+++ Aktuell +++ Aktuell +++ Aktuell +++
Neu: Rundschreiben 02/2026 im internen Bereich abrufbar
Neue Plakate der BZKR für Ihre Praxis
→ zum Download
#NUTZEWASDUKANNST
Möglichkeiten der GOZ gemeinsam nutzen – wenn nicht jetzt, wann dann?
In der derzeitigen gesundheitspolitischen Situation für uns alle dringend geboten, vorhandene Möglichkeiten der GOZ auszuschöpfen und keine Leistung unter Wert zu berechnen. Mit unserem Sonder-Rundschreiben erhalten Sie wichtige Informationen zur Nutzung der abweichenden Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ und zur Analogabrechnung.
Informieren Sie sich auch im ⇒ GOZ-Bereich unserer Internetseite.
⇒ Bereich für Ausbildungsbetriebe