Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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??? Schwierigkeiten ??? Konflikte ??? Probleme ???

Sprechstunde der Ausbildungsberatung I donnerstags  17 - 18 Uhr

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"Es ist besser miteinander zu reden, als gegeneinander zu schweigen" - Ignazio Silone


An wen können Sie sich wenden?


Ich heiße Tatjana Schernikau und habe als

Ausbildungsberaterin der BZK Rheinhessen und Wirtschaftsmediatorin mit IHK-Zertifikat

ein offenes Ohr für Sie.

Sie erreichen mich donnerstags von 17 bis 18 Uhr
in der Sprechstunde der Ausbildungsberatung
unter der Handy-Nummer 0157-32 37 37 85.

Ihre Angelegenheit ist dringend und duldet keinen Aufschub?

Schreiben Sie mir eine E-Mail an  ausbildungsberatung@bzkr.de oder eine WhatsApp an die obige Handy-Nummer. Vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben, damit ich Sie zurückrufen kann.

Liebe Auszubildende, liebe zukünftige ZFA,

die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen hat mich als Mediatorin für das Ausbildungswesen für Sie bestellt, um Ihnen in schwierigen Situationen während Ihrer Ausbildungs­­zeit zur Seite zu stehen.

Es ist besonders wichtig, Probleme rechtzeitig zu erkennen und in Angriff zu nehmen. Natürlich ist nicht jedes Problem gleich so groß, dass man fremde Hilfe in Anspruch nehmen muss. In den meisten Fällen können die Schwierigkeiten schon in einem Gespräch zwischen der/m Auszubildenden und dem Ausbilder beseitigt werden. Oft haben die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in der Praxis einen guten Tipp parat. Wenn Sie jedoch merken, dass Ihre Probleme immer größer werden, scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren und sich unverbindlich beraten zu lassen.

Bei Bedarf kann ein zahnärztlicher Ausbildungsberater oder eine zahnärztliche Ausbildungsberaterin hinzugezogen werden. Diese sind Herr Matthias Gloede, Herr Dr. Gerrit Rust, Frau Dr. Muhlise Azrak und Frau Dr. Sandra Goedecke.

Die Beratung ist vertraulich, d. h. ich darf über Ihre Belange nicht ohne Ihr Einver­ständnis mit Ihrem Ausbilder oder anderen Personen reden. Lediglich die Kammer darf von mir konsultiert werden. Gleiches gilt für die zahnärztlichen Ausbildungsberater/innen. Der Kontakt mit Ihrem Ausbilder erfolgt erst dann, wenn Sie dem zugestimmt haben. Selbstverständlich wird dabei vorausgesetzt, dass Sie Ihr Anliegen ehrlich offenlegen und keine wichtigen Details verschweigen.

Ihre Tatjana Schernikau

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