Sonderfortbildung GOZ

Kursinhalte

Was sind die beiden Hauptprobleme im Alltag?

1. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ: Die Honorarvereinbarung
Alle Körperschaften betonen immer mehr die betriebswirtschaftliche Notwendig-
keit des Einsatzes der Honorarvereinbarung. Dennoch findet sich § 2 Abs. 1 und 2
längst nicht überall in den Liquidationen. Was hemmt den Einsatz? Wie
funktioniert der Einsatz? Warum funktioniert er noch nicht überall?

2. § 6 Abs. 1 GOZ: Die Analogberechnung
Moderne Zahnmedizin kennt so viele Leistungen, die nicht in der GOZ oder GOÄ
enthalten sind. Sie müssen nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden. Dennoch
findet sich § 6 Abs. 1 längst nicht überall in den Liquidationen. Was hemmt den
Einsatz? Wie funktioniert der Einsatz? Warum funktioniert er noch nicht
überall?

Sichern Sie sich Ihren Platz in der praxisnahen Fortbildung und freuen Sie
sich auf den kollegialen Austausch mit Imbiss und Getränken in der Pause!

Kursnummer

27.770020

Gebühr

Pauschalkurs
Gebühr für Gäste:

Kursgebühr für Nicht-Mitglieder der BZK Rheinhessen: 50,00 € für ZahnärzteInnen

Kursdatum

13.01.2027

Kurszeit

15:00 - 19:30 Uhr

Kursort

Buergerhaus Lerchenberg
Hebbelstraße 2
55127 Mainz

Teilnehmerzahl

100

Zielgruppe

Zahnarzt/-ärztin

Fortbildungspunkte

6

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