Ausländische Abschlüsse

Anerkennung ausländischer nicht-zahnärztlicher Berufsqualifikationen

Im Bereich der nicht-reglementierten Berufe, zu denen die Zahnmedizinischen Fachangestellten zählen, haben sich die deutschen Zahnärztekammern darauf verständigt, eine zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten einzurichten.

Richten Sie bitte Ihre Anfragen und Anträge direkt an die hierfür überregional zuständige Zahnärztekammer: 
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Zahnärztekammer Westfalen-Lippe