Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

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Anspruch auf Freistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber (Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungs- urlaub genannt). Dieser Anspruch beläuft sich in der Regel auf zehn Tage im Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Bei der besuchten Maßnahme muss es sich um eine nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung handeln.
Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Folgende Einschränkungen gelten bei der Gewährung von Bildungsfreistellung:

  • Der Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht erst nach einem mindestens sechsmonatigen Beschäftigungsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis.
  • Arbeitgeber mit weniger als fünf Beschäftigten sind nicht zur Freistellung verpflichtet, können allerdings freistellen und die Erstattung in Anspruch nehmen.
  • Eine Freistellung kann aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen einmal verschoben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:



Antrag auf Erstattung eines pauschalierten Anteils des Arbeitsentgeltes

Die Bausteinkurse 1, 2, 3, 5 und 6 sowie der ZMP-Kurs werden regelmäßig nach dem Bildungs- freistellungsgesetz als Veranstaltungen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung anerkannt. Für den Bausteinkurs 4 wird generell keine Genehmigung erteilt.

Der Antrag auf Erstattung eines pauschalierten Anteils des Arbeitsentgeltes, das für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlen ist, wird von der BZKR vorgefertigt und zusammen mit der Bestätigungsunterlagen an den/die Kursteilnehmer/in zur Weiterleitung an den Arbeitgeber geschickt.

Der Antrag sollte dann von dem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz eingereicht werden.

Erläuterungen des Ministeriums für Arbeitgeber und für Beschäftigte sowie Ablaufdiagramme finden Sie hier:



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