Nach Ablauf der Erklärungsfrist wurde das Ergebnis der Wahlen der BZK Rheinhessen im Sonderrundschreiben Nr. 01/22 vom 11.04.2022 veröffentlicht. Das Rundschreiben ist im internen Bereich der Homepage eingestellt.
Am 23.03.2022 erfolgte die Auszählung der abgegebenen Stimmen. Bewerber/innen, die sich für die Vertreterversammlung der BZKR aufgestellt haben, erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben mit der Aufforderung zur Erklärung über die Annahme der Wahl. Nicht gewählte Bewerber/innen gelten als Nachrücker.
Die Ergebnisse der Wahlen werden nach Ablauf der Erklärungsfrist veröffentlicht.
Zur Freiberuflichkeit gehört eine aktive Teilnahme an der Demokratie - Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und entscheiden Sie mit, wer Ihre standespolitischen Interessen in der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen und in der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz vertreten soll.
Im Jahr 2022 stehen Wahlen an, zu denen Sie verschiedene Wahlunterlagen erhalten werden. Im Zahnärzteblatt Nr. 4/21 können Sie sich detailliert zu der Wahl der Landeszahnärztekammer informieren.
In den Wahlen der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen wird die Vertreterversammlung (VV) gewählt. Diese besteht aus 21 Delegierten aus 5 Wahlkreisen und befasst sich mit allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Dazu zählen u.a. die Festlegung der Satzungsbestimmungen, die Wahl des Vorstandes sowie die Kontrolle über Rechnungsprüfung und Haushalt. Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind in der ⇒Hauptsatzung definiert.
Vor der Wahl gibt es satzungsmäßig 4 Wahlrundschreiben. Mit dem ersten Wahlrundschreiben (Mitte Januar) werden Sie aufgerufen, sich zur Wahl aufzustellen und über das allgemeine Wahlprocedere eingehend informiert. Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied der BZK Rheinhessen, das in das Wählerverzeichnis der BZK Rheinhessen eingetragen ist.
Das zweite Wahlrundschreiben (Anfang Februar) hat zum Ziel, den Zwischenstand der Bewerberliste bekannt zu geben und nochmals zur Bewerbung bis Fristablauf aufzurufen. Die endgültige Bewerberliste wird mit dem dritten Wahlrundschreiben (Anfang März) veröffentlicht. Kurz danach erfolgt der Versand der Wahlunterlagen mit dem vierten Wahlrundschreiben.
Die den einzelnen Wahlkreisen zustehende Anzahl der Sitze wird nach dem Wahlverfahren nach d´Hondt aufgrund der in den Wählerverzeichnissen festgestellten Anzahl der Wahlberechtigten der einzelnen Wahlkreise festgestellt. In der aktuellen Legislaturperiode (2017-2022) entfielen auf den Wahlkreis (WK) Mainz 12 Sitze, WK Bingen 3 Sitze, WK Worms 2 Sitze, WK Alzey 2 Sitze und WK Universitätsklinik ebenfalls 2 Sitze. Wer diese Sitze künftig besetzt, hängt von Ihrer Entscheidung ab.
Dabei ist es wichtig, dass sich gerade jüngere Kolleginnen und Kollegen für die Selbstverwaltung interessieren. Obwohl der Frauenanteil in den Gremien der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, rufen wir trotzdem verstärkt unsere Kolleginnen auf, sich zur Wahl aufzustellen.
Der Vorstand