Betrieblicher Ausbildungsnachweis
Während der dreijährigen Ausbildung muss von den Auszubildenden ein Betrieblicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) geführt werden.
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG haben die Ausbilder ihre Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten und ihn systematisch zu kontrollieren und abzunehmen. Die/der Auszubildende hat Anspruch darauf, das Berichtsheft während der Arbeitszeit führen zu dürfen.
Ohne Vorlage eines ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweises kann die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht bewilligt werden. Bei Täuschungsversuchen wird die/der Auszubildende nicht zur Prüfung zugelassen.
Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen behält es sich vor, den Betrieblichen Ausbildungsnachweis mit der Anmeldung zum Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung zur Einsicht anzufordern.
Ausbildungsbeginn ab 01.05.2025
Elektronischer Ausbildungsnachweis
in der App Azubi-BZKR
Für Ausbildungsverträge mit Ausbildungsbeginn ab dem 01.05.2025 ist der Ausbildungsnachweis ausschließlich elektronisch zu führen.
Die Führung erfolgt über die für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe kostenfreie App Azubi-BZKR.
Ausbildungsbeginn bis Ende 2024
Klassisch in Papierform
Gilt nur noch für Verträge mit Ausbildungsbeginn bis Ende 2024!
Auszubildende, die ihren Ausbildungsnachweis in klassischer Form führen, müssen diese Form auch bei einem Praxiswechsel beibehalten.
Der Betriebliche Ausbildungsnachweis besteht aus mehreren Dateien, die unten eingestellt sind.
Das Berichtsheft ist gemäß Anleitung anzulegen (s. Datei „Wie legen Sie Ihren Ausbildungsnachweis an“).
Für die Zulassung zur Prüfung ist neben der Bearbeitung des Aufgabenkatalogs (Datei "Aufgabenkatalog_Betrieb_Ausb_Nachweis_ab 2022") die Erstellung der wöchentlichen Tätigkeitsberichte zwingend erforderlich.
Der Ausbildungsnachweis enthält eine tabellarische Übersicht über die nach dem Ausbildungsrahmenplan notwendigen Ausbildungsinhalte. Er ist als Loseblattsammlung zu führen. Die einzelnen Ausarbeitungen / Berichte (1-2 Seiten je nach Stoffumfang) sollen, geordnet nach Themenbereichen, in einem schwarzen Ordner abgeheftet werden. Auf den Berichten ist zu vermerken, wann die/der Auszubildende sich mit dem Ausbildungsgegenstand befasst hat. Die Themen für die Ausarbeitungen können aus dem Ausbildungsrahmenplan resultieren bzw. an die Erfahrungen aus der Praxis anknüpfen. In den Aufsätzen sollte das Schulwissen mit der praktischen Erfahrung zusammengeführt werden, wobei als Schwerpunkt die Praxiserfahrung zu sehen ist.
Für den wöchentlichen Tätigkeitsbericht wird für jede Ausbildungswoche eine Kopie der unten als Muster zur Verfügung gestellten Vorlage benötigt.
Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss eine Bestätigung des Ausbildenden vorgelegt werden, dass der vorgeschriebene Betriebliche Ausbildungsnachweis kontinuierlich, vollständig und ordnungsgemäß geführt wurde (s. letzte Seite in der Datei „Aufgabenkatalog_Betrieb_Ausb_Nachweis_ab 2022“).
Bitte folgen Sie der Anleitung:
Wie legen Sie Ihren Ausbildungsnachweis an
Vorwort zum Ausbildungsnachweis
Aufgabenkatalog_Betrieb_Ausb_Nachweis_ab 2022
Tätigkeitsbericht wöchentlich_Ausb_Nachweis
Muster Betrieblicher Ausbildungsplan BiBB
Online mit BLok
Achtung BLok läuft bei BZK Rheinhessen aus und gilt nur noch für Verträge mit Ausbildungsbeginn bis Ende 2024!
Das Portal darf ausschließlich noch für bestehende Ausbildungsverhältnisse genutzt werden, bei denen die Ausbildung bis Ende 2024 begonnen hat und deren Ausbildungsnachweis weiterhin über BLok geführt wird.
Keine neuen Ausbildungsverhältnisse anlegen / Beendete Ausbildungen löschen
Ausbildungsbetriebe werden gebeten, im bisherigen Portal keine neuen Auszubildenden und keine neuen Ausbildungsverhältnisse mehr hinzuzufügen. Bereits abgeschlossene oder anderweitig beendete Ausbildungsverhältnisse bitten wir zeitnah zu löschen.
Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen entrichtet für jede im Portal geführte Auszubildende und jeden im Portal geführten Auszubildenden ein Nutzungsentgelt. Daher ist es wichtig, nicht mehr benötigte Zugänge und beendete Ausbildungsverhältnisse zu entfernen.
Auszubildende, die ihren Ausbildungsnachweis in BLok führen, müssen diese Form auch bei einem Praxiswechsel beibehalten.
Für die Zulassung zur Prüfung ist neben der Erstellung der wöchentlichen Tätigkeitsberichte im BLok(opens in new tab) auch die Bearbeitung des Aufgabenkatalogs (Fragebögen) zwingend erforderlich. Die Fragebögen sind im BLok-Portal der BZKR(opens in new tab) eingestellt. Hier befinden sich diverse Anleitungen für Arbeitgeber und Auszubildende.
Ausbildungspraxen, die BLok bisher noch nicht genutzt haben, müssen vor der erstmaligen Nutzung eine Nutzungsvereinbarung mit der BZKR abschließen. Die Nutzungsvereinbarung ist nur einmalig erforderlich.
Schritt 1
Beantragen Sie die Zusendung der Nutzungsvereinbarung für BLok mit dem unten zur Verfügung gestellten Formular oder formlos per E-Mail an ausbildung@bzkr.de.
Schritt 2
Sie erhalten von der BZKR per Post eine Nutzungsvereinbarung für das Online-Portal BLok in zweifacher Ausfertigung. Füllen Sie diese aus und senden an die BZKR per Post (1 Exemplar) oder E-Mail als .pdf-Datei (bitte keine Bild-Dateien) zurück.
Schritt 3
Die BZKR beantragt bei BLok die Zugangsdaten für Sie als Ausbildungsbetrieb. Diese gehen Ihnen innerhalb weniger Tage per E-Mail zu.
Als Absender der Mail sehen Sie Support BLok / support@online-ausbildungsnachweis.de. In einzelnen Fällen agieren die Mitarbeiter der BPS über ein direktes Mailing, sodass dann der/die Mitarbeiter/in als Absender mit Mail-Domäne @bps-system.de erscheint.
Danach können Sie Ihre Auszubildende zur Nutzung der Plattform BLok einladen.
Als Auszubildende ...
warten Sie bitte, bis Ihre Ausbildungspraxis Sie zur Anmeldung bei BLoK einlädt. Sie erhalten eine Mail mit einem Bestätigungslink, folgen dem Link und führen die Online-Anmeldung durch. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie auf dieser Web-Seite im Bereich "Anleitungen".
Quicklinks
nur bei Ausbildungsbeginn bis Ende 2024
BLok-Portal der BZKR
Hier finden Sie:
- Fragebögen zum BLok-Berichtheft
- Anleitungen zum BLok
Direkt zum BLok
Hier können Sie:
- Wochenberichte im BLok schreiben
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Schwarz
Tel. 06131-49085-24
E-Mail: ausbildung@bzkr.de
Vertretung:
Frau Oberst