Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Wir sind stets bemüht, unsere Datenbank auf dem aktuellen Stand zu halten. Deswegen bitten wir alle Mitglieder relevante Datenänderungen der Verwaltung der BZKR bekannt zu geben (Formular s. unten).

Werden Zusatzqualifikationen bzw. akademische Grade erworben, ist der Meldung auch die jeweilige Urkunde in beglaubigter Form beizulegen. Bei Umzügen, Praxiseröffnung, Praxisaufgabe, Arbeitgeber- wechsel bei Assistenten/innen und Angestellten Zahnärzten/innen sind die neue Adresse, Telefon- und Faxnummern, ggf. auch eine E-Mail-Adresse mitzuteilen. Außerdem ist bei Rückgabe einer Kassenzulassung die Weiterführung einer Privatpraxis innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.

Darüber hinaus bitten wir alle Mitglieder, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, jegliche Änderungen unverzüglich der Geschäftsstelle in schriftlicher Form mitzuteilen.



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