Aushangpflichtige Gesetze und wichtige Vorschriften in der Zahnarztpraxis
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter über die für sie geltenden arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorschriften am Arbeitsplatz informiert sein, damit Transparenz geschaffen wird und sie ihre Rechte auch wahrnehmen und vor Benachteiligung geschützt werden können. Hierzu müssen Arbeitgeber-/innen sicherstellen, dass die einschlägigen Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung selbstständig und barrierefrei einsehbar sind.
Welche Gesetze und Vorschriften zugänglich gemacht werden müssen, hängt von den konkreten Verhältnissen in der Praxis ab. Nicht jede Vorschrift gilt für jeden Betrieb gleichermaßen.
Die im Downlaod zusammengestellten Hinweise dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall können aufgrund besonderer betrieblicher Gegebenheiten weitere Vorschriften zu berücksichtigen sein.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Download: Informationen zur Elternzeit – Kündigungsschutz
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
insbesondere:
TRBA 130 - Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen
TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
TRBA 450 - Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 462 -Einstufung von Viren in Risikogruppen
TRBA 500 - Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
hier insbesondere:
TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 525 - Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung
TRGS 555 - Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS)
Unfallverhüttungsvorschriften - DGUV
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
Das Medizinproduktegesetz (MPG) wurde mit Wirkung ab dem 26.05.2021 durch eine EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical-Device-Regulation, MDR) ersetzt. Am gleichten Tag trat das Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (MPDG) in Kraft.
SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V -Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI - Soziale Pflegeversicherung