Ihre Kammer für Berufseinsteiger
Gut informiert ins zahnärztliche Berufsleben starten
Willkommen im Berufsleben
Sie haben Ihr Studium abgeschlossen und starten nun in den zahnärztlichen Beruf? Gerade am Anfang stellen sich viele organisatorische und berufliche Fragen. Wir möchten Ihnen helfen, sich schnell zurechtzufinden und die richtigen Ansprechpartner zu finden. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen für Ihren Berufsstart zusammengestellt.
Wer macht was? Die richtige Anlaufstelle
Gerade zu Beginn des Berufslebens ist nicht immer klar, welche Körperschaft oder Einrichtung bei welchem Anliegen weiterhilft. Auf unserer Übersichtsseite haben wir die wichtigsten Zuständigkeiten für Sie zusammengestellt.
Wichtig: BZK/LZK ≠ KZV
In Rheinland-Pfalz gibt es eine Landeszahnärztekammer und vier regionale Bezirkszahnärztekammern (in Mainz, Koblenz, Ludwigshafen und Trier). Die Aufgaben der Kammern sind genau in den jeweiligen Satzungen beschrieben (s. Hauptsatzung der LZK, Satzung der BZK Rheinhessen). Einen umfangreichen Einblick in die Kammeraufgaben liefert der hier eingestellte Artikel vom Hauptgeschäftsführer der LZK RLP, Herrn RA/SyndikusRA Felix Schütz ⇒ Was macht die Kammer eigentlich?
Die Kernaufgabe der Kammern ist die berufsständische Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Hier ist die LZK aufgrund ihres Wirkungskreises besonders gefragt. Sie nimmt aktiv und maßgeblich an der Gestaltung der berufspolitischen Landschaft in Rheinland-Pfalz teil. Gleichzeitig agiert sie in verschieden Gremien der Bundeszahnärztekammer - bis hin zur Bundesversammlung - und vertritt auf diese Weise die Interessen der rheinland-pfälzischen Zahnärzteschaft auf Bundesebene. Es ist ein großes und einzigartiges Privileg, durch die Kammerarbeit, Einfluss auf die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Mitglieder nehmen zu können.
Die Kammern sind für die Qualitätssicherung im weiten Sinne zuständig (s. Artikel oben). An dieser Stelle möchten wir Ihnen nahe legen, sich bei der LZK nach dem freiwilligen Zahnärztlichen Qualitätsmanagement-System ZQMS zu erkundigen. ZQMS unterstützt Zahnarztpraxen dabei, Abläufe in der Praxis zu strukturieren, systematisch Standards zu erfüllen und vorgeschriebene Fristen einzuhalten.
Die Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) steht ebenso im Focus der Kammerarbeit. Ein weiteres Betätigungsfeld der Kammern ist die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder und des zahnärztlichen Fachpersonals. Die entsprechenden Angebote finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.
Auch die Patientenberatung oder - wenn es hart auf hart kommt - gar eine Schlichtung zwischen Zahnarzt und Patient gehören zu den Aufgaben der Kammern. Die Schlichtungsstelle ist übrigens bei der LZK RLP eingerichtet.
Die Aufgaben der KZV betreffen alle Fragen rund um die gesetzliche Krankenversicherung. Sie organisiert und prüft die Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und ist Ansprechpartner bei der Telematikinfrastruktur. Das gesamte Zulassungswesen obliegt der KZV. Die Organisation des Notfalldienstes ist von der KZV auf die Kammern übertragen.
Eine Sonderstellung nimmt die Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer RLP ein. Wichtig zu wissen ist, dass die Zahnärzte i.d.R. von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und Mitglied in ihrem berufsständigen Versorgungswerk sein können. Dort wird die Alters- aber auch Grundabsicherung bei Berufsunfähigkeit gewährleistet.
Die Links zu den jeweiligen Körperschaften finden Sie hier.
Wenn Sie sich mit anderen Kolleginnen und Kollegen austauschen wollen, empfehlen wir Ihnen, an Treffen der regionalen Kreisgruppen teilzunehmen. Gern können Sie sich aber auch mit Ihren Anliegen an die Kammer wenden (E-Mail: bzk.rheinhessen@bzkr.de)
Gut in den Beruf starten...
Die ersten Schritte in den Beruf
Mit dem Einstieg in das zahnärztliche Berufsleben sind auch einige organisatorische und rechtliche Fragen verbunden. Kammermitgliedschaft, Approbation, Berufshaftpflicht und Altersversorgung gehören zu den Themen, mit denen Sie sich möglichst frühzeitig beschäftigen sollten. Wir haben die wichtigsten Informationen und weiterführenden Anlaufstellen für Sie zusammengestellt.
Mit der Aufnahme Ihrer zahnärztlichen Tätigkeit in Rheinhessen werden Sie Mitglied Ihrer Bezirkszahnärztekammer. Die Kammer begleitet Sie vom Beginn Ihrer Berufstätigkeit an und ist bei vielen Fragen rund um die Berufsausübung Ihre Ansprechpartnerin.
Gerade zu Beginn lohnt es sich, die notwendigen Formalitäten zeitnah zu erledigen und die bei der Kammer hinterlegten persönlichen und beruflichen Daten aktuell zu halten. Über Ihre Kammermitgliedschaft sind Sie zugleich in die berufsständischen Strukturen der rheinland-pfälzischen Zahnärzteschaft eingebunden.
Informationen zur Mitgliedschaft / Anmeldung bei der BZK Rheinhessen
Wer in Deutschland die Zahnheilkunde dauerhaft ausüben möchte, benötigt eine Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt. In Rheinland-Pfalz ist hierfür das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zuständig.
Neben der Approbation kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde erteilt werden.
Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen stellt das LSJV zur Verfügung.
Wer seine zahnmedizinische Ausbildung im Ausland abgeschlossen hat und in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt tätig werden möchte, muss für die Berufsausübung ein entsprechendes Anerkennungsverfahren durchlaufen. Welche Voraussetzungen und Nachweise erforderlich sind, richtet sich unter anderem danach, in welchem Staat der Abschluss erworben wurde.
Für Abschlüsse aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gelten dabei andere Verfahrenswege als für Abschlüsse aus sogenannten Drittstaaten. Auch Fragen zu Sprachkenntnissen und gegebenenfalls weiteren Nachweisen spielen im Anerkennungsverfahren eine Rolle.
Die Informationen zum Antragsverfahren und die entsprechenden Unterlagen finden Sie beim LSJV unter dem oben genannten Link zu Approbation und Berufserlaubnis.
Ergänzende Informationen für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ausländischem Abschluss bietet die Landeszahnärztekammer RLP und die Bundeszahnärztekammer.
Informationen der LZK RLP für ausländische Zahnärzte
Informationen der BZÄK für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte
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Zum Thema Einsatz ausländischer Zahnärzte als Zahnmedizinische Fachangestellte verweisen wir auf einen Artikel von RA Michael Lennartz im Zahnärzteblatt der LZK RLP Nr. 01/21:
Auch angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten sich zu Beginn ihrer Tätigkeit mit dem Thema Berufshaftpflicht befassen. Dabei ist insbesondere zu klären, wie der Versicherungsschutz in der jeweiligen Praxis ausgestaltet ist und ob die eigene zahnärztliche Tätigkeit hiervon in ausreichendem Umfang erfasst wird.
Es empfiehlt sich daher, den bestehenden Versicherungsschutz nicht als selbstverständlich vorauszusetzen, sondern die individuelle Situation frühzeitig zu prüfen und offene Fragen gegebenenfalls mit dem Praxisinhaber beziehungsweise dem Versicherer zu klären.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema bietet ein externer Fachbeitrag zur Haftpflichtversicherung angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Zum Fachbeitrag „Die Haftpflichtversicherung angestellter Zahnärzte“
Externer Beitrag von Rechtsanwalt Stefan Knoch, Saarländisches Ärzteblatt 12/2012
Mit dem Eintritt ins Berufsleben wird auch die eigene Alters- und Berufsunfähigkeitsabsicherung zum Thema. Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rheinhessen gehören über ihre Kammermitgliedschaft grundsätzlich dem berufsständischen Versorgungswerk, der Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (VA), an. Mit den Beiträgen werden Anwartschaften für die Altersversorgung aufgebaut; zugleich umfasst die Versorgung auch Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte ist insbesondere das Zusammenspiel zwischen dem berufsständischen Versorgungswerk und der gesetzlichen Rentenversicherung wichtig. Die Landeszahnärztekammer weist darauf hin, dass eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten beantragt werden sollte, um eine doppelte Beitragszahlung zu vermeiden. Informationen und Anträge erhalten Sie bei der Versorgungsanstalt.
Informationen zur Versorgungsanstalt
Den eigenen Berufsweg gestalten...
Wissen und Impulse für Ihre nächsten beruflichen Schritte
Mit den ersten Berufsjahren wachsen Erfahrung und Routine – und häufig entstehen neue Fragen: Welche Form der Berufsausübung passt zu mir? Ist die eigene Praxis eine Perspektive? Was muss ich über Praxisführung, wirtschaftliche Zusammenhänge oder meine Rolle als Arbeitgeber wissen?
Die Bundeszahnärztekammer stellt jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten zahlreiche Informationen und Publikationen zur Verfügung, die vom Einstieg in den Beruf bis zur Praxisgründung begleiten.
Informationen der Bundeszahnärztekammer für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte
Die eigene Praxis erfolgreich führen...
Unternehmerische Verantwortung im Praxisalltag
Eine eigene Praxis erfolgreich zu führen bedeutet weit mehr als eine gute zahnmedizinische Versorgung. Mit der Selbstständigkeit übernehmen Zahnärztinnen und Zahnärzte zugleich unternehmerische Verantwortung – für wirtschaftliche Entscheidungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verträge, Organisation und die langfristige Entwicklung der Praxis.
Viele dieser Themen werden während des Studiums naturgemäß nur am Rande behandelt. Umso wichtiger ist es, frühzeitig auch den Blick über die rein zahnmedizinischen Fragestellungen hinaus zu richten und sich mit den Grundlagen einer erfolgreichen Praxisführung auseinanderzusetzen.
Dazu gehört insbesondere ein Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Zahlen, aber auch für rechtliche Rahmenbedingungen, Personalführung und verlässliche Praxisabläufe. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit plant, sollte sich deshalb nicht nur fachlich als Zahnärztin oder Zahnarzt gut vorbereiten, sondern auch auf die neue Rolle als Unternehmerin oder Unternehmer.
Die BZK Rheinhessen greift solche Themen regelmäßig in ihren Fortbildungen auf.
Selbst ausbilden und Nachwuchs fördern...
ZFA-Ausbildung in der eigenen Praxis gestalten
Mit der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann auch die Entscheidung verbunden sein, selbst Zahnmedizinische Fachangestellte auszubilden. Wer ausbildet, übernimmt Verantwortung für den beruflichen Nachwuchs und leistet damit zugleich einen wichtigen Beitrag zur Zukunft der eigenen Praxis und unseres Berufsstandes.
Für Ausbildungsbetriebe hat die BZK Rheinhessen einen eigenen Bereich eingerichtet. Dort finden Sie Informationen rund um den Einstieg in die Ausbildung, den Ausbildungsvertrag und den Ausbildungsablauf sowie zahlreiche praktische Hilfen für die Begleitung Ihrer Auszubildenden.
Sich fortbilden und kollegial austauschen...
Vernetzt bleiben und voneinander profitieren
Der zahnärztliche Berufsalltag lebt nicht nur von fachlicher Kompetenz, sondern auch vom Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. Fortbildungen bieten die Möglichkeit, Wissen zu vertiefen, neue Entwicklungen kennenzulernen und zugleich Kontakte innerhalb des Berufsstandes zu pflegen.
Auch unsere regionalen Kreisgruppen schaffen Raum für persönlichen Austausch und kollegiales Miteinander. Gerade zu Beginn des Berufslebens kann es hilfreich sein, Erfahrungen zu teilen, Fragen unkompliziert anzusprechen und Kolleginnen und Kollegen aus der eigenen Region kennenzulernen.
Zu den Fortbildungen der BZK Rheinhessen
Zu den Kreisgruppen der BZK Rheinhessen
Wir sind für Sie da...
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Gerade am Anfang des Berufslebens entstehen viele Fragen – und nicht immer ist auf den ersten Blick klar, an wen man sich damit wenden kann. Die BZK Rheinhessen begleitet Sie gerne bei Ihren ersten Schritten im zahnärztlichen Berufsleben und hilft Ihnen dabei, die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen zu finden.
Sprechen Sie uns gerne an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle unterstützen Sie persönlich und unkompliziert. Auch Fragen oder Anliegen, die Sie direkt an den Vorstand richten möchten, sind ausdrücklich willkommen. Der persönliche Austausch mit unseren Mitgliedern ist uns wichtig.