Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,

die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen organisiert insbesondere an Wochenenden, Feiertagen, manchen Brückentagen und zwischen den Jahren einen Notfalldienst.

Nicht jedes zahnmedizinische Problem ist jedoch als Notfall anzusehen und muss unmittelbar einem Zahnarzt vorgestellt werden.

Als Notfälle sind Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, Blutungen, Nachblutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen und die vom Zahnsystem ausgehenden fieberhaften, eitrigen Entzündungen anzusehen.

Darüber hinaus können von den Zähnen ausgehende Erkrankungen mit dem Symptom „Zahnschmerzen“ eine Notbehandlung erforderlich machen. Hinter diesem Symptom verbergen sich verschiedene Diagnosen, die alle keine Notfälle im Sinne eines lebensbedrohlichen Zustandes darstellen. In diese Gruppe fallen Zahnschmerzen, die nach zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen akut auftreten, aber auch oft schon seit Tagen anhaltende Zahnschmerzen bei vernachlässigten Gebissen. In der Regel führt der Zahnarzt im Notdienst in solchen Fällen nur Maßnahmen zur Schmerzausschaltung durch.

Sollten Sie, liebe Patientin, lieber Patient, deutliche, anhaltenden Schmerzen schon an einem Werktag verspüren, empfehlen wir, Ihren Hauszahnarzt noch vor dem Wochenende / Feiertag / Brückentag zu konsultieren. Dies kann Ihnen weitere Schmerzbelastung ersparen und entlastet zudem unsere Notdienst habenden Zahnärzte.

Wir weisen darauf hin, dass die vom Notdienst habenden Zahnarzt zu leistende Hilfe auf eine "Notversorgung" beschränkt ist.  Weitere Behandlung ist vom Hauszahnarzt durchzuführen.



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