Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung BBA-Z

Weiterbildung ZMP & ZMF

Einführungsseminar BBA-Z für Zahnärzte

Die Teilnahme des Praxisinhabers an einem Einführungsseminar gilt als Voraussetzung für die Zulassung der ZFA zu allen Kursen, die im Rahmen der berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte (BBA-Z) von der Kammer angeboten werden.
Die BZKen in Rheinland-Pfalz haben sich darauf verständigt, die Einführungsseminare alternierend anzubieten.

Das nächste Seminar wird von der BZK Rheinhessen organisiert und findet am 05.05.2027 von 15:00 Uhr - 17:00 Uhr Online statt.

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Mehr wissen. Mehr können. Mehr erreichen.

Nutzen Sie unsere Weiterbildungsangebote und eröffnen Sie sich neue berufliche Perspektiven.

Liebe ZFA,

Sie leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Zahnarztpraxis. Mit einer gezielten Weiterbildung können Sie auf Ihrem Wissen aufbauen, zusätzliche Kompetenzen erwerben und neue Aufgaben übernehmen.

Qualifikationen wie ZMP, ZMV oder ZMF eröffnen Ihnen weitere berufliche Perspektiven und geben Ihnen die Möglichkeit, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Mehr Wissen schafft Sicherheit, stärkt die Eigenständigkeit im Praxisalltag und kann den Weg zu verantwortungsvolleren Tätigkeiten ebnen.

Weiterbildung ist deshalb eine Investition in die eigene berufliche Zukunft – und kann sich neben neuen Aufgaben und Entwicklungsmöglichkeiten auch finanziell positiv bemerkbar machen.

Gut zu wissen:
Eine anerkannte Aufstiegsfortbildung, beispielsweise zur ZMP oder ZMF, kann – je nach Berufserfahrung, Verantwortungsprofil, tatsächlich ausgeübter Tätigkeit und den Gegebenheiten der Praxis – mit einer deutlich höheren Vergütung verbunden sein. Vergleichbare Vergütungsmodelle sehen für entsprechende Qualifikationen Steigerungen von bis zu 25 Prozent gegenüber der jeweiligen Ausgangsvergütung vor. Die konkrete Vergütung wird individuell zwischen Praxis und Mitarbeitenden vereinbart.

Weiterbildung BBA-Z - Schritt für Schritt zum Erfolg...

Das seit vielen Jahren in ganz Rheinland-Pfalz bewährte Weiterbildungskonzept für Zahnmedizinische Fachangestellte ermöglicht Ihnen, liebe ZFA, Ihre fachlichen Qualifikationen in Bausteinkursen Ihrer Wahl Schritt für Schritt zu erweitern. Bei erfolgreichem Abschluss bestimmter Bausteinkurse verbunden mit dem entsprechenden Aufbaukurs besteht sogar die Möglichkeit, sich berufsbegleitend bis hin zur/zum ZMP oder ZMF fortzubilden.

Da unsere Bausteinkurse unterschiedliche in sich abgeschlossene Themenkomplexe umfassen, können sie einzeln gebucht und unabhängig voneinander je nach Interessenschwerpunkten der Teilnehmer besucht werden. Dabei wird ein hoher Wert auf praxisnahe Weiterbildung mit praktischen Übungen am Phantomkopf, gegenseitigen Übungen und Übungen am Patienten gelegt.

Die Bausteinkurse 1 - 6 werden von der BZK Rheinhessen in einem Turnus von zwei Jahren in unterschiedlicher Reihenfolge berufsbegleitend (freitags von ca. 13:00 – 18:00 Uhr und samstags von 08:00 - 17:00 Uhr) angeboten. Nach Ableistung jedes einzelnen Bausteinkurses erfolgt eine schriftliche und mündliche Prüfung. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventen/-innen ein Zertifikat, das befähigt, qualifizierte Funktionen nach Delegation in allen erlernten Bereichen durchzuführen.

Die Bausteinkurse werden von den rheinland-pfälzischen Bezirkszahnärztekammern gegenseitig anerkannt.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die für Sie passenden Möglichkeiten. 

Kurzinfos auf einen Blick

Auf einen Blick - Welche Leistungen dürfen fortgebildete ZFA übernehmen?

Welche Leistungen dürfen fortgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) im Rahmen der Delegation übernehmen – und welche Fortbildung ist dafür erforderlich?

Eine übersichtliche Antwort auf diese Frage finden Sie in unserem Informationsblatt „Auf einen Blick“, das Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung steht.

Zertifikate

Für erfolgreich absolvierte Bausteinkurse stellen wir Zertifikate aus. Aus diesen geht hervor, zur Übernahme welcher Aufgaben der jeweilige Lehrgang im Rahmen der Delegation befähigt.

Für Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die vor Juli 2015 durchgeführt wurden, können nachträglich keine Zertifikate ausgestellt werden. In diesen Fällen kann die nachfolgende Übersicht ergänzend dem Prüfungszeugnis beigefügt werden.

Auf einen Blick - Was darf eine fortgebildete ZFA

Unsere Kursangebote 2027

Baustein 4: Zahnarztlabor
Kursbeginn: 22.01.2027

Baustein 1: Karies und Parodontalprophylaxe
Kursbeginn: 26.02.2027

Baustein 5: Praxisorganisation und Verwaltung
Kursbeginn: 27.08.2027

Sind Sie an einem konkreten Baustein interessiert?

Klicken Sie den entsprechenden Button unten an und informieren Sie sich über die Einzelheiten.

BBA-Z Weiterbildungsbroschüre

Baustein 1: Karies- und Parodontalprophylaxe

Baustein 1: Karies- und Parodontalprophylaxe

Kursdauer:

ca. 82 Unterrichtsstunden

Kursgebühr:

800,- €

Kursbeginn:

26.02.2027

Inhalte:

  • Anatomie, Histologie, Pathologie und Physiologie des Zahnes und des Zahnhalteapparates
  • Ätiologie und Pathophysiologie der Karies und der Parodontopathien
  • Kariesprophylaxe einschließlich aller theoretischen Grundlagen für die Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen sowie Ernährungsberatung und Indices
  • Demonstration: Aufklärungsgespräch, relative Trockenlegung und Fluoridierung
  • Parodontalprophylaxe einschließlich der theoretischen Grundlagen für die PA-Vorbehandlung (z.B. Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)
  • Demonstration: Aufklärungsgespräch, Zahnsteinentfernung
  • Mitarbeit bei der systematischen Behandlung von Parodontopathien
  • Demonstration: Befundaufnahme nach Diktat
  • Aufschleifen von PA-Instrumentarium
  • Fissurenversiegelung

Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.

Baustein 2: Abformung, Provisorien und Praxishygiene

Baustein 2: Abformung, Provisorien und Praxishygiene

Kursdauer:

ca. 40 Unterrichtsstunden

Kursgebühr:

450,- € / ab 2027 500,- €

Kursbeginn:

23.10.-14.11.2026

Inhalte:

  • Material- und Werkstoffkunde einschließlich Verarbeitung
  • Abformung für Situationsmodelle
  • Herstellung von Modellen
  • Fertigstellung provisorischer Kronen und Brücken
  • Pflege des Ersatzes einschließlich Reinigung
  • Patientenberatung zum Zahnersatz
  • Allgemeine Aufklärung und Umgang mit Zahnersatz
  • Hygiene, Sterilisation/Desinfektion, Instrumentenpflege und -planung

Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.

Baustein 3: Füllungsmaterialien, Kofferdam, Röntgen

Baustein 3: Füllungsmaterialien, Kofferdam, Röntgen

Kursdauer:

ca. 38 Unterrichtsstunden

Kursgebühr:

500,- €

Kursbeginn:

voraussichtlich 2028

Inhalte:

  • Anatomie des Zahnes
  • Kleine Werkstoffkunde der Zahnerhaltung
  • Politur
  • Kofferdam
  • Röntgen

Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.

Baustein 4: Zahnarztlabor

Baustein 4: Zahnarztlabor

Kursdauer:

ca. 30 Unterrichtsstunden

Kursgebühr:

500,- €

Kursbeginn:

22.01.2027

Inhalte:

  • Zahnersatzarten und Materialien
  • Werkstoffkunde - Prothetik
  • Herstellung von Modellen
  • Individuelle Abformlöffel
  • Bißregistrierhilfen
  • Herstellen von Aufbißbehelfen und Verbandsplatten
  • Notfallmäßige Wiederherstellung von Zahnersatz

Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.

Baustein 5: Praxisorganisation und Verwaltung

Baustein 5: Praxisorganisation und Verwaltung

Kursdauer:

ca. 60 Unterrichtsstunden

Kursgebühr:

600,- €

Kursbeginn:

27.08.2027

Inhalte:

  • Praxisorganisation und -management / Allgemeine Verwaltung
  • Material- und Geräteverwaltung
  • Interner und externer Informationsaustausch
  • Qualitätsmanagement
  • Patientenbezogene Verwaltung
  • Rechts- und Wirtschaftskunde
  • Schweigepflicht             
  • Datenschutz und Dokumentation in allen Bereichen
  • Personalverwaltung
  • Finanzverwaltung

Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.

Baustein 6: Abrechnung

Baustein 6: Abrechnung

Kursdauer: 

ca. 60 Unterrichtsstunden

Kursgebühr:

600,- €

Kursbeginn:

voraussichtlich 2028

Inhalte:

  • BEMA
  • GOZ

Referenten werden zum Kursbeginn bekannt gegeben.

ZMP-Aufbaukurs

ZMP-Aufbaukurs (Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in)

Kursdauer:

ca.  8-10 Wochenenden

Kursgebühr:

1350,- €

Kursbeginn:

voraussichtlich 2028

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten
  • Erfolgreiche Teinahme an den Bausteinenkursen 1, 2 und 3. Die Nachweise sind vor Kursbeginn einzureichen. Eine Anmeldung zum ZMP-Kurs wird erst dann verbindlich, wenn alle erforderlichen Bausteinkurse erfolgreich absolviert wurden. Beim Nichtbestehen einer der benötigten Prüfungen kommt die Anmeldung zum ZMP-Aufbaukurs nicht zustande und eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht erhoben.

Ziel:

Ziel der Fortbildung zur/zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin/en ist es, Mitarbeitern/innen der Zahnarztpraxis einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, der sie befähigt, qualifizierte Funktionen nach Delegation in allen prophylaxebezogenen Bereichen durchzuführen.

Inhalte:

  • Zunächt werden die Kenntnisse in der Entstehung und dem Verlauf von Karies und Parodontopathien aufgefrischt und weiterentwickelt.
  • Im Rahmen der klinischen Dokumentation wird die Erhebung von Mundhygienebefunden anhand von Plaque- und Entzündungsindizes, die Speicheldiagnostik und die Erstellung des PAR-Status nach Angaben vermittelt.
  • Die Ernährungslehre und -beratung sind wichtige Bestandteile der Ausbildung.

Die Lerninhalte werden von Fachspezialisten, die zu Kursbeginn genannt werden, vermittelt. Sie erklären die Patientenführung und Motivation, die Verbesserung der Rhetorik und Möglichkeiten von Angstabbau und Stressbewältigung. Im Anschluss erfolgt eine intensive Unterrichtung in Arbeitssicherheit und Systematik und in der Ab- und Berechnung prophylaktischer Leistungen.

Wenn Sie Interesse an einem ZMP-Kurs haben, nehmen Sie Kontakt mit der Verwaltung auf. Wir beraten Sie gern.

Baustein 7: ZMF-Aufbaukurs

Dieser Bausteinkurs wird von der Landeszahnärztekammer RLP angeboten.

Sämtliche Informationen zu dieser Weiterbildungsmaßnahme erfragen Sie bitte direkt bei der LZK RLP.

Weitere Informationen

Förderung

Die Zahnärztekammern in Rheinland-Pfalz unterstützen nachdrücklich die Qualifizierung der Mitarbeiter der zahnärztlichen Praxis. Ein gut ausgebildetes und motiviertes Praxisteam ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Praxis.

Die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz bietet Ihnen daher ihre beratende Unterstützung bei der Inanspruchnahme folgender staatlicher Förderungsprogramme an: Die berufliche Fortbildung wird vom Staat finanziell gefördert.

Informieren Sie sich direkt bei der LZK RLP

Bildungsfreistellung

Anspruch auf Freistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber (Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub genannt). Dieser Anspruch beläuft sich in der Regel auf zehn Tage im Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Bei der besuchten Maßnahme muss es sich um eine nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung handeln. Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Folgende Einschränkungen gelten bei der Gewährung von Bildungsfreistellung:

  • Der Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht erst nach einem mindestens sechsmonatigen Beschäftigungsverhältnis bzw. Ausbildungsverhältnis.
  • Arbeitgeber mit weniger als fünf Beschäftigten sind nicht zur Freistellung verpflichtet, können allerdings freistellen und die Erstattung in Anspruch nehmen.
  • Eine Freistellung kann aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen einmal verschoben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung(opens in new tab)

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Antrag auf Erstattung eines pauschalierten Anteils des Arbeitsentgeltes

Die Bausteinkurse 1, 2, 3, 5 und 6 sowie der ZMP-Kurs werden regelmäßig nach dem Bildungsfreistellungsgesetz als Veranstaltungen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung anerkannt. Für den Bausteinkurs 4 wird generell keine Genehmigung erteilt.

Der Antrag auf Erstattung eines pauschalierten Anteils des Arbeitsentgeltes, das für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlen ist, wird von der BZKR vorgefertigt und zusammen mit der Bestätigungsunterlagen an den/die Kursteilnehmer/in zur Weiterleitung an den Arbeitgeber geschickt.

Der formale Antrag auf pauschalierte Erstattung ist durch den Arbeitsgeber i. d. R. mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der für Bildungsfreistellung zuständigen Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) einzureichen.

Erläuterungen für Arbeitgeber(opens in new tab)

Erläuterungen für Beschäftigte(opens in new tab)