Kurs. Nr. 23 786001 am 15.03.2023 von 15.00 - 21.00 Uhr => online
(Nicht mehr buchbar!)
Kurs. Nr. 23 786002 am 25.10.2023 von 15.00 - 21.00 Uhr => online
Die Kurse werden als Online-Seminar abgehalten (bei der Buchung muss die E-Mail-Adresse des Kursteilnehmers angegeben werden).
Bitte beachten Sie, dass derjenige, der die Buchung vornimmt, auch der Rechnungsempfänger ist. Zahlt also der/die Arbeitgeber/in den Kurs, sollte er/sie buchen. Bei der Buchung muss die E-Mail-Adresse des Kursteilnehmers angegeben werden.
Kurs Nr. 23 781002 am 29.03.2023 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
=> AUSGEBUCHT!
Kurs Nr. 23 781003 am 10.05.2023 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
=> AUSGEBUCHT!
Kurs Nr. 23 781004 am 08.11.2023 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
Zahnärzte/-innen, die erstmalig ihre Fachkunde nachweisen müssen, benötigen eine Bescheinigung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz über ihre vorhandene Fachkunde. Diese ist der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion vorzulegen. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erworben. Grundsätzlich reicht das in Deutschland abgeschlossene Studium der Zahnmedizin aus. Zur Ausstellung der Fachkundebescheinigung ist eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses (Examenszeugnis) einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Röntgen ein Prüfungsbestandteil war.
Die Fachkunde für Dentale Volumentomografie wird in Kursen, die von der zuständigen Behörde (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) anerkannt sind, erworben. Die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Kurs beinhaltet gleichzeitig die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz. Wer die Fachkunde für die Dentale Volumentomografie erworben hat, muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisieren. Eine spezielle Aktualisierung für DVT Fachkundeinhaber ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Die regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (Zahnärzte) bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz (ZFA) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle fünf Jahre erfolgen. Eine Aktualisierung im Laufe des entsprechenden Kalenderjahres reicht nicht aus, sondern sie muss spätestens taggenau innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Entscheidend ist hierbei das Datum der Teilnahmebescheinigung.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nach ihrem Staatsexamen noch keinen Aktualisierungskurs ablegten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Fachkunde durchgeführt haben.
Zahnmedizinische Fachangestellten, die nach dem Schulabschluss noch keinen Aktualisierungskurs besuchten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Kenntnisse durchgeführt haben. Es gilt das Datum der bestandenen Röntgenprüfung, das von dem Datum der Abschlussprüfung abweichen kann.
Wird festgestellt, dass der 5-Jahres-Zeitraum für die Aktualisierung der Kenntnisse oder der Fachkunde überschritten wurde, muss die betroffene Person einen schriftlichen Antrag auf verspätete Aktualisierung an die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (Langenbeckstr. 2, 55131 Mainz) stellen.
Zahnärzte/innen dürfen in solchen Fällen bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung Röntgenuntersuchungen weder anordnen, noch durchführen und natürlich auch nicht abrechnen!
Sollten die ZFA ihre termingerechte Aktualisierung versäumen, dürfen sie von diesem Tag an bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung keine Röntgengeräte bedienen!
W I C H T I G ! Die Aktualisierungsbescheinigungen sind Dokumente, die pflichtgemäß in der Praxis archiviert werden müssen, damit diese bei einer eventuellen Kontrolle vorgezeigt werden können.
Sofern Sie nicht mehr im Besitz eines gültigen „Röntgenscheins“ sind, eine Fortgeltung nach § 49 StrSchV also nicht mehr möglich ist, müssen Sie einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besuchen, um Ihre Röntgenberechtigung (wieder) zu erlangen.
Er besteht aus einem theoretischen Teil mit Selbststudium, einem praktischen Teil in der eigenen und einer fremden Zahnarztpraxis, sowie einer schriftlichen Abschlussprüfung.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie eine Urkunde über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnheilkunde für Zahnmedizinische Fachangestellte.
Den nächstmöglichen Erwerbskurs in Rheinland-Pfalz bietet die BZK Trier an folgendem Termin an:
Freitag, 16.06.2023 von 13:00-18:00 Uhr und
Samstag, 17.06.2023 von 09:00-17:00 Uhr
Die Teilnahmegebühr beträgt 450,-€ pro Person. Über diesen Link gelangen Sie direkt in die Anmeldemaske der BZK Trier:
www.bzk-trier.de/bzk-kurs/erwerb-der-erforderlichen-kenntnisse-im-strahlenschutz-2/
Auch die BZK Pfalz bietet einen Erwerbskurs an folgendem Termin an:
Freitag, 08.09.2023 von 13:00-18:00 Uhr und
Samstag, 09.09.2023 von 09:00-17:00 Uhr
Die Teilnahmegebühr beträgt 290,-€ pro Person. Hier finden Sie das Anmeldeformular, welches Sie augefüllt bitte direkt an die BZK Pfalz senden:
Zahnärzte und Zahnärztinnen, die nicht im Besitz eines gültigen "Röntgenscheins" sind oder nicht in Deutschland studiert haben, müssen die Fachkunde im Strahlenschutz nach Erhalt der Berufszulassung gesondert erwerben, um Röntgenaufnahmen anfertigen und befunden zu dürfen. In Rheinland-Pfalz werden derzeit keine Erwerbskurse angeboten. Hier können Sie sich jedoch nach externen Kursanbietern erkundigen:
http://www.strahlenschutzkurse-qsk.de/kursfinder/anbieter/MR3-1.php