Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Örtliche Vertretung der Zahnärztlichen Stelle


An-, Um-, Abmeldungen der Röntgengeräte

Die Änderungen bei Röntgengeräten sind der Örtlichen Vertretung der Zahnärztlichen Stelle zeitnah mitzuteilen. Sollten Sie ein Röntgengerät an-, um- oder abmelden wollen, bitten wir Sie das unten eingestellte Formular auszudrucken, auszufüllen und im Original an die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen zu senden. Bei neuen Geräten ist eine Kopie des aktuellen Sachverständigen-Prüfberichts beizufügen. Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Meldebestätigung.

Gewerbeaufsicht - Meldepflicht

Unabhängig von der Meldung an die BZKR sind die Änderungen der Gewerbeaufsicht zu melden.

Entsprechende Formulare finden Sie hier Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

 

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TOP 10 - Fehler bei der Einreichung der Unterlagen zur Qualitätsprüfung

Wir haben für Sie die häufigsten Fehler bei der Einreichung der Unterlagen für die Qualitätsprüfung von Röntgeneinrichtungen zusammengestellt:

 1 → falsche Anzahl von Aufnahmen
 2 → Aufnahmen aus dem falschen Zeitraum
 3 → Kombigeräte nicht als Einzelgeräte aufgeführt
 4 → analog: Konstanzaufnahmen nicht geschnitten
 5 → analog: Konstanzaufnahmen falsch bzw. nicht entsprechend der Referenzaufnahme geschnitten
 6 → digital: Bezeichnung der Dateien nicht wie gefordert
 7 → digital: Prüfkörper falsch positioniert
 8 → digital: Lesbarkeit der Dateien nicht auf Fremdrechner überprüft
 9 → digital: Speicherfolie verschlissen
10 → Sachverständigen-Bericht fehlt oder ist abgelaufen

Um die Abläufe zu optimieren, bitten wir Sie bei der Vorbereitung der Prüfunterlagen darauf zu achten, dass diese vollständig sind und die oben genannten Mängel bereits im Vorfeld ausgeschlossen sind.

Dem Aufforderungsanschreiben sind als Hilfestellung Checklisten beigefügt, der Sie die Anzahl der benötigten Aufnahmen entnehmen können. Hier können auch direkt Rechtfertigende Indikation und Befund für Patientenaufnahmen eingetragen werden, um das Verfahren zu vereinfachen. Weiterhin geben Ihnen die Erläuterungen zu den Checklisten wertvolle Tipps zur Umsetzung.

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