Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Zuständige Sachbearbeiterin

Cornelia Mehrwald

Tel. 06131-49085-25
E-Mail: 
strahlenschutz@bzkr.de



Aktualisierungskurse für Zahnmedizinische Fachangestellte

Zahnmedizinische Fachangestellte müssen einen Aktualisierungs­kurs innerhalb von 5 Jahren nach der letzten Aktualisierung besuchen. Die Aktualisierung hat individuell spätestens taggenau innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen. Entscheidend ist hierbei das Datum der Teilnahme­beschei­nigung.



ZFAs, die nach dem Schulabschluss noch keinen Aktualisierungs­kurs besuchten, müssen eine Aktualisierung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb der Kenntnisse durchgeführt haben. Es gilt das Datum der bestandenen Röntgenprüfung, das von dem Datum der Abschlussprüfung abweichen kann. 

Sollten die ZFAs ihre termingerechte Aktualisierung versäumen, dürfen sie von diesem Tag an bis zur nächsten erfolgreichen Aktualisierung keine Röntgengeräte bedienen!



Ausnahmeregelung zur Fortgeltung der Kenntnisse im Strahlenschutz

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das zuständige Ministerium in RLP eine Ausnahmeregelung bei Fristüberschreitung in folgendem Zeitraum getroffen: Vom 01.03.2020 bis 30.06.2021 ablaufende Fristen gelten ohne weitere Prüfung als eingehalten, wenn die Kursteilnahme ungeachtet des jeweiligen Aktualisierungstermins bis zum 30. Juni 2021 erfolgt oder wenn die Kursteilnahme nach dem 30.06.2021 spätestens zum nächstmöglichen (beim Kursveranstalter verfügbaren) Termin erfolgt.



Termine 2021

Online-Seminar
Anmeldung nur online

Bitte beachten Sie, dass derjenige, der die Buchung vornimmt, auch der Rechnungsempfänger ist. Zahlt also der/die Arbeitgeber/in den Kurs, sollte er/sie buchen.

 

Kurs Nr. 21 781003 am 10.11.2021 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => evtl. online

(Bei der Buchung muss die E-Mail-Adresse des Kursteilnehmers angegeben werden)



Termine 2022

Online-Seminar
Anmeldung nur online

Bitte beachten Sie, dass derjenige, der die Buchung vornimmt, auch der Rechnungsempfänger ist. Zahlt also der/die Arbeitgeber/in den Kurs, sollte er/sie buchen.

(Bei der Buchung muss die E-Mail-Adresse des Kursteilnehmers angegeben werden) 

Kurs Nr. 22 781001 am 12.01.2022 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => evtl. online

Kurs Nr. 22 781002 am 19.01.2022 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => evtl. online

Kurs Nr. 22 781003 am 02.02.2022 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => evtl. online

Kurs Nr. 22 781004 am 09.02.2022 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => evtl. online

Kurs Nr. 22 781005 am 16.02.2022 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => Worms

Kurs Nr. 22 781006 am 23.02.2022 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => Worms

Kurs Nr. 22 781007 am 02.03.2022 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => evtl. online

Kurs Nr. 22 781008 am 09.03.2022 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => evtl. online

Kurs Nr. 22 781009 am 16.03.2022 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => evtl. online

Kurs Nr. 22 781011 am 21.09.2022 (Mittwoch) von 15:00 - 18:00 Uhr => evtl. online

Sollte es sich um Präsenzveranstaltungen handeln, finden diese mit Ausnahme vom 16.02. und 23.02.2022 in Mainz im Erbacher Hof statt.

 



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