Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r  Betrieblicher Ausbildungsnachweis   

Achtung: BLok läuft bei BZK Rheinhessen aus

Diese Informationsseite und das bisherige Online-Berichtsheft über BLok laufen bei BZK Rheinhessen aus.

→ Login BLok (Wochenberichte)

 

Für wen gilt diese Seite noch?

Das Portal darf ausschließlich noch für bestehende Ausbildungsverhältnisse genutzt werden, bei denen die Ausbildung bis Ende 2024 begonnen hat und deren Ausbildungsnachweis weiterhin über BLok geführt wird.

 

Keine neuen Ausbildungsverhältnisse anlegen

Bitte fügen Sie im bisherigen Portal keine neuen Auszubildenden und keine neuen Ausbildungsverhältnisse mehr hinzu.

 

Beendete Ausbildungsverhältnisse löschen

Ausbildungsbetriebe werden gebeten, bereits abgeschlossene oder anderweitig beendete Ausbildungsverhältnisse zeitnah aus dem bisherigen Portal zu löschen. Die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen entrichtet für jede im Portal geführte Auszubildende und jeden im Portal geführten Auszubildenden ein Nutzungsentgelt. Daher ist es wichtig, nicht mehr benötigte Zugänge und beendete Ausbildungsverhältnisse zu entfernen.

 

Was gilt für neue Ausbildungsverträge?

Für Ausbildungsverträge mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. Mai 2025 ist der Ausbildungsnachweis ausschließlich elektronisch über die kostenfreie App „Azubi-BZKR“ zu führen. Haben Sie als Ausbildungsbetreib noch keinen Zugang, kontaktieren Sie bitte die Verwaltung. 

Login Azubi-BZKR: https://azubi-app-bzkr.de/login

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen.