Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Fehlstellungen können sowohl durch Karies erworben und heute auch häufig durch Vererbung bedingt sein. Die Zahnfehlstellungen stellen nicht allein ein ästhetisches Problem dar.

Die Korrektur der Zähne durch eine kieferorthopädische Behandlung schafft eine optimale Ausgangs- situation für Ihre Zähne. Die Belastung durch die Nahrungsaufnahme entspricht dem natürlichen Gebiss. Die Reinigung der Zähne lässt sich nach Korrektur aller Fehlstellungen einfach und gründlich durchführen. Auch parodontale Schäden lassen sich durch eine kieferorthopädische Behandlung unter Umständen vermeiden.

Die kieferorthopädische Behandlung stellt somit eine Prophylaxe für Ihre Zähne dar.

Kinder sollten dem Kieferorthopäden im Alter von 8-9 Jahren bei Mädchen und 10-11 Jahren bei Jungen vorgestellt werden. Der Kieferorthopäde entscheidet dann über den optimalen Zeitpunkt der Behandlung und wird Ihnen alle Möglichkeiten der Therapie erklären.

Auch Erwachsene sollten heute vor einer Versorgung durch den Zahnarzt eventuell einen Kiefer- orthopäden konsultieren, da durch vorhergehende Korrektur der Zahnstellung sich unter Umständen der Aufwand und das ästhetische Ergebnis der zahnärztlichen Versorgung verbessern lassen.

Ihr Zahnarzt / Ihre Zahnärztin berät Sie über die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung.



Patientenbroschüre zur Kieferorthopädie

Die Broschüre der Bayerischen Landeszahnärztekammer beschäftigt sich mit den wichtigsten Aspekten der Kieferorthopädie, z.B. Ursachen, Vermeidung, Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten – auch bei Erwachsenen.

Hier können Sie die Broschüre kostenlos herunterladen:



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