Kursinhalte
In der Regel gilt der Grundsatz, dass nur dokumentierte Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden. Die unmittelbar direkte Folge einer fehlenden oder lückenhaften Dokumentation, ist somit der Honorarverlust – dies betrifft sowohl den BEMA-, als auch den GOZ-Bereich.
Die abrechenbaren Leistungen müssen sich aus der Behandlungsdokumentation ergeben und nicht die Behandlung aus der Abrechnungsdokumentation!
Herzlich Willkommen ist das zahnärztliche Fachpersonal, Praxisinhaber/innen, Assistenten/innen, Auszubildende und Wiedereinsteiger/innen, die sich in die Dokumentation alltäglicher Behandlungsleistungen einarbeiten oder ihre Grundlagen auffrischen möchten.
Ein Übungsseminar mit sehr vielen praxisnahen Beispielen
Themeninhalt:
o Alltäglich vorkommende, konservierende Leistungen (Füllungen und Endo)
o Korrekte Befunddokumentation unter Beachtung der Bema – Richtlinien
o Der neue Patient – was ist zu beachten
o Beratungen und Untersuchungen – korrekt dokumentiert und berechnet
o Aufgepasst bei der Zahnersatzplanung! Worauf ist bei der Planung zu achten
o Viele Übungen und Besprechung von Behandlungsfällen
o Dokumentation von verwendeten Materialien
Referenten
Marion Borchers Al Dente
Kursnummer
26.770008
Gebühr
Kursgebühr für Nicht-Mitglieder der BZK Rheinhessen: 30,00 € für ZFA
Kursdatum
07.11.2026
Kurszeit
09:00 - 13:00 Uhr
Kursort
Online Seminar
Teilnehmerzahl
100
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen
Fortbildungspunkte
0