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Am 12.11.2025 fanden die Ergänzungswahlen für den Vorstand statt. Die Vertreterversammlung wählte Herrn ZA Matthias Gloede zum stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Dr. Maximilian Blume zum Beisitzer.
Bild: Die Delegierten der BZKR am Tag der Vertreterversammlung
Am Mittwoch, den 12.11.2025 fand in Mainz die vorletzte ordentliche Vertreterversammlung der Legislaturperiode 2022-2027 statt.
Der Vorsitzende der Versammlung, Dr. Christopher Köttgen, eröffnete um 13:08 Uhr die Sitzung mit der Vorstellung der Tagesordnung und der Begrüßung der Delegierten.
Als Gäste befanden sich der Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Sanitätsrat Dr. Wilfried Woop sowie der Hauptgeschäftsführer der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Rechtsanwalt Felix Schütz, im Plenum.
Nach dem Gedenken an die während des zurückliegenden Jahres Verstorbenen wurde die Tagesordnung mit einem Grußwort von Präsident Woop fortgesetzt. Dabei stellte er fest, dass die deutschen Sozialversicherungssysteme nicht allein mit immer höheren Ausgaben zu erhalten seien, sondern strukturelle Probleme, die sowohl aus jahrelanger gesundheitspolitischer Fehlsteuerung, als auch aus demografischen Faktoren resultierten, angegangen werden müssten.
Weiterhin betonte er, dass dabei die Ausgaben im zahnärztlichen Sektor nicht zu den Verursachern der Kostensteigerung gehörten. Er stellte dagegen heraus, dass gerade die kostendämpfend sich auswirkenden Errungenschaften auf dem Gebiet der Prävention einen Erfolg auch im gesundheitsökonomischen Sinne darstellen, den die Zahnärztlichen Praxen in Deutschland mit Recht für sich verbuchen könnten. Woop schloss mit der Zielsetzung, die ambulante Versorgung in Freiberuflichkeit zu erhalten und dafür gemeinsame Lösungen zu finden.
An das Grußwort schloss sich der Bericht der Vorstandsvorsitzenden der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen, Dr. Andrea Habig-Mika, für das Geschäftsjahr 2025 an. Sie begann mit der Feststellung, dass global vieles aus dem Gleichgewicht geraten sei und gerade vor dem Hintergrund allgemeiner Verunsicherung ein funktionierendes Gesundheitswesen fundamentale gesellschaftliche Bedeutung habe. Doch dieses Fundament sei in Gefahr.
Den Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums durch die Übernahme von Nina Warken bewertete Habig Mika verhalten abwartend. Ein klarer Politikwechsel mit Entscheidungen im Sinne der Zahnärztinnen und Zahnärzte sei noch nicht erkennbar. Als positives Zeichen wollte sie jedoch erkennen, dass Warken immerhin, im Gegensatz zu ihrem Vorgänger Karl Lauterbach, die diesjährige Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer besuchte und dabei in ihrer Rede die Bedeutung der Prophylaxe erwähnte. So forderte die Vorsitzende ein frühzeitiges Einbinden der Zahnärzteschaft in relevante Entscheidungsprozesse. Dabei komme der Bundeszahnärztekammer eine bedeutende Rolle zu. Es gelte zu vermeiden, dass die Krankenhausreform nicht „auf dem Rücken der ambulanten Versorgung“ stattfinde und dass die Belange der Zahnärzteschaft nicht zu einem „Randthema“ im großen Reformgetriebe werden dürften. Gerade der Prävention, so Habig-Mika, müsse mehr Bedeutung beigemessen werden.
In ihren Ausführungen richtete sie ihren Blick auch auf die regionalen standespolitischen Aktivitäten. Die „Sofort-Schluss“-Kampagne, durch die Bezirkszahnärztekammer Koblenz aufgelegt, wurde auch von der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen öffentlichkeitswirksam aufgenommen und fortgesetzt. Es gab dazu über 20 Beiträge mit über 17.000 Aufrufen auf Instagram. Diese Posts wurden durch die BZKR-Geschäftsstelle produziert, was mit hohem Arbeitsaufwand seitens der daran Beteiligten, einschließlich der Vorsitzenden selbst, verbunden war. Rückblickend bewertete Habig-Mika die Resonanz dennoch als zu schwach. Die Auswertung der Kampagne zeige, dass die Anzahl der Zugriffe zurückgegangen sei, je weiter die Kampagne fortschritt. Deshalb, so Habig-Mika, solle man bei künftigen Aktionen eher kürzere Zeiträume mit hoher Frequenz bespielen. Eine Einbindung junger, IT-affiner Kolleginnen und Kollegen in entsprechende Projekte, wurde von ihr als Möglichkeit angesehen, um dem Thema in Zukunft noch mehr Raum zu geben.
Das Interesse an den durch die Bezirkszahnärztekammer herausgegebenen Rundschreiben lasse, so Habig-Mika, zu wünschen übrig. Weiterhin sei die Beteiligung an den Kreisgruppen-Treffen teilweise leider so gering, dass diese mittlerweile nicht mehr stattfänden.
Ein weiteres Feld, das die Vorsitzende beleuchtete, betraf den Sektor Ausbildung. So erwähnte sie die neue App „AZUBI-BZKR“. Durch sie sind verschiedene Funktionen für die Auszubildenden abrufbar. Die App dient als eine digitale Plattform zur Erfassung von Wochenberichten; im Oktober wurde der von der BZK Rheinhessen überarbeitete Fragenkatalog, welcher verpflichtend zu bearbeiten ist, ebenfalls in die App eingestellt. Weitere Anwendungen, wie die Erfassung und Übermittlung von Ausbildungsverträgen über die App sowie die Prüfungsanmeldung folgen in Kürze. Ein weiteres Lerntool der BZKR wird Ende November auf der Webseite der BZKR an den Start gehen. Insgesamt, so Habig-Mika, müsse darauf Rücksicht genommen werden, dass vielen Auszubildenden das Lernen aus Fachbüchern schwerfalle, während digitale Medien mit entsprechender Visualisierung, näher an ihrer Lebenswirklichkeit angesiedelt seien. Dennoch wurde klargestellt, dass das Lehrbuch nach wie vor maßgeblich sei und es sich bei den neu entwickelten Medien lediglich um Ergänzungsoptionen handele.
Für das kommende Jahr, so die Vorsitzende weiter, werde eine neue Homepage aufgebaut, deren Entstehung auf Synergie-Effekten mit der Bezirkszahnärztekammer Koblenz beruhe. Als Neuigkeit wurden beispielweise sogenannte „Digitale Postfächer“ genannt, die dann jedem Kammermitglied individuell zur Verfügung stehen werden.
Abschließend machte Habig-Mika auf die von der BZKR angebotenen Fortbildungskurse aufmerksam, die online über Zoom stattfinden. So erfreuten sich die Vortragsreihen „GOZ-Impulse“ mit Frau Sabine Schmidt und auch die Zoomcalls mit Frau Jenny Förster zu diversen Themen rundum guter Resonanz. Eine Fortsetzung der beiden Reihen sei geplant.
Nach ihrem Vortrag ehrte die Vorsitzende zwei verdiente Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle für langjährige Mitarbeit. So wurden Frau Cornelia Mehrwald für zehn Jahre und Frau Joanna Bockholt für 25 Jahre Mitarbeit sehr herzlich gedankt.
Als Nächstes folgte der Bericht des mit dem Ausbildungswesen beauftragten Vorstandsmitgliedes ZA Matthias Gloede. Er betonte, dass das Finden von jungen Menschen, die sich für den Ausbildungsgang als ZFA interessieren, durch eine zielgruppen-spezifische Social-Media-Kampagne wirksam zu erzielen sei. Dafür bedürfe es Influencern und Influencerinnen, die mit ihren Inhalten über TikTok hohe Verbreitung erzielen. Auch die Angebote von Praktika in den Praxen und Kontakte mit den Schulen seien bedeutsame Möglichkeiten, um junge Menschen für den Beruf heranzuziehen. Doch gelte es nicht nur neue Auszubildende zu finden, sondern diese auch im Ausbildungsgang zu halten. Gloede zeigte eine Tabelle, wonach die Verlust-Raten mit jedem Ausbildungsjahr anstiegen und im dritten Jahr mit fast 40% ihren bedenklichen Höchststand erreichten.
Um diese Verluste zu vermindern, so Gloede, müsse präventiv gehandelt werden. Parameter, wie Fehlzeiten und Noten sollten über ein Monitoring eingeordnet werden, damit rechtzeitig gegengesteuert werden könne.
Im Anschluss an Gloedes Vortrag wurde eine Diskussionsrunde eröffnet.
Diese drehte ich zunächst um den Umgang mit der obsoleten GOZ. Dabei ergab sich für den LZK-Präsidenten Sanitätsrat Dr. Woop die Gelegenheit, dringend zu empfehlen, bei der GOZ die Vereinbarung nach §2 Abs. 1 nicht nur bei Privatpatienten, sondern auch bei der Mehrkostenvereinbarung im Rahmen der GKV-Versorgung, häufig Composite-Restaurationen, rechtskonform zu nutzen. Eine lediglich mündliche Aufklärung sei nicht ausreichend.
Beklagt wurde zudem die von der Vorsitzenden registrierte nachlassende Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen, sich zu treffen. Stattdessen werde in Chatgruppen in zum Teil fragwürdiger Weise kommuniziert, was dem kollegialen Miteinander nicht immer zuträglich sei. Der Wert direkter Begegnungen wurde dagegen als nicht zu ersetzende Möglichkeit, einander zu verstehen und Gemeinsamkeit zu erzeugen, herausgestellt.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt sah den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Der Ausschussvorsitzende Dr. Hartmut Lingelbach konnte in Übereinstimmung mit dem Bericht der Prüfstelle der Bundeszahnärztekammer eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung ebenfalls bescheinigen. Der daran sich anschließende Antrag auf Entlastung des Vorstandes erfolgte einstimmig.
Aufgrund der abrupten Beendigung der Vorstandsarbeit durch den stellvertretenden Vorsitzenden der BZKR, PD Dr. Dan Brüllmann, zu Anfang des Jahres 2025, mussten nun Ergänzungswahlen durchgeführt werden. Das bislang kommissarisch dieses Amt bekleidende Vorstandsmitglied ZA Matthias Gloede stellte sich auf Vorschlag der Vorsitzenden zur Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden der BZKR. Gloede wurde einstimmig gewählt. Als neuer Beisitzer konnte der ebenfalls von Habig-Mika vorgeschlagene Delegierte Dr. Maximilian Blume in den Vorstand mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen gewählt werden. Dr. Gabriele Owin rückte für Blume daraufhin zur Delegierten der Vertreterversammlung nach.
Die diesjährigen Anträge zur Änderung der Satzung und der Entschädigungsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Berufschullehrer und anderer nicht zahnärztlicher Mitglieder in den Ausschüssen der BZKR wurden durch den Vorsitzenden des Satzungsausschusses, Dr. Boris Henkel, verlesen und zur Abstimmung gebracht. Alle drei Anträge wurden einstimmig angenommen.
Die haushaltsrelevanten Anträge, die dem Haushaltsplan für das Jahr 2026 zugrunde lagen, wurden vom stellvertretenden Vorsitzenden der BZKR, ZA Matthias Gloede verlesen und zur Abstimmung gebracht. Einer weiteren, geplanten Vermögensentnahme wurde einstimmig zugestimmt.
Der stellvertretende Vorsitzende Matthias Gloede kam im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung auch auf Ausgaben zu sprechen, die im vergangenen Haushaltsjahr unnötigerweise verursacht wurden. So klagte eine im Kammerbezirk Rheinhessen niedergelassene Kollegin gegen die Fortbildungsumlage, die nötig ist, um dem Fortbildungsauftrag der BZKR nachzukommen. Die daraufhin erfolgte Gerichtsverhandlung verlief bei offensichtlich eindeutiger Rechtslage zu Gunsten der Kammer. Dennoch musste die BZKR und damit die Allgemeinheit der Kolleginnen und Kollegen einen Teil der Gerichtskosten mitttragen. Gloede machte deutlich, dass das Verhalten der Kollegin für ihn nicht nachvollziehbar sei, da ihr der Weg der Kontaktaufnahme für ein aufklärendes Gespräch zur gegenseitigen Verständigung mit den in der BZKR zuständigen Personen jederzeit offen gestanden habe.
Die mit der ZFA-Fortbildung betraute Referentin, Dr. Gabriele Owin, berichtete im Anschluss daran über erfolgte Fortbildungen, welche in der Regel gut besucht waren. Weitere interessante Vorträge und Workshops sind geplant.
Über das Röntgenwesen referierte der mit der örtlichen Vertretung der Zahnärztlichen Stellen beauftragte Delegierte Dr. Christoph Weiler. Von 214 insgesamt geprüften Röntgengeräten wurden 192 digitale und 22 analoge Geräte geprüft. Davon gab es 30 Geräte, die beanstandet werden mussten. Der Anteil der beanstandeten Geräte ist bei den analogen somit deutlich höher. Weiler gab außerdem an, dass das Prüfverfahren, gerade auch bei unvollständigen und/oder mit Mängeln behafteten eingereichten Unterlagen, einen hohen Aufwand mit sich bringe. Es wird erwartet, dass die Neugestaltung der Homepage mit digitalen Postfächern eine Vereinfachung der Prüfverfahren mit sich bringen kann.
Im weiteren Verlauf der Versammlung berichtete Dr. Thomas Klippert von der LAGZ wieder über die im Jahr 2025 erfolgten Maßnahmen und Veranstaltungen zur Kinder- und Jugendprophylaxe. Erfolgreich konnte vieles umgesetzt werden, was zur Kariesprävention in Rheinhessen beiträgt. Klippert wurde von dem Versammlungsleiter Dr. Köttgen für sein seit bereits 40 Jahren andauerndes, vielfältiges Engagement ausführlich gedankt.
In seinem anschließenden Redebeitrag referierte Dr. Jens Vaterrodt, stellvertretender Präsident der VARLP, zur Lage der Versorgungsanstalt. Durch gezielte Anlagestrategie konnte eine Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von 4,32% erreicht werden.
Die Versammlung endete mit einem Dank der Vorstandsvorsitzenden an alle Delegierten für ihre engagierte Teilnahme. Die nächste und damit letzte ordentliche Vertreterversammlung der BZKR in der laufenden Legislaturperiode ist für Mittwoch, den 25.11.2026 geplant.
Dr. Boris Henkel
Öffentlichkeitsreferent der BZKR
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
unsere Veranstaltung #NUTZEWASDUKANNST war zwar von der Kollegenschaft gut frequentiert, erreichte aber natürlich nicht jeden.
Mit der Zusammenfassung möchten wir an alle Kolleginnen und Kollegen in Rheinhessen die Botschaft senden, sich neu mit der eigenen Routine der GOZ-Nutzung auseinander zu setzen. Wir empfehlen den inhaltsreichen Bericht unseres Öffentlichkeitsreferenten, Herrn Dr. Boris Henkel (s. unten) und verweisen auf die Ausführungen der Referenten, welche als Skript auf www.bzkr.de im Download-Portal abgerufen werden können.
Download-Code: #NUTZEWASDUKANNST
Ihre
Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen
Möglichkeiten der GOZ gemeinsam nutzen – wenn nicht jetzt, wann dann?
Die BZKR veranstaltete am Freitag, den 07. Juli einen Informationsnachmittag, um Auswege aus wirtschaftlichen Zwängen, ausgelöst durch die Budgetierung zahnärztlicher Leistungen im Bereich der GKV einerseits und der seit über drei Jahrzehnten ausbleibenden Anpassung der GOZ andererseits, aufzuzeigen.
Die Vorsitzende der BZKR, Dr. Andrea Habig-Mika, kam in ihren einleitenden Worten dann auch ohne Umschweife auf die Missstände zu sprechen, die von den Verantwortlichen in der Politik hervorgerufen wurden. So rief sie die anwesenden Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich der Protestaktion „Zähne zeigen“ der KZBV anzuschließen und sich dadurch dem von Minister Lauterbach zu verantwortenden GKV-Finanz-Stabilisierungsgesetz entgegenzustemmen.
„Es ist gar Wahnsinn, immer das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“
Dr. Andrea Habig-Mika Albert Einstein zitierend
Bezüglich der völlig veralteten GOZ, um die es in den folgenden Stunden nun gehen sollte, machte Habig-Mika wenig Hoffnung auf eine Punktwerterhöhung. Gleichwohl gelte es, in dieser Situation die durchaus vorhandenen Möglichkeiten der GOZ auszuschöpfen und keine Leistung unter Wert zu berechnen. Im Sinne einer wohl überlegten Nutzung der GOZ, die eben nicht in einem gleichförmigen Schema verharrt, sondern den gestiegenen Praxiskosten Rechnung trägt, schloss die Vorsitzende dann auch ihre Einleitung sehr passend mit folgendem Sinnspruch von Albert Einstein: „Es ist gar Wahnsinn, immer das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“
Der sich daran anschließende Beitrag des Präsidenten der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Wilfried Woop, nahm nun in konkreter Weise Bezug auf das Thema. Er bestätigte die Einschätzung von Habig-Mika, dass die eigentlich dringend notwendige Punktwertanpassung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei. Trotz der gesetzlich verankerten Vorschrift, den Punktwert von Zeit zu Zeit anhand der wirtschaftlichen Entwicklung zu überprüfen, komme es zu keiner Anpassung, da laut Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die GOZ durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrem Liquidationsverhalten nicht in vollem Maße ausgeschöpft werde und außerdem eine erkennbare wirtschaftliche Notlage der Praxen bislang ausgeblieben sei. Die Zahnärzteschaft gelte demnach als „gut alimentiert“ und daher, so Woop, sei die verfassungsrechtliche Hürde, die auf dem Klageweg nach 2004 erneut genommen werden müsse, als sehr hoch einzuschätzen. Mit einem Umdenken könne nicht gerechnet werden, solange das deutsche Gesundheitswesen nur halbwegs funktioniere.
„Wir müssen uns selbst helfen!“
Dr. Wilfried Woop
Wie Woop noch einmal eindrücklich klarstellte, befinden sich viele Leistungen, die über GOZ 2,3fach abgerechnet werden, mittlerweile unter dem, was über den BEMA zu erzielen ist. Darüber hinaus müssen inzwischen über 170 Leistungen analog abgerechnet werden, da sie in der GOZ nicht beschrieben sind. Der noch bei 11 Pfennigen liegende Punktwert müsste bei 9,3 Cent liegen, um die in der Zwischenzeit erfolgte Kostensteigerung zu berücksichtigen. Als Folge daraus könne es, so Woop, demnach nur heißen: „Wir müssen uns selbst helfen“!
Eine daraufhin von ihm präsentierte Darstellung der aktuell bei der Liquidation verwendeten Steigerungsfaktoren zeigte auf, dass diese Botschaft offensichtlich bislang nicht flächendeckend bei der Kollegenschaft angekommen ist.
So beträgt der durchschnittliche Steigerungsfaktor nicht mehr als 2,36 (!) bei persönlichen Leistungen. 11 % liegen darunter, 75 % bleiben bei 2,3 stehen, 9 % befinden sich zwischen 2,3 und 3,4 und 5,4 % enden bei 3,5. Lediglich 0,1 % aller persönlichen Leistungen überschreiten den 3,5fachen Satz, obwohl dies in § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geregelt und damit zulässig ist.
Honorarzuwachs war laut Woop in der letzten Zeit zwar zu erreichen, doch konnte dies lediglich durch Prophylaxe-Leistungen ermöglicht werden.
So veranschaulichte der Präsident der LZK dann anhand der Wirtschaftsdaten einer Beispielspraxis auch mehrere Szenarien, die vor Augen führten, wie dramatisch negativ sich ein Einnahmerückgang auf der einen und eine Kostensteigerung auf der anderen Seite auf die Gewinnsituation auswirken und fügte sogleich mit Nachdruck hinzu, dass das Betreiben einer Praxis ausschließlich auf wirtschaftlich solider Basis möglich sei. Alle Inhaber müssten daher wissen, was die Behandlungsstunde in ihrer Praxis koste, um den Steigerungsfaktor je nach Leistung angemessen zu kalkulieren.
Ausdrücklich wies der Präsident der LZK darauf hin, dass der unternehmerische Erfolg der eigenen Praxis auch eine Frage der Verantwortungsverpflichtung für die Patientinnen und Patienten, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schließlich auch für die Inhaber selbst und ihre Familien sei.
Des Weiteren zeigte er auf, dass der Steigerungssatz von 2,3 nach seiner Ansicht vor allem folgendes bedeute:
Im Gegensatz zu früheren Gepflogenheiten sei es damit auch unabdingbar geworden, Steigerungssätze (individuell bemessen, den Einzelfall, den Zeitaufwand sowie die Umstände berücksichtigend) als Zahnärztin/Zahnarzt selbst zu bestimmen und sich auch nicht zu scheuen, mit den Patientinnen und Patienten über Geld zu reden.
Angesichts zunehmend kontinuierlich nachlassender Wirtschaftlichkeit von im Rahmen der GOZ ohne gesonderte Vereinbarung liquidierten Leistungen machte Woop deutlich, dass es auch keine Vorbehalte gegen die Abweichende Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geben dürfe. Wichtig dabei sei eine lückenlose Dokumentation, die durch gut geschulte ZFA zu leisten ist und auf die dann im konkreten Fall durch die Zahnärztin und den Zahnarzt zurückgegriffen werden kann.
Unverzichtbar in diesem Zusammenhang für die Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ ist eine schriftlich fixierte, formell einwandfreie Aufklärung des Patienten, die immer vor der Behandlung zu erfolgen hat. Hierin enthalten sind stets die Gebührenziffer und Leistungsbezeichnung sowie der Steigerungsfaktor, der Betrag und der Hinweis darauf, dass eine Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
Woop berichtete in diesem Zusammenhang von eigenen, sehr guten Erfahrungen mit diesem Modus und warb dafür, den Weg gerade auch bei Leistungen zu gehen, die deutlich unterbewertet sind und deren Planbarkeit die vorherige Absprache mit den Patienten erlaubt.
Einen weiteren Ausweg aus dem wirtschaftlichen Dilemma einer in weiten Teilen obsoleten GOZ bietet die Analogberechnung. Hier führte Woop beispielhaft die neue PAR-Strecke auf. Eine Behandlung der Parodontitis gemäß S3-Leitlinie kann bei Privatversicherten wirtschaftlich nur stattfinden, wenn die neuen Leistungen, die bereits im BEMA zu finden sind, analogisiert werden. Diese Analogpositionen sind allgemein anerkannt und dürfen über einen individuell zu bestimmenden Steigerungsfaktor angewendet werden.
Woop schloss seinen Vortrag mit dem dringenden Appell, die Freiheiten zu nutzen, die die GOZ biete.
Mit dem Thema der Rückfragen von Seiten der Privaten Krankenversicherungen befasste sich der nun folgende Beitrag des Stellvertretenden Vorsitzenden der BZKR PD Dr. Dan Brüllmann.
Dem Auditorium gab Brüllmann zu Beginn folgende Hinweise:
Im Folgenden machte er zudem deutlich, dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Versicherungen dazu neigten, eine Rolle einzunehmen, die vortäuscht, sie seien gewissermaßen die Anwälte, die die Patientin bzw. den Patienten vor zu hohen Behandlungsausgaben schützen - in Wirklichkeit eine leicht erkennbare Strategie, um lediglich Kosten für die PKV einzusparen.
Als Gegenargument in diesem Zusammenhang empfahl er in solchen Fällen zu verdeutlichen, dass die PKV dann offensichtlich nicht in der Lage sei, die zahnmedizinisch erforderliche Leistung in korrekter Weise zu tragen.
Bei schriftlichen Stellungnahmen gegenüber der PKV und der in diesem Zusammenhang zu berechnenden Vergütungen für Aufwendungen regte Brüllmann an, auf die Anwendung der Ä 75 zu verzichten, auch wenn dies regelmäßig von der PKV so vorgeschlagen wird. Nicht nur die geringe Vergütung sprächen dagegen, sondern auch die Tatsache, dass es sich bei Auskünften gegenüber einer PKV nicht um eine medizinisch notwendige Leistung handelt. Eine Vergütung nach §§ 611, 612 BGB sei daher angebracht.
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte empfahl Brüllmann bei entsprechendem Aufwand auf die GOÄ 85 zurückzugreifen.
„Die Patienten kommen nicht, weil Sie besonders günstig sind,
sondern weil Sie das, wofür die Patienten zu Ihnen kommen, besonders gut können!“
PD Dr. Dan Brüllmann
Nicht nur in wirtschaftlicher, sondern durchaus auch in psychologischer Hinsicht sei es geboten, Stellungnahmen nicht zu Mindestkosten zu verfassen. Es sei ein wichtiges Signal, dass eine Rückfrage, die die PKV, häufig auch bezüglich kleinerer Beträge aus Gründen der vermeintlichen Kosteneinsparung, stellt, aufgrund der weiteren Bearbeitung im Rahmen einer damit verbundenen, zeitintensiven zahnärztlichen Inanspruchnahme, zuletzt meist wesentlich höhere Kosten verursacht, als die eigentliche Liquidation der durch die Praxis erbrachten Leistung.
Gemeinsam vertraten Woop und Brüllmann mit Verweis auf das Einzelleistungsprinzip überdies die Ansicht, dass das von verschiedenen Seiten gelegentlich bemühte Argument, man könne doch, um einerseits auf seine Kosten zu kommen und andererseits den Steigerungsfaktor zu begrenzen, innerhalb einer Liquidation Leistungen, die schwach bewertet sind, mit anderen, höher bewerteten ausgleichen, nicht überzeuge. So war es einhellige Ansicht, dass die eine Leistung die andere nicht subventionieren kann.
Abschließend gab PD Dr. Brüllmann allen noch eine sehr wichtige, an das berufliche Selbstverständnis der Anwesenden appellierende „Take-Home-Message“ mit auf den Heimweg: „Die Patienten kommen nicht, weil Sie besonders günstig sind, sondern weil Sie das, wofür die Patienten zu Ihnen kommen, besonders gut können!“
Dr. Boris Henkel
Öffentlichkeitsreferent der
Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen
Schlussgedanke:
Menschen beklagen sich immer über Umstände, die dafür verantwortlich sind, was sie sind.
Ich glaube nicht an Umstände.
Die Menschen, die es in dieser Welt zu etwas bringen, sind die Menschen, die aufstehen, um nach den Umständen, die sie sich wünschen zu suchen und wenn sie die nicht finden, dann schaffen sie sich diese Umstände.
George Bernard Shaw