Wer macht was? Die richtige Anlaufstelle

BZK - LZK - KZV - wer macht was?

Zahnärztliche Körperschaften kurz und knapp erklärt: Die Aufgabenverteilung zwischen den zahnärztlichen Körperschaften ist im SGB V, im Heilberufsgesetz RLP, in den Berufsordnungen und Satzungen festgelegt. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfasst, eine Ausnahme bildet die BZAEK.

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Landeszahnärztekammer RLP

  • Überwachung der Einhaltung der Berufsordnung
  • Fortbildung der Mitglieder und ihrer Mitarbeitenden
  • Weiterbildung der Fachzahnärzte
  • Weiterbildung der Mitarbeitenden (BBAZ)
  • Erteilung des Fortbildungssiegels
  • Erteilung von Tätigkeitsschwerpunkten
  • Beantragung Heilberufsausweis
  • Vorhalten von Schlichtungsstellen
  • Beratung zu Gebührenrecht, Praxisführung und Hygiene
  • Vorhalten des QM Systems Z-QMS
  • Vorhalten einer Patientenberatungsstelle zusammen mit der KZV RLP
  • Gleichwertigkeitsprüfungen fachzahnärztlicher Weiterbildung
  • Öffentlichkeitsarbeit

www.lzk.de

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Kassenzahnärztliche Vereinigung RLP (KZV)

  • Erfüllung des Sicherstellungsauftrages
  • Abrechnung und Verteilung der Honorare aus der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten
  • Qualitätssicherung
  • Organisation des Notdienstes
  • Vorhalten des Gutachterwesens für die vertragszahnärztliche Versorgung
  • Überwachung der Vorgaben der vertragszahnärztlichen Versorgung
  • Umsetzung der Telematik-Infrastruktur
  • Vertragszahnärztliche Fortbildung
  • Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich

www.kzvrlp.de