Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Die Bezirkszahnärztekammer ist die Berufsvertretung der Zahnärzte der kreisfreien Städte Mainz und Worms und der Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Mainz. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz.

Der Bezirkszahnärztekammer obliegen die Vertretung der Zahnärzteschaft vor dem zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung/Koblenz und den sonstigen Behörden des Kammerbezirks sowie deren Beratung einschließlich gutachterlicher Betreuung und die Wahrnehmung der berufsständischen Interessen in beruflicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Sie hat ihre Mitglieder über standespolitische Angelegenheiten zu unterrichten.

Die BZKR ist für die Durchführung der Fortbildung ihrer Mitglieder zuständig. Darüber hinaus hat sie im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes und kraft Auftrages der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz die Durchführung der Berufsbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten in Rheinhessen zu überwachen und durch Beratung aller Parteien zu fördern.

Sie trägt zudem die Sorge für ein gedeihliches Verhältnis ihrer Mitglieder untereinander, für die Einhaltung der Berufspflichten und für die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes in der Öffentlichkeit und ist für die Regelung des Notfalldienstes verantwortlich.



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