die der Vorsitzende des Satzungsausschusses, Dr. Boris Henkel, vorstellte und inhaltlich begründete. Diese sahen Anpassungen und Aktualisierungen betreffend die Notdienst-Ordnung und die Entschädigungsregelung für nicht zahnärztliche Mitglieder in den Ausschüssen der BZKR vor. Alle drei Anträge wurden von den Delegierten der Vertreterversammlung einstimmig angenommen.

Im Anschluss daran berichtete der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Dr. Hans-Jürgen Krebs, ausführlich über den geplanten Haushalt 2023, der ein weiteres maßvolles Abschmelzen der Rücklagen der BZKR vorsieht, wie in der Entscheidung der Vertreterversammlung im Jahr 2014 getroffen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Es folgten die Redebeiträge der Referenten.

Der Referent für Zahnärztliche Fortbildung, Dr. Torsten Conrad, stellte den Fortbildungskalender 2023 vor, wozu hochkarätige wissenschaftliche Vorträge zählen, auch das Colloquium Carnevale kann nach Auskunft des Fortbildungsreferenten im Jahr 2023 erfreulicherweise wieder stattfinden.

Des Weiteren referierte über das ZFA-Ausbildungswesen das zuständige Vorstandsmitglied ZA Matthias Gloede. Er berichtete unter anderem, dass ein neues Format zum engeren Kontakt mit den Auszubildenden aufgelegt wurde. Ein Online-Meeting mit der Bezeichnung „Mit der Kammer im Dialog“ wurde ins Leben gerufen. Dieses wird erstmals am 08.12.2022 stattfinden.

Als nächster Tagesordnungspunkt wurde vom Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Rheinhessen, Dr. Thomas Klippert, über das Engagement der LAGZ während des vergangenen Jahres berichtet, deren wertvolle Arbeit sich in Form von unterschiedlich durchgeführter Gruppenprophylaxe in Kitas auch im Jahr 2022 bemerkbar machte. Außerdem rege nachgefragt wurden seinen Angaben zufolge Zahnputz-Sets für Kitas und Schulen, die trotz mancher Erschwernisse durch die noch andauernde Corona-Pandemie mit Material versorgt werden konnten. Klippert hob in diesem Zusammenhang das unermüdliche Engagement von Geschäftsleiterin Frau Sabine Steuer hervor.

Als vorletzten Beitrag referierte Dr. Jens Vaterrodt, Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Versorgungsanstalt bei der LZK-Rheinland-Pfalz, über die Situation der VA. Seinen Ausführungen ist zu entnehmen, dass sich steigende Zinsen begünstigend auf den Erwerb risikoärmerer und besser verzinster Anleihen auswirkt. So sind Renditen von bis zu 4% möglich. Demzufolge bleibt das Ziel der Versorgungsanstalt, Leistungen auch unter widrigen Umständen zu dynamisieren. Des Weiteren berichtete Vaterrodt über die Einführung eines digitalen Mitgliederportals, das die Kommunikation der Mitglieder mit der Versorgungsanstalt erheblich erleichtern soll.

Die Vorsitzende der BZKR ergriff zum Ende der Versammlung noch einmal das Wort und bekräftigte ihre Freude, sich im Sinne der rheinhessischen Zahnärzteschaft einzubringen und dankte noch einmal für die allgemein gute Zusammenarbeit. Der Versammlungsleiter Dr. Christopher Köttgen beendete die Versammlung und verabschiedete die Delegierten.

 

Dr. Boris Henkel
Öffentlichkeitsreferent BZKR

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