Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r  Betrieblicher Ausbildungsnachweis   

Herzlich willkommen

auf der Informationsseite für Auszubildende und Ausbilder zum Online-Berichtsheft der Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

BLok-Schulung für die neuen Auszubildenden

Die Schulung ist für alle Anfänger, die das Online-Berichts­heft nutzen, verpflichtend.

Aus­zubildende, die sich an diesem Tag in der Praxis befinden, sind für die Dauer der Maß­nahme (ggf. inkl. An- und Abreise) von dem Arbeit­geber freizu­stellen. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Ausbilder, damit er die Praxisabläufe entsprechend planen kann.

Die Anmeldung ist per Kursbuchungs­system auf www.bzkr.de / Fortbildung durch den Arbeitgeber vorzu­nehmen und ist für den Auszubildenden verbin­dlich. Es fallen keine Gebühren an. Bei Verhin­derung des/der angemeldeten Teilnehmers/in ist die Geschäftsstelle umgehend zu informieren, damit der Platz ander­weitig vergeben werden kann.

Die Seminare werden an folgenden Terminen durch­geführt:

Kurs-Nr. 2784002 am 20.09.2023 Online-Seminar

jeweils um 16.00 Uhr (Dauer ca. 1 Std.)

Wir bitten alle Teilnehmer/innen pünktlich zu erscheinen.

Online oder klassisch - Entscheiden Sie jetzt!

Warum online?

  • Kein Papier
  • Keine unleserliche Schrift
  • Immer und überall zugänglich
  • Größer Lernerfolg durch kontinuierliche Führung
  • Kontrolle durch den Ausbilder jederzeit möglich
  • Kosten werden von der BZK Rheinhessen übernommen

Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
liebe Auszubildende,

während der dreijährigen Ausbildung muss von den Auszubildenden ein Betrieblicher Ausbil­dungs­nachweis (Berichtsheft) geführt werden.

Die Möglichkeit der Online-Berichtsführung stellt die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen mithilfe des Online-Portals BLok, welches vom Bundes­ministerium für Bildung und Forschung anerkannt ist, zur Verfügung.

Die Nutzung des Portals ist für alle Auszu­bildenden und Ausbilder kostenfrei.

Über die Form des Ausbildungsnachweises entscheidet der/die Ausbilder/in im Einvernehmen mit der/dem Auszubildenden. Die vereinbarte Form des Ausbildungsnachweises muss im Ausbildungs­vertrag verankert werden und bleibt für die gesamte Dauer der Ausbildung bestehen. Sollten Sie sich also bei einem neuen Vertrag für das Online-Berichtsheft entscheiden, so tragen Sie dies im Vertrag einfach ein und beantragen Sie die Zusendung der Nutzungsvereinbarung für BLok bei der BZKR (s. Button Erstanmeldung). Die Nutzungsvereinbarung ist durch die ausbildende Praxis einmalig zu schließen und gilt für alle Auszubildenden.

Für die neuen Auszubildenden führen wir jährlich zu Beginn des Schuljahres ein Einführungsseminar durch. Auch für die ausbildenden Praxen gibt es bei uns Angebote, sich mit dem Programm in einer kleinen Gruppe bekannt zu machen.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie bei uns an und informieren Sie sich.