Kurs. Nr. 23 786002 am 25.10.2023 von 15.00 - 21.00 Uhr => online
(Bei der Buchung muss die E-Mail-Adresse des Kursteilnehmers angegeben werden.)
Kurs. Nr. 24 786001 am 20.03.2024 von 15.00 - 21.00 Uhr => online
Kurs. Nr. 24 786002 am 09.10.2024 von 15.00 - 21.00 Uhr => online
(Bei der Buchung muss die E-Mail-Adresse des Kursteilnehmers angegeben werden.)
Bitte beachten Sie, dass derjenige, der die Buchung vornimmt, auch der Rechnungsempfänger ist. Zahlt also der/die Arbeitgeber/in den Kurs, sollte er/sie buchen. Bei der Buchung muss die E-Mail-Adresse des Kursteilnehmers angegeben werden.
Kurs Nr. 23 781004 am 08.11.2023 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
Kurs Nr. 24 781001 am 31.01.2024 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
Kurs Nr. 24 781002 am 24.04.2024 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
Kurs Nr. 24 781003 am 06.11.2024 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
Zahnärzte/-innen, die erstmalig ihre Fachkunde nachweisen müssen, benötigen eine Bescheinigung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz über ihre vorhandene Fachkunde. Diese ist der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion vorzulegen. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erworben. Grundsätzlich reicht das in Deutschland abgeschlossene Studium der Zahnmedizin aus. Zur Ausstellung der Fachkundebescheinigung ist eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses (Examenszeugnis) einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Röntgen ein Prüfungsbestandteil war.
Die Fachkunde für Dentale Volumentomografie wird in Kursen, die von der zuständigen Behörde (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) anerkannt sind, erworben. Die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Kurs beinhaltet gleichzeitig die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz. Wer die Fachkunde für die Dentale Volumentomografie erworben hat, muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisieren. Eine spezielle Aktualisierung für DVT Fachkundeinhaber ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Die regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (Zahnärzte) bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz (ZFA) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle fünf Jahre erfolgen. Eine Aktualisierung im Laufe des entsprechenden Kalenderjahres reicht nicht aus, sondern sie muss spätestens taggenau innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Entscheidend ist hierbei das Datum der Teilnahmebescheinigung.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nach ihrem Staatsexamen noch keinen Aktualisierungskurs ablegten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Fachkunde durchgeführt haben.
Zahnmedizinische Fachangestellten, die nach dem Schulabschluss noch keinen Aktualisierungskurs besuchten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Kenntnisse durchgeführt haben. Es gilt das Datum der bestandenen Röntgenprüfung, das von dem Datum der Abschlussprüfung abweichen kann.
Wird festgestellt, dass der 5-Jahres-Zeitraum für die Aktualisierung der Kenntnisse oder der Fachkunde überschritten wurde, muss die betroffene Person einen schriftlichen Antrag auf verspätete Aktualisierung an die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (Langenbeckstr. 2, 55131 Mainz) stellen.
Zahnärzte/innen dürfen in solchen Fällen bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung Röntgenuntersuchungen weder anordnen, noch durchführen und natürlich auch nicht abrechnen!
Sollten die ZFA ihre termingerechte Aktualisierung versäumen, dürfen sie von diesem Tag an bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung keine Röntgengeräte bedienen!
W I C H T I G ! Die Aktualisierungsbescheinigungen sind Dokumente, die pflichtgemäß in der Praxis archiviert werden müssen, damit diese bei einer eventuellen Kontrolle vorgezeigt werden können.
Wer benötigt einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen? Das Angebot richtet sich an alle
- ZAHs / ZFAs, die noch keine Kenntnisse im Strahlenschutz haben,
- ZAHs / ZFAs, die den Aktualisierungskurs verpasst haben,
- MFAs, die ein einer zahnärztlichen Praxis arbeiten.
Sobald in Rheinland-Pfalz wieder ein Erwerbskurs durchgeführt wird, finden Sie hier die aktuellsten Informationen.
Angebote außerhalb von Rheinland-Pfalz können Sie über den nachfolgenden Link anschauen:
http://www.strahlenschutzkurse-qsk.de/kursfinder/anbieter/MR9.php
Zahnärzte und Zahnärztinnen, die nicht im Besitz eines gültigen "Röntgenscheins" sind oder nicht in Deutschland studiert haben, müssen die Fachkunde im Strahlenschutz nach Erhalt der Berufszulassung gesondert erwerben, um Röntgenaufnahmen anfertigen und befunden zu dürfen. In Rheinland-Pfalz werden derzeit keine Erwerbskurse angeboten. Hier können Sie sich jedoch nach externen Kursanbietern erkundigen:
http://www.strahlenschutzkurse-qsk.de/kursfinder/anbieter/MR3-1.php