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⇒ BZÄK: Spendenaufruf für die Ukraine
Bundeszahnärztekammer und das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte rufen zu Spenden für die Menschen in der Ukraine auf. Hunderttausende sind dort ohne Strom und Wasser, es werden zudem Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Materialien und vieles mehr gebraucht.
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⇒ Bundesministerium für Gesundheit
Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer
Schutzsuchende aus der Ukraine sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt: entweder nach Äußerung eines Schutzgesuchs (§ 1 Abs. 1 Nr. 1a AsylbLG) oder nach Erteilung eines Aufenthaltstitels (§ 24 AufenthG gemäß §1 Abs. 1 Nr. 3a AsylbLG). Es besteht ein Anspruch auf Gesundheitsleistungen (§§ 4, 6 AsylbLG). Demnach wird die notwendige gesundheitliche Versorgung gewährleistet.