BLok - der digitale betriebliche Ausbildungsnachweis

Achtung: BLok läuft bei BZK Rheinhessen aus

Diese Informationsseite und das Online-Berichtsheft über BLok laufen bei BZK Rheinhessen aus.


Das Portal darf ausschließlich noch für bestehende Ausbildungsverhältnisse genutzt werden, bei denen die Ausbildung bis Ende 2024 begonnen hat und deren Ausbildungsnachweis weiterhin über BLok geführt wird.

Keine neuen Ausbildungsverhältnisse anlegen / Beendete Ausbildungen löschen

Ausbildungsbetriebe werden gebeten, im bisherigen Portal keine neuen Auszubildenden und keine neuen Ausbildungsverhältnisse mehr hinzuzufügen. Bereits abgeschlossene oder anderweitig beendete Ausbildungsverhältnisse bitten wir zeitnah zu löschen.

Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen entrichtet für jede im Portal geführte Auszubildende und jeden im Portal geführten Auszubildenden ein Nutzungsentgelt. Daher ist es wichtig, nicht mehr benötigte Zugänge und beendete Ausbildungsverhältnisse zu entfernen.

Zugang zum BLok

nur bei Ausbildungsbeginn bis Ende 2024

Möchten Sie die Fragebögen zum Berichtsheft oder Anleitungen herunterladen?

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Erstanmeldung für Ausbildungsbetriebe

Nur bei Übernahme eines Azubis mit BLok-Berichtsheft

Ausbildungspraxen, die BLok bisher noch nicht genutzt haben, müssen vor der erstmaligen Nutzung eine Nutzungsvereinbarung mit der BZKR abschließen. Die Nutzungsvereinbarung ist nur einmalig erforderlich.

Schritt 1

Beantragen Sie die Zusendung der Nutzungsvereinbarung für BLok mit dem unten zur Verfügung gestellten Formular oder formlos per E-Mail an ausbildung@bzkr.de.

Schritt 2

Sie erhalten von der BZKR per Post eine Nutzungsvereinbarung für das Online-Portal BLok in zweifacher Ausfertigung. Füllen Sie diese aus und senden an die BZKR per Post (1 Exemplar) oder E-Mail als .pdf-Datei (bitte keine Bild-Dateien) zurück.

Schritt 3

Die BZKR beantragt bei BLok die Zugangsdaten für Sie als Ausbildungsbetrieb. Diese gehen Ihnen innerhalb weniger Tage per E-Mail zu.

Als Absender der Mail sehen Sie Support BLok / support@online-ausbildungsnachweis.de. In einzelnen Fällen agieren die Mitarbeiter der BPS über ein direktes Mailing, sodass dann der/die Mitarbeiter/in als Absender mit Mail-Domäne @bps-system.de erscheint.

Danach können Sie Ihre Auszubildende zur Nutzung der Plattform BLok einladen.

Als Auszubildende ...

warten Sie bitte, bis Ihre Ausbildungspraxis Sie zur Anmeldung bei BLoK einlädt. Sie erhalten eine Mail mit einem Bestätigungslink, folgen dem Link und führen die Online-Anmeldung durch. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf dieser Web-Seite im Bereich "Anleitungen".

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Schwarz
Tel. 06131-49085-24
E-Mail: ausbildung@bzkr.de

Vertretung:
Frau Oberst