Die analoge Berechnung zahnärztlicher Leistungen führt häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Praxen, Patienten und Kostenträgern. Auch die hierzu ergangene Rechtsprechung verdeutlicht den Bedarf nach Orientierung und einer nachvollziehbaren Anwendung des § 6 Abs. 1 GOZ.
Die Bundeszahnärztekammer veröffentlicht deshalb ab sofort konkrete Bewertungsempfehlungen für häufig analog zu berechnende Leistungen. Die Übersicht bietet neben der gebührenrechtlichen Einordnung auch Patienteninformationen und wird sukzessive um weitere Leistungen ergänzt.
Gebührenrechtliche Einordnung von Analogleistungen
Die Informationen zur gebührenrechtlichen Einordnung von Analogleistungen sind eingebettet in den GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer.