Kurs. Nr. 24 786002 am 09.10.2024 von 15.00 - 21.00 Uhr => online
AUSGEBUCHT!
Kurs. Nr. 25 786001 am 29.01.2025 von 15.00 - 21.00 Uhr => online
Anmeldeschluss: 15.01.2025
Kurs. Nr. 25 786002 am 05.11.2025 von 15.00 - 21.00 Uhr => online
Anmeldeschluss: 22.10.2025
Bitte beachten Sie, dass derjenige, der die Buchung vornimmt, auch der Rechnungsempfänger ist. Zahlt also der/die Arbeitgeber/in den Kurs, sollte er/sie buchen. Bei der Buchung muss die E-Mail-Adresse des Kursteilnehmers angegeben werden.
Kurs Nr. 24 781003 am 06.11.2024 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
Anmeldung nicht mehr möglich!
Kurs Nr. 25 781001 am 05.03.2025 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
Anmeldeschluss: 19.02.2025
Kurs Nr. 25 781002 am 27.08.2025 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
Anmeldeschluss: 13.08.2025
Kurs Nr. 25 781003 am 24.09.2025 (Mittwoch) von 15:00 - 17:00 Uhr => online
Anmeldeschluss: 10.09.2025
Zahnärztinnen/Zahnärzte, die erstmalig ihre Fachkunde nachweisen müssen, benötigen eine Bescheinigung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz über ihre vorhandene Fachkunde. Diese ist der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion vorzulegen. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erworben. Grundsätzlich reicht das in Deutschland abgeschlossene Studium der Zahnmedizin aus. Zur Ausstellung der Fachkundebescheinigung ist eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses (Examenszeugnis) einzureichen, aus dem hervorgeht, dass Röntgen ein Prüfungsbestandteil war.
⇒ Kontakt und weitere Informationen / Zahnärzte: Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen
Die Fachkunde für Dentale Volumentomografie wird in Kursen, die von der zuständigen Behörde (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) anerkannt sind, erworben. Die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Kurs beinhaltet gleichzeitig die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz. Wer die Fachkunde für die Dentale Volumentomografie erworben hat, muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisieren. Eine spezielle Aktualisierung für DVT Fachkundeinhaber ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Die regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (Zahnärzte) bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz (ZFA) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle fünf Jahre erfolgen. Eine Aktualisierung im Laufe des entsprechenden Kalenderjahres reicht nicht aus, sondern sie muss spätestens taggenau innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Entscheidend ist hierbei das Datum der letzten Kursteilnahme.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nach ihrem Staatsexamen noch keinen Aktualisierungskurs ablegten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Fachkunde durchgeführt haben.
Zahnmedizinische Fachangestellte, die nach dem Schulabschluss noch keinen Aktualisierungskurs besuchten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Kenntnisse durchgeführt haben. Es gilt das Datum der bestandenen Röntgenprüfung, das von dem Datum der Abschlussprüfung abweichen kann.
Wird festgestellt, dass der 5-Jahres-Zeitraum für die Aktualisierung der Kenntnisse oder der Fachkunde überschritten wurde, muss die betroffene Person einen Antrag auf Fortgeltung an die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz stellen, um verspätet aktualisieren zu können. Dazu steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses ist ausschließlich elektronisch auszufüllen und per E-Mail an roentgenstelle@lzk.de zu senden.
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
1. Vollständiger Antrag wird gestellt
2. Prüfung der Voraussetzungen eines Fortgeltungsbescheides und Rechnungsstellung durch die LZK
3. Nach Zahlungseingang erfolgt die Zustellung des Fortgeltungsbescheides
4. Sie melden sich mit dem Fortgeltungsbescheid zum nächstmöglichen Aktualisierungskurs bei der jeweiligen BZK an