Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

 Wir sind auf Instagram!⇒ bzk_rheinhessen

Referenten für Öffentlichkeitsarbeit


Dr. Boris Henkel

Referent

Heiligkreuzweg 6, 55130 Mainz
Tel.-Praxis: 06131-85061
E-Mail: mail@mainzdent.de

 

Dr. Julia Löwe
Referentin

Carlo-Mierendorff-Straße 39, 67574 Osthofen
Tel.-Praxis: 06242-4110
E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de


Foto

Foto

Treffpunkt-Ausbildung: Gut ausbilden – Auszubildende fördern und begleiten

"Wir können unsere Azubis ans Wasser führen, trinken müssen sie schon selbst…"

Im Rahmen der durch die BZKR organisierten Fortbildungsreihe "Treffpunkt-Ausbildung" fand am 06.03.2024 wieder eine Veranstaltung mit profiliierten Fachvorträgen statt.

Einleitend begrüßte die Vorsitzende der BZKR, Dr. Andrea Habig-Mika, die Referenten. Es waren dies Frau Veronika Snider-Wenz, Schulungsleiterin der GENIEfabrik, Stephanie Fischer, Direktorin des ZFA-Fortbildungsinstitutes der LZK RLP, Zahnärztin und Berufsschullehrerin, sowie der Abteilungsleiter der BBS 3 in Mainz, Matthias Treiber, der von seiner Kollegin Susanne Leukam von der Berufsschule Worms begleitet wurde.

Die Vorsitzende beklagte in ihren einleitenden Worten das schwache Abschneiden des vergangenen ZFA-Jahrganges mit der durchschnittlichen Schulnote 4,24 und mahnte Handlungsbedarf zur Verbesserung des fachlichen Bildungsniveaus der Auszubildenden an.

Veronika Snider-Wenz stellte anschließend das Konzept zur begleitenden Hilfe von Auszubildenden im Rahmen der GENIE­fabrik vor. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen der TWBI-Gruppe, welches Menschen betreut, die Förderungs-, Eingliederungs- und Vermittlungs­unterstützung im Arbeitsleben benötigen.

Am Standort Mainz werden, so Snider-Wenz, nach entsprechender Beantragung Maßnahmen zur Förderung der Fachkunde im Bereich Wirtschaft und Soziales, sowie Sprachunterricht angeboten. Der Unterricht wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

Die Referentin berichtete, dass nicht nur ein Fachunterricht erteilt werde, sondern die GENIEfabrik darüber hinaus ein Ansprechpartner sei, der für die Auszubildenden umfassend motivierend und auf viele Weise helfend zur Verfügung stehe. Es werde ebenso individuell auf die unterschiedlichen Lerntypen eingegangen. So sei es beispielsweise ein großer Unterschied, ob jemand eher auditiv oder visuell veranlagt sei. Darauf werde Rücksicht genommen.

Ferner gebe es Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung und bei der Führung des Betrieblichen Ausbildungsnachweises. Auch könnten Prüfungssituationen in Trainings simuliert werden, um Ängste davor abzubauen. Bei krisenhaften Situationen innerhalb der Ausbildungszeit könne die GENIEfabrik tätig werden, um auf Wunsch der Auszubildenden Gespräche mit allen Beteiligten anzustoßen.
Snider-Wenz betonte allerdings auch, dass der Wille zur Annahme der Unterstützungsangebote von Seiten der Schülerinnen und Schüler unerlässlich sei. Wörtlich gab sie zu verstehen: „Wir können die von uns Betreuten ans Wasser führen, trinken müssen sie dann aber schon selbst“.

Der darauffolgende Vortrag befasste sich mit der Möglichkeit von selbst aufgenommenen Lehr-Videos, die über Social Media (YouTube-Kanal ZFA-ACADEMY), an die Auszubildenden adressiert werden.

Die Idee dazu kam der Zahnärztin und Berufsschul­lehrerin Stephanie Fischer während der Corona-Pandemie. Aufgrund des Ausfalles von Präsenz­unterricht, also quasi „aus der Not geboren“, wurde eine bis heute laufende Serie von Lehrfilmen, die sich bei über 4000 Abonnentinnen und Abonnenten einer hohen Beliebtheit erfreuen und über den Suchbegriff ZFA-ACADEMY kostenlos abgerufen werden können. Ebenso ist über AMAZON ein WORKBOOK erhältlich, welches, wie Fischer in ihrem Vortrag betonte, dabei helfen soll im „Lern-Flow“ zu bleiben.

Als weitere Empfehlung wurde von ihr der Instagram-Blog ZinDi (zindi_und_fraumonkalammering)
von Sabine Monka-Lammering erwähnt. Dort, so Fischer, seien unter den über 5000 kostenfreien Beiträgen gerade auch die Informations-Videos zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen hervorzuheben.

Abschließend referierte der Abteilungsleiter der BBS3 in Mainz, Matthias Treiber, über die Fortschritte, der Lernortkooperation zwischen Berufsschulen, Praxen und Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen.
So hob er in diesem Zusammenhang gerade auch das Engagement von Frau Dr. Sandra Goedecke für deren Zustandekommen hervor.

Treiber kritisierte, dass inzwischen weitere Inhalte auf den Lehrplan aufgesattelt worden seien, die nicht zu den Bewerberinnen passten, zumal erschwerend hinzukäme, dass nicht wenigen davon an der zunächst notwendigen Sprachkompetenz mangele. Diese müsse ihnen beispielsweise über sog. DAZ (Deutsch als Zweitsprache) -Lehrkräfte vermittelt werden. So gab er an, dass die BBS3 im zweiwöchigen Intervall einen mehrstündigen Deutschunterricht anbiete, was allerdings bedeute, dass die Schülerinnen und Schüler den Praxen in dieser Zeit nicht als Arbeitskräfte zur Verfügung stünden. Derzeit, so Treiber, gebe es zwei Kurse mit je acht Auszubildenden. Lobend hob er hervor, dass der Unterricht von hoher Motivation, Konzentration und intensiver sowohl schriftlicher, als auch mündlicher Interaktion zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern gekennzeichnet sei.

Im Anschluss an die Referate gab es eine konstruktive, lebhafte Diskussion. Besonders wurde das Problem der teils lückenhaften Information seitens der Berufsschulen über die Noten der Auszubildenden durch die Ausbilder angespro­chen. Treiber wies darauf hin, dass eine entsprechende Info-Mail an die Praxen bei Beurteilungen wie „mangelhaft“ oder „ungenügend“ datenschutzrechtlich nicht möglich sei. Außerdem sei eine postalisch verschickte schriftliche Information verwaltungs­technisch nicht leistbar. Eine Kontrolle gestalte sich folglich als schwierig, ebenso gebe es auch keine Handhabe gegen diejenigen, die eine geforderte Unterschrift der Ausbilderinnen und Ausbilder wiederholt nicht vorzeigten. Wie hier eine optimale Lösung gestaltet werden kann, ist daher zunächst unklar.

Veronika Snider-Wenz, die beim Vermitteln der für die Ausbildung erforderlichen Sprachkompetenz auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann, bemängelte, dass die Unterrichtsmaterialien sprachlich zu kompliziert verfasst seien und zu dem kognitiven Niveau der Betroffenen oft nicht passen.

Konsens bei den Diskutanten gab es in der Ansicht, dass Verhaltenseigenheiten der „Generation Z“ und der hohe Migrationsanteil für alle Beteiligten eine große Herausforderung sind. Die vermehrt festzustellende unzureichende Befähigung zum Lernen, verbunden mit dem hohen Ablenkungs­potential durch die digitale Welt, stellen eine umfassende Aufgabe an Lehrkräfte und Ausbildungs­betriebe dar.

Für einen dennoch zuversichtlichen Ausblick sorgte jedoch nicht zuletzt ein Erfahrungsbericht von Susanne Leukam, Lehrerin an der BBS-Worms, die eine Berufsschüler-Klasse mit einem Noten­durchschnitt von 5,1 übernehmen musste und nun mittlerweile feststellen kann, dass durch motivierenden Unterricht einerseits und die Reduktion der Klasse auf diejenigen, die die Ausbildung zu Ende bringen wollen andererseits, nach mehreren Monaten wesentlich bessere Leistungen zustande kamen.

Das Dankeswort der Vorsitzenden der BZKR, Dr. Andrea Habig-Mika an alle Anwesenden und insbesondere auch die Referenten, beendete den offiziellen Teil dieses wieder einmal sehr informativen „Treffpunkt-Ausbildung“, der im weiteren gedanklichen Austausch bei abschließendem Imbiss ausklang.

 

Dr. Boris Henkel
Öffentlichkeitsreferent der BZKR


⇒ YouTube-Kanal ZFA-ACADEMY

⇒ zindi_und_fraumonkalammering

⇒ Bericht zum Download



Dr. Andrea Habig-Mika mit Dr. Horst Sebastian Medaille ausgezeichnet

Es gibt nur Wenige, die die höchste Auszeichnung erhalten, welche die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen zu vergeben hat. Geknüpft ist die Verleihung an ein herausragendes Engagement in der Standesvertretung und in der Selbstverwaltung. Der Namensgeber, Dr. Horst Sebastian, vor mehreren Jahrzehnten unter anderem Vorsitzender der KZV Rheinhessen, der BZK Rheinhessen und Präsident des Bundesverbandes der deutschen Zahnärzte, setzte einst Maßstäbe durch sein standespolitisches Wirken, auch über Rheinhessen hinaus.

Nun wurde am 15. Dezember 2023 die Vorsitzende der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen, Dr. Andrea Habig-Mika für ihr großes Engagement mit der Dr. Horst Sebastian Medaille geehrt. Der Ort der Verleihung, das „Weinzuhause“ im Herzen ihres Kammerbezirkes, war wie geschaffen für diesen denkwürdigen Anlass. Der Vorsitzende der Vertreterversammlung der Bezirkszahnärztekammer, Dr. Christopher Köttgen, begrüßte die eingeladenen Gäste, darunter viele Weggefährten und Förderer der Hauptperson und moderierte durch den Abend.

Nicht fehlen durfte auch ihr Vorgänger im Amt, Dr. Klaus Bernauer, der in seiner einleitenden Ansprache die herausragenden Verdienste von Dr.  Habig-Mika im Sinne der Freiberuflichkeit hervorhob und dabei betonte, dass viele unverzichtbare Ideen und Beiträge in der Zeit ihrer standespolitischen Tätigkeit von ihr ausgingen und weiterhin ausgehen. Er dankte ihr zudem für harmonische Jahre und eine herzliche gemeinsame Freundschaft.

Im Anschluss daran sprach der Präsident der Landeszahnärztekammer, Dr. Wilfried Woop, dessen beide Vorgänger, San.-Rat Dr. Michael Rumpf und San.-Rat Dr. Rüdiger Krebs, ebenfalls zugegen waren. Woop führte aus, dass die mit der Medaille Ausgezeichnete BZKR-Vorsitzende einen großen Rückhalt in der Vertreterversammlung genieße, ja von den Delegierten geliebt werde, was nicht zuletzt auf die Art zurückzuführen sei, wie sie kontroverse Sachverhalte löse. „Wohltuende Kultiviertheit, Engagement, Loyalität und Treue“ – mit diesen Begriffen umriss der LZK-Präsident das Charakteristische an Dr. Habig-Mika und wünschte ihr noch möglichst viele gute Jahre.

Ein ebenso persönlicher Beitrag kam von Dr. Hubertus Utz, der viele Jahre Dr. Andrea Habig-Mika bei ihrer standespolitischen Tätigkeit, auch als Vorstandsmitglied, begleiten konnte. Er betonte, dass sich durch Kompetenz, Charme und Herzlichkeit dieser ebenso liebenswürdigen, wie durchsetzungsstarken Persönlichkeit, die Frage nach „Frauenquote“ bei der BZKR nie gestellt habe.

Im Anschluss an den Verleihungsakt kam die Trägerin der Medaille selbst zu Wort. Sie sagte, diese Auszeichnung erfülle sie mit Stolz und Rührung und berichtete, dass Horst Sebastian und ihr Vater viele gemeinsame Stationen als junge Kollegen, die freundschaftlich einander zugetan waren, durchlebten. Sie selbst sei wohl nun die letzte Preisträgerin, die Horst Sebastian persönlich gekannt habe. Dr. Habig-Mika zählte in einem Rückblick wichtige Förderer auf ihrem standespolitischen Weg auf. Zuallererst nannte sie ihren Ehemann, Dr. Holger Mika, der ihr seit 30 Jahren „den Rücken freihalte“. Aus dem zahnärztlichen Kollegenkreis waren es Dr. Wolfram Köttgen, mit dem sie zu Beginn ihrer Laufbahn für die Jugendzahnpflege aktiv war und Dr. Klaus Bernauer mit dem sie später ein erfolgreiches Duo als zweite Vorsitzende an der Führungsspitze der Bezirkszahnärztekammer bildete. Auch San.-Rat Dr. Rüdiger Krebs, San.-Rat Dr. Michael Rumpf und Dr. Wilfried Woop gehörten zu den Persönlichkeiten, die sie in ihren Ausführungen als besonders prägend hervorhob. Herzlich dankte sie allen, die sie in ihrer Laufbahn unterstützten und vergaß dabei auch nicht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung zu erwähnen, allen voran die Geschäftsführerinnen Frau Brühl-Stark in früheren Jahren und seit längerem nun Frau Bockholt.

Die abschließende Laudatio hielt der frühere LZK-Präsident San.-Rat Dr. Rüdiger Krebs. Er begann diese mit einem Kompliment. Dr. Andrea Habig-Mikas Vater, Dr. Willibald Habig, so Krebs, habe er stets bewundert und er stellte fest, dass sie ihm in vielem ähnlich sei. Weiterhin würdigte Krebs Dr. Horst Sebastian als Namensgeber des Preises und bezeichnete ihn als „Leuchtturm, der der Zahnärzteschaft den Weg zeigte“. Freiberuflichkeit und höchste Effizienz statt Dirigismus und Sozialismus seien entscheidende Eckpfeiler seiner standespolitischen Ausrichtung gewesen und der Abbau veralteter Strukturen, so zum Beispiel in Bezug auf das Berufsbild der damaligen Zahnarzthelferin und die Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe, gingen auf ihn zurück.

Mit der Vorstandsvorsitzenden der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen Dr. Andrea Habig-Mika, so die durchgängige, einhellige Zusammenfassung, wurde eine Kollegin ausgezeichnet, die sich in allen Facetten ihrer Persönlichkeit für die Vergabe der Horst Sebastian Medaille auf das beste empfahl und der die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen für ihr herausragendes Wirken zutiefst zu Dank verpflichtet ist.

Dr. Boris Henkel
Öffentlichkeitsreferent der BZKR

Download:

Foto
Foto
Foto


Ergänzungswahlen zum Vorstand der BZKR erfolgt

Foto

Mit Dr. Julia Löwe wurde bei der Vertreterversammlung der BZKR im Rahmen einer Ergänzungswahl am 29.11.2023 ein neues Mitglied in den BZKR-Vorstand gewählt. Dr. Löwe ist in ihrer Praxis seit 2006 in Worms niedergelassen und seit 2012 Delegierte der BZK Rheinhessen für die Region Worms, wo sie für die Wahlen zur Vertreterversammlung 2022 mit einem sehr guten Ergebnis wiedergewählt wurde. Sie ist seit 2012 Mitglied im Satzungsausschuss und seit 2022 stellvertretende Öffentlichkeitsreferentin. Die Ergänzungswahl war nötig geworden, nachdem das vormalige Vorstandsmitglied Dr. Hans-Jürgen Krebs zu Beginn des Jahres 2023 überraschend verstorben war.

Vertreterversammlung der BZKR am 29.11.2023

Foto


Am Mittwoch, den 29.11.2023 wurde in Mainz die zweite ordentliche Vertreterversammlung der Legislaturperiode 2022-2027 abgehalten.

Der Vorsitzende der Versammlung, Dr. Christopher Köttgen, eröffnete um ca. 13:00 Uhr die Tagesordnung mit der Begrüßung der Delegierten.

Als Gäste waren anwesend Dr. Wilfried Woop, Präsident der LZK Rheinland-Pfalz,der Hauptgeschäftsführer der LZK, RA Felix Schütz, und der Ehrenvorsitzende der BZKR, Dr. Klaus Bernauer. Weiterhin waren in ihrer Eigenschaft als Delegierte die Landesvorsitzende des FVDZ, Dr. Ulrike Stern, und die Vorstandsvorsitzende der KZV Rheinland-Pfalz, Dr. Christine Ehrhardt, zugegen.

Zu Beginn fand das Gedenken an drei im Jahr 2023 verstorbene Kollegen statt. Es waren dies Helmut Conrad im Alter von 94 Jahren, Jürgen Braun-Himmerich im Alter von 82 Jahren und Dr. Hans-Jürgen Krebs im Alter von 60 Jahren. Alle drei Kollegen verband großes standes­politisches Engagement sowie ebenso hohes Ansehen in der Kollegenschaft.

Dr. Woop richtete anschließend sein Grußwort an die Versammlung. Er begann mit der Feststellung, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach derzeit das Gesundheitswesen in einer Nachhaltigkeit und Konsequenz umbaue, wie es bislang noch durch keinen Vorgänger oder Vorgängerin geschehen sei. Hierbei gehe es Lauterbach darum, die ambulante Versorgung zu zerschlagen, um vom stationären Bereich übernommen zu werden.
Statt Freiberuflichkeit stehe nun der Gesundheitskiosk und die Gemeindeschwester im Vordergrund, wobei die ärztliche Leistung Lauterbachs Plan zufolge zunehmend substituiert werde und es auch für den zahnärztlichen Berufsstand keinen „Artenschutz“ gebe.
Bei allem Pessimismus, der aus diesen Worten zu spüren war, vertrat der Präsident der LZK zugleich aber auch die kämpferische Annahme, dass diese verfehlte Gesundheitspolitik ihre Begrenzung finden werde. Er forderte zudem, dass es mit einem Schulterschluss innerhalb der zahnärztlichen Profession gelingen müsse, das Gesundheitswesen, wie wir es kennen, zu erhalten.

Das nun folgende, von Dr. Ulrike Stern, FVDZ, gehaltene Grußwort begann mit einem Zitat von Matthias Claudius: „Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man Vertrauen zu ihm hat“. In ihren Ausführungen beklagte Stern den erheblichen Vertrauensverlust in Form einer durch Lauternach einseitigen Vertragsaufkündigung. Stern weiter: „Die Worte Wertschätzung und Lauterbach können damit bei mir nichtmehr in einen Zusammenhang gebracht werden“. Die Vorsitzende des FVDZ Rheinland-Pfalz stimmte mit Woop darin überein, dass es einen Schulterschluss unter den Kolleginnen und Kollegen geben müsse, da aus einer „Salamitaktik“ zur Zerstörung der Freiberuflichkeit eine „Axt“ geworden sei, was im Gegenzug die Solidarität aller erfordere. Ein Handout zur weiteren Strategie für jede Praxis werde demnächst vom FVDZ herausgebracht.

Im weiteren Verlauf schloss sich der Bericht der Vorstandsvorsitzenden der BZKR, Dr. Andrea Habig-Mika an. Sie begann mit einer Ehrung. Die Verdienstmedaille der Rheinland-Pfälzischen Zahnärzte wurde dem stellvertretenden Vorsitzenden der BZKR, PD Dr. Dan Brüllmann verliehen. Habig-Mika hob dabei hervor, dass Brüllmann sich in umfassender Weise um das Sachverständigenwesen und das Referat Honorierungssysteme verdient gemacht habe.Intelligenz und Humor, so Habig-Mika, gehörten zu den charakteristischen Eigenschaften des Geehrten. Die vergangenen fünf Jahre der Zusammenarbeit seien auch davon mitgeprägt worden, was zum Erfolg beigetragen habe. In seinem Dankeswort betonte Brüllmann: „Wir müssen uns des Wertes unserer Arbeit stets bewusst sein“. Dies gelte besonders im Bundesland Rheinland-Pfalz, das mit dem Hambacher Schloss ein wichtiges Symbol der Freiheitlichkeit innehabe.

Die Vorsitzende setzte nun ihre Ausführungen mit der Feststellung fort, dass durch einen ideologiegesteuerten Systemwandel inhabergeführte Praxen verschwinden und staatlich geführten Polikliniken weichen sollten und weiter: „Therapiefreiheit kann es nur mit dem Selbstverständnis der Freiberuflichkeit geben“.

Zahnärzte, Ärzte und Apotheker sollten sich organisieren, um zu verhindern, dass der größte Verlierer dieser Gesundheitspolitik der Patient werde. Mit der Aktion „Zähne zeigen“ könnten die Patienten weiter für die Thematik sensibilisiert werden.

Die Situation sei verfahren: Durch weitere Einsparungen werde sich die Gesundheit der Bevölkerung verschlechtern, was wiederum Kosten für die GKV bedeute und so ein Dominoeffekt entstehe. In diesem Zusammenhang zitierte Habig-Mika den Vorsitzenden der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz, der konstatierte, dass für einen Euro, der für die PAR-Therapie ausgegeben wird, 76 Euro an Krankheitskosten eingespart werden.

Wie es um den Grad der „Wertschätzung“ auf Seiten des Bundes­gesundheits­ministers für die Zahnärzteschaft bestellt sei, habe sich bei der BZÄK-Bundesversammlung gezeigt, wo mit Andreas Brandhorst lediglich ein Referatsleiter für ein Grußwort des BMG beauftragt worden war. Dessen Auftritt könne als eine groteske Farce bezeichnet werden.

Als weiteren Punkt sprach die Vorsitzende die ZFA-Ausbildungskampagne für 2024 an. Diese bediene sich moderner Medien wie Instagram und TikTok. So habe die Zahnärztekammer Nordrhein auf diese Weise eine Steigerung ihrer Bewerberzahlen um 25% ermöglichen können. Auch inhaltliche Anpassungen an die „Generation Z“ mit dem Claim „Du bist alles für uns“ sowie der Einsatz von Influencerinnen, deren positiv besetzte Authentizität in Sprache und Auftritt für die Zielgruppe wichtig sei, habe einen wirkungsvollen Effekt.

Angelehnt an Berufsinformationsseiten anderer Kammern,besserte auch die BZKR ihren Internet-Auftritt nach und kreierte einen neuen Claim #ZUKUNFTMITBISS. Das Design wurde grundlegend überarbeitet und den Erfordernissen der aktuellen Zielgruppe angepasst. Ebenso konnte ein Film, der Interviews mit ZFA zeigt, in den Auftritt integriert werden, um damit die Kampagne wirksam zu unterstützen.

Ernüchternde Zahlen zeigte allerdings die Abbruchstatistik im Kammerbezirk Rheinhessen, wodurch nach neuesten Erhebungen nach zwei Jahren Ausbildungszeit 42 % der Auszubildenden verloren gehen. Weiterhinmusste festgestellt werden, dass im Jahr 2023 von allen Prüflingen etwa ein Drittel die ZFA-Prüfung zunächst nicht bestanden und die Durchschnittsnote von 4,14 einen neuen traurigen Negativ-Rekord bedeutet. Die Vorsitzende sah darin eine alarmierende Entwicklung hinsichtlich der Nachwuchsfrage und Handlungsbedarf, um den Negativtrend zu stoppen.

Eine der Gegenmaßnahmen wurde in Form des „Treffpunkt-Ausbildung“ erwähnt. Dieser wurde im Jahr 2019 vom Vorstand ins Leben gerufen, um die Rahmen­bedingungen für die Ausbildungsqualität zu verbessern und wird nun in Zusammenarbeit mit dem ZFA-Arbeitskreis fortgesetzt. So finden in einer fortlaufenden Reihe Fortbildungen für die Ausbildungspraxen statt, die sich um unterschiedliche Themen rund um die Ausbildung drehen.

Die Vorsitzende umriss die Notwendigkeit, sich als Ausbilderin und Ausbilder im Rahmen der angebotenen Veranstaltungen fortzubilden, mit der Feststellung, dass je besser die Arbeitgeber auf Veränderungen der Arbeitswelt, wie die Besonderheiten der sog. „Generation Z“,eingingen, desto wirksamer gelänge es ihnen auch, sich diesen Gegebenheiten anzupassen.

Zu den allgemeinen Informationen im Bericht der Vorsitzenden gehörte, dass die Frei­sprechungs­feier für die ZFA-Absolventinnen, die im Jahr 2023 ausfallen musste, im Jahr 2024 wieder stattfinden soll.

Ebenso für 2024 gab sie ein „Save the Date“ an alle Delegierten und Kammermitglieder durch, da beim Jahresempfang der Wirtschaft am 24.01.2034 in Mainz der Präsident der LZK RLP, Dr. Wilfried Woop, an einer Podiumsdiskussion mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer teil­nehmen wird.

Zum sich daran anschließenden Punkt „GOZ- und Sachverständigenreferat“ referierte der stellvertretende Vorsitzende der BZKR PD Dr. Dan Brüllmann. So wurde im Jahr 2023, wie im Jahr zuvor, in 14 Fällenein Gerichtsgutachten nötig. Damit befasst waren 11 Land- und 3 Amtsgerichte, die in 10 Fällen die zahnärztliche Chirurgie und in 4 Fällen die zahnärztliche Prothetik begutachten ließen. In drei Fällen verfassten Sachverständige der BZK Rheinhessen ein Privatgutachten. Bei den Beschwerden, die an die BZKR gerichtet wurden, war im Jahr 2023 ein leichter Aufwärtstrend zu vermerken. Mit 11 Beschwerden wurden 2023 fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor bearbeitet.

Eine Danksagung erfolgte nach den Ausführungen von PD Dr. Brüllmann durch die Vorsitzende der BZKR an Frau Heike Schindler, einer langjährigen Mitarbeiterin der BZKR-Geschäftsstelle und, so die lobenden Worte, unerlässliche Stütze bei der Verwaltung des Finanzwesens. Auch Frau Geschäftsführerin Joanna Bockholt wurde für ihr Engagement in besonderer Weise gedankt.

In der anschließenden Diskussion kam durch den Ehrenvorsitzenden der BZKR die Frage auf, ob die Bürgerversicherung noch ein Thema sei, das die Politik verfolge. Die Beantwortung durch den Präsident Woop war, dass dieses Ziel keineswegs aufgegeben sei, was man auch daran erkenne, dass bewusst die GOZ nicht angepasst werde, um die Bürgerversicherung dann leichter zu späterem Zeitpunkt einführen zu können. Hier spiele die Zeit Lauterbach in die Hände.

Auch die Vorsitzende der KZV Rheinland-Pfalz, Dr. Christine Ehrhardt, ergriff das Wort. Sie äußerte den Appell, die einzelnen zahnärztlichen Gruppen sollten sich angesichts von Punktwertabsenkungen nicht gegenseitig an Budgetüberschreitungen die Schuld geben und attackieren. Sie mahnte: „Wir dürfen uns nicht auseinanderdividieren lassen, wir müssen nach außen kämpfen!“

Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde erörtert, wie ein Widerstand gegen die Ignoranz politischer Entscheidungsträger und eine Wahrnehmung in der Öffentlichkeit hergestellt werden könnte. Es wurde dabei die Wirksamkeit von Protesten im öffentlichen Raum in Zweifel gezogen. Angesichts einer „Wagenburg“, die kaum kommunikativen Zugang zum BMG erlaube, betonte der Präsident der LZK Rheinland-Pfalz, Dr. Woop, dass die Kommunikation mit den Patienten, gepaart mit Zuwendung, eine entscheidende Möglichkeit bei der Erzielung leistungs­gerechter Honorierung sei. Hierbei erwähnte er insbesondere die Liquidierung nach § 2 Abs. 1 und 2 und machte deutlich, dass mit endlichen Ressourcen nicht endlose Leistungen einhergehen könnten.

Der Diskussion schlossen sich verschiedene berufspolitische Anträge des Vorstands an. So wurde in Antrag 5-01 eine Resolution verabschiedet, die vorsieht, dass hauszahnärztliche Strukturen zu stärken sind. Weiterhin wurde in Antrag 5-02 zum wiederholten Male die längst überfällige GOZ-Punktwertanpassung verlangt. Antrag 5-03 sieht vor, die unzureichenden Deutschkenntnisse im Rahmen der Schulbildung zu fördern. Schließlich konnte ein Appell an die Kollegenschaft verabschiedet werden, in dem die Ausschöpfung der GOZ im Rahmen des Möglichen beim Festlegen von Steigerungsfaktoren angeregt wurde. Alle Anträge wurden einstimmig verabschiedet.

Als weiteren Tagesordnungspunkt beantragte Dr. Hartmut Lingelbach als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung des Vorstandes bei nicht zu beanstandender Haushaltsführung. Die Entlastung für das Jahr 2022 erfolgte einstimmig.

TOP 8 sah nun Ergänzungswahlen vor, da durch das überraschende Lebensende von Dr. Hans-Jürgen Krebs zu Beginn des Jahres 2023 ein Vorstandsposten vakant war. Es wurdenmit Frau Dr. Julia Löwe und Dr. Maximilian Blume zwei Kandidaten vorgeschlagen, wobei auf Dr. Julia Löwe 12 Stimmen entfielen und auf Dr. Maximilian Blume 6. Es gab eine Enthaltung. Damit war Dr. Löwe in den Vorstand gewählt und dieser wieder in vollständiger Besetzung.

Anschließend musste in TOP 9 über Satzungsangelegenheiten entschieden werden, die sowohl grundlegende Novellierungen der Hauptsatzung als auch der Geschäftsordnung der Vertreter­versammlung angelehnt an diejenigen der LZK RLP betrafen. Ebenso wurde über redaktionelle Änderungen in der Gebührentabelle entschieden. Alle Anträge, die der Satzungsausschuss-Vorsitzende Dr. Boris Henkel vortrug, wurden einstimmig verabschiedet.

Weitere Anträge unter TOP 10 betrafen den Haushaltsplan. Diese wurden von dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Zahnarzt Matthias Gloede, vorgestellt. Die Anträge wurden einstimmig angenommen.

Unter TOP 12.1 berichtete Dr. Maximilian Blume in Vertretung von Fortbildungsreferent Dr. Torsten Conrad über das zahnärztliche Fortbildungswesen. Es werden für das 2024 wieder wichtige und interessante Veranstaltungen angeboten, so zum Beispiel zur Endodontie mit Dr. Hans-Wilhelm Herrmann, weiterhinein Vortrag zu medizinischen Notfällen, referiert von Dr. Roman Haessler und auch wichtige ZFA- und Teamfortbildungen zu aktuellen Themen, deren Besuch sehr zu empfehlen ist.  

Abermals berichtete Matthias Gloede, diesmal unter TOP 12.2, über das Ausbildungswesen. So konnten im Jahr 2023 146 Ausbildungsverträge abgeschlossen werden. Allerdings kam es im Durchschnitt der letzten Jahre bei jedem fünften Ausbildungsverhältnis zum Vertragsabbruch. Der Notenschlüssel der Abschluss­prüfungen offenbart, dass eine hohe Anzahl von Auszubildenden ihre Ausbildung mit schwacher Leistung beendete. So war die Note 4 mit 33 Absolventinnen die häufigste Benotung.

Die qualitative Verbesserung der Ausbildung soll durch die BZK auch für das kommende Jahr 2024 weiter vorangebracht werden. Zur Diskussion stand auch, die Ausbildungspraxen vermehrt in einen Fortbildungsprozess zu integrieren. Dabei könntedas Konzept eines „Ausbilder-Siegels“ entworfen werden, um in Form eines Fortbildungsnachweises die Ausbildungsqualität von Praxen öffentlich zu dokumentieren und auch einen werbenden Effekt zu erzielen.

Die weiteren unter TOP 12.2 bis TOP 12.3 zu verzeichneten Berichte wurden nicht verlesen, konnten aber den Sitzungsunterlagen entnommen werden.

Unter 12.4 berichtete der Öffentlichkeitsreferent der BZKR, Dr. Boris Henkel, über die im Jahr 2023 erfolgten Beiträge in den Medien der BZKR, die teilweise auch im Zahnärzteblatt der LZK erschienen. Er berichtete über die Koordinierungskonferenz der Aktion „Zähne zeigen“ in Köln, die er über Zoom mitverfolgte und gab einen kurzen Einblick über ein Treffen der Öffentlichkeitsreferenten im Bereich der LZK mit der Koordinatorin der BZÄK, die mit der Lobbyarbeit in Berlin befasst ist. Sie betonte in diesem Rahmen, dass es ein langwieriger Prozess sei, die Entscheidungsträger für die Belange der Zahnmediziner zu sensibilisieren und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.

Zahnarzt Thomas Klippert berichtete anschließend unter TOP 12.6 als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Rheinhessen über das Engagement der LAGZ während des Jahres 2023. Hierbei konnte wieder dank der Zusammenarbeit der LAGZ mit Schulen und Kitas die Verbreitung von 25000 Zahnputzbechern ermöglicht werden. Klippert verband seinen Bericht mit einem ausdrücklichen Dank an die LAGZ Geschäftsleiterin Frau Steuer für ihr organisatorisches Engagement.

Als vorletzter TOP 12.7 folgte daraufhin der von Dr. Jens Vaterrodt vorgetragene Bericht über die Versorgungsanstalt. Hierbei beleuchtete er die allgemeine wirtschaftliche Situation unter dem Gesichtspunkt der Zinserhöhung, was Praxisfinanzierungen weiter erschweren werde. Vaterrodt führte ebenso aus, dass das Jahr 2023 keine Dynamisierung der Bezüge ermöglichte, weil sonst eine Punktwerterhöhung die Gewinnrücklage aufgezehrt hätte. Ein Dynamisie­rungsbedarf wird jedoch für die Zukunft vorausgesehen. Einen kritischen Ausblick gab Vaterrodt auf die Zukunft der Versorgungswerke aufgrund von Bestrebungen aus dem politisch-juristischen Sektor, mit dem Hintergrund der Vereinnahmung von Versorgungs­werken in das staatliche Rentensystem, was eine Bedrohung der bestehenden Alters­versorgung auf längere Sicht darstellen kann.

Unter TOP 13 (Verschiedenes) gab der Delegierte Dr. Helmut Dietrich, Oberarzt an der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik, wichtige Informationen zum Thema Famulatur-Praxis und zur neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen. Hierbei müssen Studierende der Zahnmedizin insgesamt 4 Wochen ggf. in zwei Blöcken je zwei Wochen in einer zahnärztlichen Praxis verbringen. Dabei, so Dietrich, geht es um Kontakt mit dem alltäglichen Berufsbild als Zahnarzt/Zahnärztin. Unter dem Stichwort „anschauen, nicht anfassen“ seienwichtige Regeln zu beachten, die bedeuten, dass Studierende nicht eigenverantwortlich an Patienten handeln dürfen. Gleichwohl sei eine überwachte Tätigkeit in Form einer Assistenz möglich. Dietrich bot zudem an, dass sich Praxen als Famulatur-Praxen melden und mit der Universitätsmedizin einen Vertrag abschließen könnten, um dann Studierende aufzunehmen.

Nach diesem Beitrag endete die Vertreterversammlung des Jahres 2023 der BZKR mit einem Schlusswort der Vorsitzenden, Dr. Andrea Habig-Mika, mit der Feststellung, dass die kommende Zeit trotz allem eine gute Zeit werden könne, was sie allen Kolleginnen und Kollegen im Bezirk der Zahnärztekammer Rheinhessen wünsche.

Die Vertreterversammlung wurde vom Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Dr. Christopher Köttgen, der diese, wie immer, souverän moderierend ordnungsgemäß durch die Tagesordnungspunkte geführt hatte, nach über 8 Stunden um 21:15 Uhr beendet.

 

Dr. Boris Henkel
BZKR-Öffentlichkeitsreferent

Download:

Treffpunkt-Ausbildung zum Thema Onboarding

Foto

Zum wiederholten Mal lud am 11.10.23 die BZKR zum „Treffpunkt-Ausbildung“ in ihre Räumlichkeiten ein. Diesmal ging es um wichtige Informationen zur Integration von Auszubildenden in das Praxisteam und die Eingliederung in die täglichen Arbeitsprozesse, was kurz und prägnant mit dem Begriff „Onboarding“ (an Bord nehmen) beschrieben ist.

Die Vorsitzende der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen, Frau Dr. Andrea Habig-Mika (s. Foto links), eröffnete die Veranstaltung mit einem Rückblick auf die Historie des ZFA-Berufes, wonach aus dem „Empfangs­fräulein des Zahnarztes“ zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Laufe der Zeit ein Lehrberuf und Ende der 60er Jahre mit der Einführung des sog. Dualen Systems ein Ausbildungsberuf wurde. Begrifflich wandelte sich die „Zahnarzthelferin“ im Jahr 2001 zur „Zahnmedizinischen Fachangestellten“, kurz ZFA, um damit der Komplexität des Berufsbildes gerecht zu werden. So sei heute im ZFA-Beruf neben technischer Versiertheit auch die Fähigkeit zum „Multitasking“ bei insgesamt hohem beruflichem Engagement gefragt. Besondere Rücksicht müsse dabei auf spezifische Eigenschaften der „Generation Z“ genommen werden. Diese fordere nämlich neben gutem, respektvollem Arbeitsklima auch ein ausreichendes Mitspracherecht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Vorsitzende beendete ihre einführenden Worte mit einem vielsagenden Zitat, das sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildende gilt: „You never get a second chance to make a first impression.“

Die von der Bezirkszahnärztekammer für diesen Nachmittag eingeladene Referentin Julie-Anne Rhodes (s. Foto mitte), Wirtschaftspsychologin, und als Managing Consultant für das Personalwesen bei Campana & Schott/Mainz zuständig, schloss sich danach mit ihrem Vortrag an. Sie bestätigte die gestiegenen Ansprüche der aktuellen Ausbildungsgeneration an die Unternehmen. Auf der Zeitschiene von der Vertragsschließung über das sog. „Preboarding“, den dann stattfindenden ersten Arbeitstag und die sich anschließende Orientierungsphase bis zum Ende der Probezeit, gelte es viel zu beachten. So müsse dem „Preboarding“ eine wichtige Funktion beigemessen werden. Mit positiven Botschaften, wie z.B. Überreichung einer Willkommensmappe mit Praxisinformationen oder die Einbindung in Praxisevents, sollte der Gedanke eines Teamgeistes geweckt und signalisiert werden. Auf diese Weise können anfängliche Unsicherheiten bei den Auszubildenden abgebaut werden. Um Sicherheit von Anfang an zu geben, sei auch ein „Buddy-System“ empfehlenswert. Die Zuteilung einer vertrauenswürdigen, erfahrenen Bezugsperson für Antworten rund um fachliche und persönliche Fragen könne schon frühzeitig ein Wohlbefinden erzeugen, das wirksam zur Arbeitsmotivation und Team-Loyalität beitrage.

Zu bedenken sei, so Rhodes, dass Auszubildende in der Regel einer Alterskategorie angehörten, in der die Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen sei. Ein besonderes Merkmal gerade der „Generation Z“ sei der Widerspruch, zum einen der Wunsch nach einem „an die Hand nehmen“ zu Beginn der Ausbildung und zum anderen die Forderung nach einer möglichst großen Autonomie im weiteren Verlauf.

Der Vortrag von Julie-Anne Rhodes wurde vom Auditorium mit sehr viel Interesse aufgenommen.

Die Weitergabe der zughörigen Grafiken hat die Referentin freundlicherweise gestattet. Diese sind unter dem Link www.bzkr.de / ZFA-Ausbildung / Für Ausbildungsbetriebe abrufbar. Es wird allen Ausbildungspraxen dringend empfohlen, davon Gebrauch zu machen.

Die Mainzer Kollegin Dr. Sandra Goedecke (s. Foto rechts) stellte daraufhin einen Leitfaden für das Onboarding in den Zahnarztpraxen vor.

Diese Zusammenstellung mit dem Titel „Onboarding neuer Auszubildender: Entspannt zusammen durch die Ausbildung - ein Leitfaden für die Praxis“ ist ein Kompendium, das es allen Ausbildern maßgeblich erleichtert, die Auszubildenden strukturiert und effizient auf ihrem mehrjährigen Weg zu begleiten. Darin enthalten sind, tabellarisch gegliedert und chronologisch geordnet, alle wesentlichen Fragen rund um dieses wichtige Thema. Die Anwender werden darin an unerlässliche Erledigungen, die ihre Obliegenheiten betreffen, erinnert. Weiterhin werden Zuständigkeiten für bestimmte Punkte benannt und, was äußerst sinnvoll ist, Hinweise zu den jeweils erforderlichen Erledigungen mit passenden Links gegeben. Goedecke nahm sich die notwendige Zeit, um wichtige Erläuterungen dazu dem dankbaren Auditorium ausführlich und engagiert zu vermitteln.

Das Thema „Ausbildung“ wurde an diesem Nachmittag von allen Anwesenden intensiv besprochen und diskutiert. Festgehalten werden kann, dass, gemessen an der Brisanz des Themas, vor allem angesichts der gravierenden Problematik hoher Abbruchzahlen während der Ausbildungszeit einerseits und einem eklatantem Fachkräftemangel andererseits, eine höhere Zahl an Teilnehmern wünschenswert wäre. Die Reihe wird fortgesetzt und die Teilnahme daran wird allen Ausbildungspraxen im Gebiet der BZKR hiermit noch einmal wärmstens ans Herz gelegt.

 

Dr. Boris Henkel

Öffentlichkeitsreferent der BZKR

#NUTZEWASDUKANNST - GOZ gemeinsam nutzen!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

unsere Veranstaltung #NUTZEWASDUKANNST war zwar von der Kollegenschaft gut frequentiert, erreichte aber natürlich nicht jeden.

Mit der Zusammenfassung möchten wir an alle Kolleginnen und Kollegen in Rheinhessen die Botschaft senden, sich neu mit der eigenen Routine der GOZ-Nutzung auseinander zu setzen. Wir empfehlen den inhaltsreichen Bericht unseres Öffentlichkeitsreferenten, Herrn Dr. Boris Henkel (s. unten) und verweisen auf die Ausführungen der Referenten, welche als Skript auf www.bzkr.de im Download-Portal abgerufen werden können.

Download-Code:  #NUTZEWASDUKANNST

Ihre
Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

 

Möglichkeiten der GOZ gemeinsam nutzen – wenn nicht jetzt, wann dann?

 Die BZKR veranstaltete am Freitag, den 07. Juli einen Informationsnachmittag, um Auswege aus wirtschaftlichen Zwängen, ausgelöst durch die Budgetierung zahnärztlicher Leistungen im Bereich der GKV einerseits und der seit über drei Jahrzehnten ausbleibenden Anpassung der GOZ andererseits, aufzuzeigen.

Die Vorsitzende der BZKR, Dr. Andrea Habig-Mika, kam in ihren einleitenden Worten dann auch ohne Umschweife auf die Missstände zu sprechen, die von den Verantwortlichen in der Politik hervorgerufen wurden. So rief sie die anwesenden Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich der Protestaktion „Zähne zeigen“ der KZBV anzuschließen und sich dadurch dem von Minister Lauterbach zu verantwortenden GKV-Finanz-Stabilisierungsgesetz entgegenzustemmen.

„Es ist gar Wahnsinn, immer das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“

Dr. Andrea Habig-Mika Albert Einstein zitierend

Bezüglich der völlig veralteten GOZ, um die es in den folgenden Stunden nun gehen sollte, machte Habig-Mika wenig Hoffnung auf eine Punktwerterhöhung. Gleichwohl gelte es, in dieser Situation die durchaus vorhandenen Möglichkeiten der GOZ auszuschöpfen und keine Leistung unter Wert zu berechnen. Im Sinne einer wohl überlegten Nutzung der GOZ, die eben nicht in einem gleichförmigen Schema verharrt, sondern den gestiegenen Praxiskosten Rechnung trägt, schloss die Vorsitzende dann auch ihre Einleitung sehr passend mit folgendem Sinnspruch von Albert Einstein: „Es ist gar Wahnsinn, immer das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“

Der sich daran anschließende Beitrag des Präsidenten der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Wilfried Woop, nahm nun in konkreter Weise Bezug auf das Thema. Er bestätigte die Einschätzung von Habig-Mika, dass die eigentlich dringend notwendige Punktwertanpassung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei. Trotz der gesetzlich verankerten Vorschrift, den Punktwert von Zeit zu Zeit anhand der wirtschaftlichen Entwicklung zu überprüfen, komme es zu keiner Anpassung, da laut Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die GOZ durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrem Liquidationsverhalten nicht in vollem Maße ausgeschöpft werde und außerdem eine erkennbare wirtschaftliche Notlage der Praxen bislang ausgeblieben sei. Die Zahnärzteschaft gelte demnach als „gut alimentiert“ und daher, so Woop, sei die verfassungsrechtliche Hürde, die auf dem Klageweg nach 2004  erneut genommen werden müsse, als sehr hoch einzuschätzen. Mit einem Umdenken könne nicht gerechnet werden, solange das deutsche Gesundheitswesen nur halbwegs funktioniere.

 „Wir müssen uns selbst helfen!“

Dr. Wilfried Woop

 Wie Woop noch einmal eindrücklich klarstellte, befinden sich viele Leistungen, die über GOZ 2,3fach abgerechnet werden, mittlerweile unter dem, was über den BEMA zu erzielen ist. Darüber hinaus müssen inzwischen über 170 Leistungen analog abgerechnet werden, da sie in der GOZ nicht beschrieben sind.  Der noch bei 11 Pfennigen liegende Punktwert müsste bei 9,3 Cent liegen, um die in der Zwischenzeit erfolgte Kostensteigerung zu berücksichtigen. Als Folge daraus könne es, so Woop, demnach nur heißen: „Wir müssen uns selbst helfen“!

Eine daraufhin von ihm präsentierte Darstellung der aktuell bei der Liquidation verwendeten Steigerungsfaktoren zeigte auf, dass diese Botschaft offensichtlich bislang nicht flächendeckend bei der Kollegenschaft angekommen ist.   

So beträgt der durchschnittliche Steigerungsfaktor nicht mehr als 2,36 (!) bei persönlichen Leistungen. 11 % liegen darunter, 75 % bleiben bei 2,3 stehen, 9 % befinden sich zwischen 2,3 und 3,4 und 5,4 % enden bei 3,5. Lediglich 0,1 % aller persönlichen Leistungen überschreiten den 3,5fachen Satz, obwohl dies in § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geregelt und damit zulässig ist.

Honorarzuwachs war laut Woop in der letzten Zeit zwar zu erreichen, doch konnte dies lediglich durch Prophylaxe-Leistungen ermöglicht werden.

So veranschaulichte der Präsident der LZK dann anhand der Wirtschaftsdaten einer Beispielspraxis auch mehrere Szenarien, die vor Augen führten, wie dramatisch negativ sich ein Einnahmerückgang auf der einen und eine Kostensteigerung auf der anderen Seite auf die Gewinnsituation auswirken und fügte sogleich mit Nachdruck hinzu, dass das Betreiben einer Praxis ausschließlich auf wirtschaftlich solider Basis möglich sei. Alle Inhaber müssten daher wissen, was die Behandlungsstunde in ihrer Praxis koste, um den Steigerungsfaktor je nach Leistung angemessen zu kalkulieren.

Ausdrücklich wies der Präsident der LZK darauf hin, dass der unternehmerische Erfolg der eigenen Praxis auch eine Frage der Verantwortungsverpflichtung für die Patientinnen und Patienten, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schließlich auch für die Inhaber selbst und ihre Familien sei.   

Des Weiteren zeigte er auf, dass der Steigerungssatz von 2,3 nach seiner Ansicht vor allem folgendes bedeute:

  1. Abrechnung und nicht Berechnung,
  2. Liquidationserstellung durch Personal,
  3. Konfliktvermeidungsstrategie,
  4. Ausdruck der Selbstentwertung eigener zahnärztlicher Leistung.

Im Gegensatz zu früheren Gepflogenheiten sei es damit auch unabdingbar geworden, Steigerungssätze (individuell bemessen, den Einzelfall, den Zeitaufwand sowie die Umstände berücksichtigend) als Zahnärztin/Zahnarzt selbst zu bestimmen und sich auch nicht zu scheuen, mit den Patientinnen und Patienten über Geld zu reden.

Angesichts zunehmend kontinuierlich nachlassender Wirtschaftlichkeit von im Rahmen der GOZ ohne gesonderte Vereinbarung liquidierten Leistungen machte Woop deutlich, dass es auch keine Vorbehalte gegen die Abweichende Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geben dürfe. Wichtig dabei sei eine lückenlose Dokumentation, die durch gut geschulte ZFA zu leisten ist und auf die dann im konkreten Fall durch die Zahnärztin und den Zahnarzt zurückgegriffen werden kann.

Unverzichtbar in diesem Zusammenhang für die Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ ist eine schriftlich fixierte, formell einwandfreie Aufklärung des Patienten, die immer vor der Behandlung zu erfolgen hat. Hierin enthalten sind stets die Gebührenziffer und Leistungsbezeichnung sowie der Steigerungsfaktor, der Betrag und der Hinweis darauf, dass eine Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.

Woop berichtete in diesem Zusammenhang von eigenen, sehr guten Erfahrungen mit diesem Modus und warb dafür, den Weg gerade auch bei Leistungen zu gehen, die deutlich unterbewertet sind und deren Planbarkeit die vorherige Absprache mit den Patienten erlaubt.

Einen weiteren Ausweg aus dem wirtschaftlichen Dilemma einer in weiten Teilen obsoleten GOZ bietet die Analogberechnung. Hier führte Woop beispielhaft die neue PAR-Strecke auf. Eine Behandlung der Parodontitis gemäß S3-Leitlinie kann bei Privatversicherten wirtschaftlich nur stattfinden, wenn die neuen Leistungen, die bereits im BEMA zu finden sind, analogisiert werden. Diese Analogpositionen sind allgemein anerkannt und dürfen über einen individuell zu bestimmenden Steigerungsfaktor angewendet werden.

Woop schloss seinen Vortrag mit dem dringenden Appell, die Freiheiten zu nutzen, die die GOZ biete.

Mit dem Thema der Rückfragen von Seiten der Privaten Krankenversicherungen befasste sich der nun folgende Beitrag des Stellvertretenden Vorsitzenden der BZKR PD Dr. Dan Brüllmann.

Dem Auditorium gab Brüllmann zu Beginn folgende Hinweise: 

  1. Wenn eine schriftliche Rückfrage einer PKV gestellt wird, sollte diese stets beantwortet werden. Eine Nichtbeantwortung wird registriert und führt zu weiteren Rückfragen.
  2. In der GOZ nicht beschriebene Leistungen sollten konsequent analog berechnet werden.
  3. Erbrachte Leistungen sollten konsequent mit einem adäquaten Steigerungsfaktor versehen werden.
  4. Das Vorgehen muss mit den Patientinnen und Patienten kommuniziert werden.
  5. Bei Klärungsbedarf sollte Kontakt mit dem GOZ-Referat der BZKR aufgenommen werden.

Im Folgenden machte er zudem deutlich, dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Versicherungen dazu neigten, eine Rolle einzunehmen, die vortäuscht, sie seien gewissermaßen die Anwälte, die die Patientin bzw. den Patienten vor zu hohen Behandlungsausgaben schützen - in Wirklichkeit eine leicht erkennbare Strategie, um lediglich Kosten für die PKV einzusparen.

Als Gegenargument in diesem Zusammenhang empfahl er in solchen Fällen zu verdeutlichen, dass die PKV dann offensichtlich nicht in der Lage sei, die zahnmedizinisch erforderliche Leistung in korrekter Weise zu tragen.  

Bei schriftlichen Stellungnahmen gegenüber der PKV und der in diesem Zusammenhang zu berechnenden Vergütungen für Aufwendungen regte Brüllmann an, auf die Anwendung der Ä 75 zu verzichten, auch wenn dies regelmäßig von der PKV so vorgeschlagen wird. Nicht nur die geringe Vergütung sprächen dagegen, sondern auch die Tatsache, dass es sich bei Auskünften gegenüber einer PKV nicht um eine medizinisch notwendige Leistung handelt. Eine Vergütung nach §§ 611, 612 BGB sei daher angebracht.

Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte empfahl Brüllmann bei entsprechendem Aufwand auf die GOÄ 85 zurückzugreifen.

 „Die Patienten kommen nicht, weil Sie besonders günstig sind,
sondern weil Sie das, wofür die Patienten zu Ihnen kommen, besonders gut können!“

PD Dr. Dan Brüllmann

Nicht nur in wirtschaftlicher, sondern durchaus auch in psychologischer Hinsicht sei es geboten, Stellungnahmen nicht zu Mindestkosten zu verfassen. Es sei ein wichtiges Signal, dass eine Rückfrage, die die PKV, häufig auch bezüglich kleinerer Beträge aus Gründen der vermeintlichen Kosteneinsparung, stellt, aufgrund der weiteren Bearbeitung im Rahmen einer damit verbundenen, zeitintensiven zahnärztlichen Inanspruchnahme, zuletzt meist wesentlich höhere Kosten verursacht, als die eigentliche Liquidation der durch die Praxis erbrachten Leistung.

Gemeinsam vertraten Woop und Brüllmann mit Verweis auf das Einzelleistungsprinzip überdies die Ansicht, dass das von verschiedenen Seiten gelegentlich bemühte Argument, man könne doch, um einerseits auf seine Kosten zu kommen und andererseits den Steigerungsfaktor zu begrenzen, innerhalb einer Liquidation Leistungen, die schwach bewertet sind, mit anderen, höher bewerteten ausgleichen, nicht überzeuge. So war es einhellige Ansicht, dass die eine Leistung die andere nicht subventionieren kann.

Abschließend gab PD Dr. Brüllmann allen noch eine sehr wichtige, an das berufliche Selbstverständnis der Anwesenden appellierende „Take-Home-Message“ mit auf den Heimweg: „Die Patienten kommen nicht, weil Sie besonders günstig sind, sondern weil Sie das, wofür die Patienten zu Ihnen kommen, besonders gut können!“  

 

Dr. Boris Henkel

Öffentlichkeitsreferent der

Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

 

Schlussgedanke:

Menschen beklagen sich immer über Umstände, die dafür verantwortlich sind, was sie sind.

Ich glaube nicht an Umstände.

Die Menschen, die es in dieser Welt zu etwas bringen, sind die Menschen, die aufstehen, um nach den Umständen, die sie sich wünschen zu suchen und wenn sie die nicht finden, dann schaffen sie sich diese Umstände.

George Bernard Shaw

Treffpunkt-Ausbildung mit Fokus auf die neue Ausbildungsverordnung

Foto

Am 22.02.2023 lud nach langer Coronapause die BZK zur 2019 gegründeten Plattform Treffpunkt-Ausbildung ein. Über 30 Kolleginnen und Kollegen nutzten die Möglichkeit, sich mit dem Vorstand der BZK und anderen Kollegen auszutauschen und sich über Aktuelles im Bereich Ausbildung zu informieren.

Im Fokus des Treffens standen diesmal die neue Ausbildungsverordnung mit Herrn Matthias Gloede als ZFA-Referent der BZKR und Mitglied des Vorstandes. Herr Matthias Weiß Dentalbetriebswirt, Medical Coach und Praxismanager gab Einblicke wie Ausbildung zu Praxisbindung führt.

In ihrer Einleitung resümierte unsere BZKR-Vorsitzende Frau Andrea Habig-Mika über wesentliche Aspekte des Ausbildungswesens. So konnte in den vergangenen Jahren eine stetige Abnahme der Ausbildungsabschlüsse festgestellt werden. Sie betonte die Wichtigkeit, Azubis entsprechend ihrer Bildung und kognitiver Fähigkeiten auszuwählen, damit zukünftig Zahlen von weniger als nur 42,4% an Absolventen vermieden werden. Sie bat die Kollegenschaft dringend, sich an die Vergütungsempfehlung der Kammer für Azubis zu halten, da diese mittlerweile im guten Mittelfeld im Vergleich mit anderen Ausbildungsberufen lägen. Dies sollte maßgebend die Entscheidung zukünftiger Berufsanfänger beeinflussen, zumal bei vielen ein medizinischer Beruf favorisiert wird.
Hohe Ausbildungsabbruchszahlen seien auf mangelnde soziale Kompetenzen, eine hohe Anzahl nicht honorierter Überstunden, Konflikte mit dem Chef und nicht zuletzt auf falsche Vorstellungen des Berufsbildes und unterschätzte körperliche Belastungen zurückzuführen.
Während die seit September angebotene individuelle Sprechstunde mit der Mediatorin und Ausbildungsberaterin der Kammer, Frau Schernikau, gut anläuft, wurde die bis jetzt einmal durchgeführte Kammerstunde „Mit der Kammer im Dialog“ für Anliegen der Azubis nicht gut angenommen.

Herr Weiß arbeitete in seinem Vortrag charakterisierende Merkmale im Arbeitsalltag aufeinandertreffender Generationen heraus. Er gab Tipps für Bewerbungsprozesse und Erstgespräche. Er betonte die Wichtigkeit, Werte und Beweggründe der Bewerber zu erkennen. Auch Schwerpunkte des Engagements, Freizeit-gestaltung, Erfolge sowie Misserfolge sollten erfragt werden, um einen umfassenden Eindruck des Bewerbers zu bekommen. Führungskräfte sollten verschiedene bevorzugte Bindungsarten ihrer Arbeitnehmer bedienen können und somit eine langfristige Zusammenarbeit in der Praxis mit gemeinsamen Zielen, Werten und gegenseitiger Wertschätzung im Team erreichen können. Verhaltensregeln im Umgang mit Auszubildenden rundeten seinen Vortrag ab.

Herr Gloede hatte im zweiten Teil der Veranstaltung das Wort zum Thema neue Ausbildungsordnung.

Das Alter der Ausbildungsordnung, ein gewandeltes Aufgabenspektrum durch komplexere betriebliche     Arbeits- und Praxisabläufe sowie andere wichtige Punkte wie z. B. Hygienemaßnahmen und Medizinprodukteaufbereitung erforderten eine Neuauflage mit dem Ziel der Neuordnung.
Die Ausbildung zur/zum ZFA soll weiterhin attraktiv für junge Menschen bleiben und ihre Bedürfnisse abbilden, Tätigkeitsspektren der Praxen abdecken und eine Aufstiegsqualifizierung anschließend optimal ermöglichen.

Grundlagen der neuen Ausbildung seien nun eine Ausbildungsverordnung, ein Rahmenausbildungsplan mit zeitlicher Gliederung und ein Rahmenlehrplan. Neu hinzugekommen seien Themen wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit und digitalisierte Arbeitswelt. Des Weiteren gäbe es zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung.

Inhalte der Ausbildung sollten Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit und digitalisierte Arbeitswelt sein.
Weitere Informationen und eine Umsetzungshilfe für die Ausbildungspraxis könnten auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter Materialien für Betriebe bezogen werden.
Musterausbildungspläne seien bei www.bzkr.de unter ZFA-Ausbildung/Ausbildungsnachweis herunterzuladen.
Als Umsetzungshilfe blieben nun besonders die praxisnahen Beispiele für Arbeits- und Prüfungsaufgaben, Ideen und Hinweise zu Lernkooperationen und der Rahmenlehrplan mit exemplarischen Lernsituationen hervorzuheben.

Bei der gestreckten Abschlussprüfung würde die Zwischenprüfung entfallen, stattdessen fände die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen statt. Der erste Teil würde in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung miteinfließen, über Ergebnisse erbrachter Leistungen des ersten Teils würde informiert. Eine eigenständige Wiederholung dieses Abschnitts könne nicht erfolgen. Die Feststellung des Gesamtprüfergebnisses erfolge nach Beendigung des zweiten Teils.

Zum Ende wurde auf Fehlerquellen beim Ausfüllen eines Ausbildungsvertrages hingewiesen.

Interessierte konnten sich beim „Qualitätszirkel Ausbildung“ für einen zukünftigen kollegialen Austausch melden. Frau Priv. Doz. Dr. Birgül Azrak und Frau Dr. Sandra Goedecke als OrganisatorInnen ermöglichen eine Anmeldung zur Teilnahme unter: s.goedecke@zauberhaftes-lachen.de.

Dr. Julia Löwe
Stv. Öffentlichkeitsreferentin der BZKR

Colloqium Carnevale 2023

Foto

Nach einer Zwangspause durch die Corona-Pandemie konnte am 04. Februar 2023 im Hilton Hotel Mainz wieder das Colloquium Carnevale der BZKR abgehalten werden. Nach zeitlich passendem Start, närrisch-genau um 14:11 Uhr, begann die Veranstaltung mit der Begrüßung der Gäste und Referenten durch die BZKR-Vorsitzende Dr. Andrea Habig-Mika. Danach übernahm Dr. Torsten Conrad in seiner Eigenschaft als BZKR-Fortbildungsreferent und zugleich Moderator des Colloquium Carnevale das Wort. In humoriger Weise brachte er den Dank für die Unterstützung durch DGI und DGOI, sowie der Sponsoren aus der Industrie zum Ausdruck und gab einen Ausblick auf das bevorstehende Programm.

Auf dem Plan stand zunächst der Vortrag „Das Implantat aus Sicht des kompromittierten Patienten“, gehalten durch Priv. Doz. Dr. Dr. Keyvan Sagheb, Oberarzt der Klinik und Poliklinik für MKG-Chirurgie der Universität Mainz. Er vertrat Prof. Dr. Dr. Al Nawas, der durch Terminkollision verhindert war.

PD Sagheb begann seine Ausführungen mit der wichtigen Botschaft, dass sich die Indikationsstellung für Implantat-Versorgungen aufgrund der sich in den vergangenen Jahren stetig erweiterten Therapiemöglichkeiten zugunsten der Insertion ausgedehnt hätten. Diese Grenzverschiebung müsse aber immer mit einer eingehenden Risikoanalyse unter dem Gesichtspunkt minimalinvasiver Therapiealternativen einhergehen, wobei auch unter diesen Voraussetzungen Grenzen immer zu respektieren seien.

Vor dem Hintergrund einer Gesellschaft, die in Deutschland immer mehr ältere, in ihrem gesundheitli­chen Status kompromittierte Patientinnen und Patienten hervorbringt, sind es nach Sagheb vor allem folgende beeinträchtigende Faktoren, die zu beachten sind: Multimorbidität, Gerinnungsstörung, Immunsuppression, Multimorbidität, Gerinnungsstörung, Immun­suppression, Diabetes mellitus, Bisphosphonat- und Medikamentenassoziierte Osteonekrosen und Radiatio. Dabei sei es von entscheidender Bedeutung, unter Beachtung einer von Leitlinien getragenen, individuellen Auswahl in Form eines Ampelschemas, die für den jeweiligen Patient geeignete Indikation zu stellen.

Gerade auch unter dem Aspekt der frequen­ten Mehrfach-Verordnung von Medikamen­ten pro Indi­­vi­duum und der damit einher­gehen­den Poly­pharma­zie, komme der Anamnese­erhebung und damit der präoperativen Risikoeinschä­tzung eine überragende Bedeutung zu. So lautete auch eine zentrale „Take Home Message“, dass bei allem, was man im Rahmen der Implantologie tue, immer auch das Beherrschen möglicher Kompli­kationen, gerade auch beim gesund­heitlich kompro­mittierten Patienten, von vorne­herein mitbedacht werden müsse.

Nach diesem, nicht nur im Hinblick auf die Implantologie, sehr praxisrelevanten Vortrag, stellte Dr. Conrad den international renommierten, am Carolinum in Frankfurt lehrenden Zahntechniker­meister Uli Hauschild als nächsten Referenten vor. Die nun kommenden Minuten galten unter dem Titel: „Das Implantat aus prothetischer Sicht“ einem faszinierenden Einblick in High-End Zahntechnik zur Versorgung hochkomplexer Behandlungsfälle mit Hilfe digitaler 3D-Verfahren. Dabei betonte Hauschild den Begriff der „Fusion Dentistry“ als Produkt von „Digital“ plus „Brain“ plus „Hands“. Die Beantwortung der Frage, ob „digital“ oder „analog“ orientiere sich dabei jedoch einzig am Ziel der „guten“ Arbeit.

Anhand von Filmen wurden Patienten vorgestellt, die durch einen umfassenden digitalen Workflow versorgt wurden. Mittels Scan-Technologie wird der Patient, wie Hauschild umschrieb, „mathematisch“. Dies bedeutet, dass durch ein umfangreiches Konvolut an Daten, die individuellen anatomischen Voraussetzungen für eine umfangreiche Implantat-prothetische Versorgung exakt bestimmt werden können. Durch eine vollständige Darstellung der vorhandenen Gegebenheiten, können wiederum Planungen vorgenommen werden, deren Präzision eine genau abgestimmte Fertigung von Bohrschablonen zur exakten Angulierung von Implantaten ermöglicht.

Darauf basierend kann ein Langzeitprovisorium hergestellt werden, welches unmittelbar nach OP mit sehr hoher Qualität inkorporiert werden kann. Für die dann später erfolgende definitive Versorgung, wird ebenfalls auf den vorhandenen Datensatz zurückgegriffen.

Die Berechenbarkeit hochkomplexer Versorgungen noch vor der operativen Phase und die damit einher­gehenden, umfassenden Möglichkeiten bei der Fertigung digital generierten Zahnersatzes, hat sowohl funktional, als auch ästhetisch beeindruckende Ergebnisse zur Folge.

Die auf engem, multidisziplinärem Teamwork basierende Philosophie der „Brain-Guided Prothetics“ führt im Zeitalter der Digitalisierung demnach folgerichtig zu einer Weiterentwicklung vom klassischen Bild des Zahntechnikers und Zahnmediziners zum MDT (Master of Dental Technology), dessen Studiengang seit 2019 an der Goethe-Universität angeboten wird.

Unter dem Titel: „Das Implantat aus chirurgischer Sicht“, schloss sich ein weiterer Vortrag an, der von Prof. Dr. Fred Bergmann aus Viernheim vorgetragen wurde. Prof. Bergmanns umfassende Expertise auf dem Gebiet der Implantologie, ist nicht zuletzt Resultat seiner langjährigen, intensiven Laufbahn als Operateur. Noch einmal anknüpfend an den ersten Vortrag, verdeutlichte er gleich zu Beginn seiner Ausführungen, dass er stets eine Risikoanalyse vornehme, an die sein Standardprotokoll individuell angepasst werde.

In diesem Zusammenhang betonte Bergmann, dass eine möglichst minimalinvasive, „biologisierte“ Vor­gehens­weise zu wählen sei, die die Wachstumspotentiale des Patienten optimal nutze. Das richtige Vorgehen bedeutet demnach nicht unbedingt, den Mehraufwand zu wählen, sondern die unter dem genannten Primat angemessene Vorgehensweise.  

So nannte er als Beispiel beim Sofortimplantat die biologische Breite, deren Berücksichtigung als Schlüsselelement eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Insertion spielt, ebenso das Einhalten einer lingualisierten Position mit einer Dimensionierung von mindestens 2 mm Abstand zum buccalen Knochen, was in vielen Fällen schon alleine die Regeneration der buccalen Lamelle ermögliche.

Es müsse nicht immer der Knochenblock oder ein Sinuslift sein, um ans Ziel zu kommen, sondern es gelte vor allem eine vorausschauende, Planung („brain-guided“), vorzunehmen, bei der das digitale Element dem analogen als Ergänzung diene.

So zitierte Bergmann bezüglich der immer wieder auftauchenden Fragestellung, zur Sofort­implanta­tion in einem infektiös vorbelasteten Gebiet eine aussagekräftige Studie, wonach bei unveränderter Survival-Rate ein signifikanter Unterschied in Bezug auf die Qualität und das Vorhanden­sein keratinisierter Gingiva besteht, was in der ästhetischen Zone im Zweifel eher zu einer vorherigen Socket Preservation raten lässt.

Auch erwähnte er, dass bei der minimalinvasiven Sofortimplantation, nach dem häufigsten, eher banalen Fehler einer zu weit buccalen Insertion, die vertikale Dimension durch eine unzureichende Tiefe nicht ausreichend berücksichtigt werde. Hier wird von ihm im Zweifelsfall zu einer Röntgenkontrolle geraten.                

Im Zusammenhang mit der Patientenaufklärung, gab der erfahrene Praktiker dem Auditorium noch einen wichtigen Rat mit auf den Weg. Insbesondere bei Sofortimplantationen sollten vor der OP die Patienten darüber unterrichtet werden, dass es intraoperativ auch eine Rückzugsentscheidung durch den Operateur geben kann. Es können sich unvorhersehbare Umstände ergeben, die dies im Hinblick auf das Erreichen des abschließenden Erfolges rechtfertigen. So kann laut Bergmann das vorher im Rahmen einer Aufklärung in dieser Weise Gesagte stets wissenschaftlich begründet werden, während eine nachträgliche Erklärung im Falle des Abbruchs stets als Entschuldigung wahrgenommen wird, was nachteilig ist.

Den Abschluss des Fortbildungsteils bildete PD Dr. Dan Brüllmann, Mainz, mit seinem Vortrag: „Keine Angst vor der Kieferhöhle“.

In seinen Ausführungen vermittelte er wertvolle Erkenntnisse, die von hoher Relevanz für oralchirur­gische Eingriffe im Oberkiefer sind, nicht nur für Kolleginnen und Kollegen, die implantieren.

Nach kurzer Einleitung in die grundsätzliche Sinus-Anatomie, klärte Brüllmann darüber auf, dass die Sinusitis maxillaris immerhin 30 % dentogenen Ursprunges ist. Dabei kann sie insbesondere durch das DVT gut bildgebend dargestellt werden. Ihre klinischen Symptome bestehen unter anderem in einer Schmerzintensivierung bei Lageveränderung.

Dabei kommt es bei der rhinogenen Sinusitis maxillaris aufgrund der entzündlichen Vorgänge an der Sinus-Basis zu bisweilen starken Schmerzen der angrenzenden Zähne ohne dentogenen Bezug, was im Hinblick auf die Therapieentscheidung von Bedeutung ist.    

Die dentogene Sinusitis maxillaris folgt einer typischen Symptomatik. Hierbei zeigen sich einseitig Schmerzen, Aufbiss-Empfindlichkeit, Palpationsempfindlichkeit, eitriger Schnupfen und eine ebenso einseitige Schleim-Eiter-Straße an der Rachenhinterwand.  

Stets muss, besonders bei einseitiger Entleerung von Blut aus dem Nasenloch, das mögliche, wenn auch seltene, Vorhandensein eines Tumors bis zum Vorliegen einer Ausschlussdiagnostik in Betracht gezogen werden.  

Eine MAV kann durch Extraktion oder Wurzelspitzenresektion iatrogen hervorgerufen werden und muss nach Diagnose mittels Sondierung umgehend durch Lappen-OP gedeckt werden.

Bei länger bestehender, nicht behandelter MAV, ist von einer starken Keimbesiedelung des Sinus maxillaris auszugehen. PD Dr. Brüllmann beschrieb, dass dann vor oralchirurgischer Deckung mittels Rehrmann-Lappen eine umfangeiche Spülung der noch offenen Kieferhöhle erforderlich ist, die so lange ausgeführt wird, bis die Spülflüssigkeit klar ist.

Eine weitere dentogene Erkrankung der Kieferhöhle kann aufgrund periapical infizierter Zähne resul­tieren. Dabei wölbt sich die Kieferhöhlenschleimhaut auf und es entsteht eine Pseudozyste. Die Therapie besteht in der Entfernung der verursachenden Zähne mit anschließender Wundversorgung. Bei Pilz­infektionen aufgrund von Aspergillose durch überpresstes ZNO-Material muss das Material durch chirur­gischen Eingriff entfernt werden. Der piezochirurgische Zugang zum Sinus findet durch das Ausschnei­den eines Knochendeckels statt, der zuvor mit mindestens zwei Perforationen versehen wurde, um ihn anschließend per Naht zuverlässig zu fixieren.  Weitere Fremdkörper im Rahmen zahnärztlicher Eingriffe können neben WF-Material sein: Dislozierte Wurzelreste, Abformmaterial, Implantate und Fräsen, deren Bergung häufig auch durch endoskopische Maßnahmen minimalinvasiv gelingt.

Bei der iatrogen verursachten Implantat-Exposition in den Sinus maxillaris kann es zu Nasenbluten und dem Entstehen einer Pseudozyste kommen, allerdings gibt es nach Auskunft des Referenten keine statistisch signifikanten Unterschiede in der Überlebensrate der Implantate.

Abschließend stellte PD Brüllmann noch das Ergebnis eines Revue aus dem Zeitraum von 1976-2006 vor, wonach die Kieferhöhlenschleimhaut eine hohe osteogenetische Potenz besitzt. Eine verletzungsfreie Anhebung der Kieferhöhlenschleimhaut über das Implantat nach dem „Zeltstangen-Prinzip“, rechtfertigt es, gerade beim Zweifel, ob ein interner Sinuslift zur Perforation geführt hat, das Einbringen von Augmentat-Material zu unterlassen, um weitere Komplikationen zu vermeiden.       

Nachdem dieser äußerst interessante Fortbildungsteil des Colloquium Carnevale beendet war, ging die Veranstaltung in den geselligen Teil über. Nach einer Pause zum Anlegen der Masken und Kostüme, trafen sich die Teilnehmer und Referenten zu einem gemeinsamen Abendessen, um sich für den bevorstehenden Besuch der „MCV-Funzelsitzung“ zu stärken.

Angeführt von seiner „Tollität Prinz Torsten dem Ersten“ aus Bingen, begab man sich in die frisch renovierte, festlich geschmückte Rheingoldhalle, um die Plätze für einen unterhaltsamen, vierfarbbunten Abend einzunehmen. So wurde das Beisammensein fastnachtlich, mit viel Spaß und guter Laune fortgesetzt, bis die Sitzung mit dem durch die weltbekannten Hofsänger dargebrachten „So ein Tag, so wunderschön, wie heute“ gegen Mitternacht mit einem fulminanten Höhepunkt und dreifach donnerndem Helau ausklang.

Dr. Boris Henkel

Öffentlichkeitsreferent BZKR

⇒ Bericht Colloquim Carnevale 2023 - Download

Logo