Kammeraufgaben
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten ist die Anwendung von Röntgenstrahlung gesetzlich streng geregelt.
Die Zahnärztliche Stelle zur Qualitätssicherung ist in Rheinland-Pfalz bei der Landeszahnärztekammer angesiedelt; die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen übernimmt deren regionale Vertretung und ist für die Qualitätssicherung vor Ort zuständig.
Darüber hinaus führt die Bezirkszahnärztekammer das Register der zahnärztlichen Röntgenanlagen, informiert und berät zum Erwerb der Fachkunde und bietet Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz an.